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LZ l c r p r e l s e.
1 Maas ordinal res Bier . . .
ifr.jPF. . . . ! 61 —
1 Maas Doppelbier.....
kr.ws.
7i-
Marktpreis c.
1
Psd. Hecht ------ - - - .
fr. ipf.
18: -
i halb S immer Erbsen ------
st.
—
kr. * 48
1
- Butter ----------
1t —
i - - Linsen ------
48
auch
15 —
$ Pfd. Waizenmehl - - - > - - -
_
5 —
n
Handkche -----------
4 —
1 - grob geichäkte Gerste - - - -
_
4|-
6
Eyer ------------
4 —
1 - klein gesmilte Gerste - - - -
—
8-i -
Getraivepreise vom 19. May in Frankfurter Wahrung een fl. a 60 fr.
Städte
G e m ä v.
Walzen
K o r n
Gerste
Hafer
st.
kr.
st.
kr.
fl. I kr.
st. fr.
Wnrmstav;.....
das Malter
—
• V—
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8 —
4 l‘i'
Giessen......
das Malter
10
55
8
—-
7 10
4 10
auch
11
—
8
5
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4 15
Marburg am !3. Mai
das Mött
8
20
6
10
-
ß _
DL!ttrlsr am 5. 'M«;
das Achtel
12
40
10
20
8 15
$ —
Ed ikt a l l ad u n g e n.
1) Der Burger und Uuivcrsitäts - Uuterpe- dell Jost Wagner dahier ist am 27. März d. I. kinderlos mit Hinterlassung eineö Testamcuts gestorben, zu dessen Eröffnung Termin auf
Donnerstag den 24. Mai d. I.
Vormittags 10 Uhr anberaumt worden ist, wozu man diejenigen, welche ein Interesse dabei haben könnten , der Eröffnung des Testaments beizuwohnen, hierdurch öffentlich auffodert, in Person oder durch genüglich Bevollmächtigte zu erscheinen und sich der Eröffnung des Testaments zu gewärtigen, als sonst dennoch damit vorgeschritten und das Geeignete weiter verfügt werden wird.
Gießenden 1 Sten April 1832.
Großherz. Hess. Stadtgericht. Müller.
2) Ludwig Jacob Balser, Sobn des gewesenen Zollbereiters Joh. Melchior Balser aus Gießen, welcher seit langer als 40 Jahren abwesend ist und seitdem nichts von sich hören lassen,— oder dessen etwaige eheliche Leibeserben werden hierdurch aufgefodert, binnen 3 Monaten sich dahier einzufindcn und das nach der letzten Euratel-Rechnung in 680 fl, 42 fr. bestehende Vermögen in Ein-
pfltng zu nehmen, widrigenfalls dasselbe den nächsten Verwanden, gegen Eaution überlassen werden wird.
Als nr chstcr Verwandte des Abwesenden hat sich der Gr. Uiuversitäts-Actuar Eckstein dahier geinch det; sollte jemand in gleichem oder näherem Bcr- waudt'chafts-Erade zu stehen, nachweisen wollt», so ist dieics gleichfalls in der vorbcstimmtcn Friß zu bewirkry.
Giessen den 24. April 1832.
Gr. Hess. Stadtgericht.
Müller.
3) Zum Behuf der Aufnahme und Berlff lnng des Nachlasses des Kuhhirten Balthasars ler und dessen Ehefrau dahier , werden diesem^ welche Forderungen an diesen Nachlaß haben, gefordert, binnen 4 Wochen Anzeige davon da unterzeichneter Gerichtsstelle zu machen, widrigenfalls sie sich selbst beizumessen haben, wenn nach Ablauf dieser Frist sie an die einzelnen Erben gewiesen werden.
Gießen den 15. Mai 1832.
Großherz. Hess. Stadtgericht.
M ü l l e r.


