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LZ l c r p r e l s e.

1 Maas ordinal res Bier . . .

ifr.jPF. . . . ! 61

1 Maas Doppelbier.....

kr.ws.

7i-

Marktpreis c.

1

Psd. Hecht ------ - - - .

fr. ipf.

18: -

i halb S immer Erbsen ------

st.

kr. * 48

1

- Butter ----------

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i - - Linsen ------

48

auch

15

$ Pfd. Waizenmehl - - - > - - -

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5

n

Handkche -----------

4

1 - grob geichäkte Gerste - - - -

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4|-

6

Eyer ------------

4

1 - klein gesmilte Gerste - - - -

8-i -

Getraivepreise vom 19. May in Frankfurter Wahrung een fl. a 60 fr.

Städte

G e m ä v.

Walzen

K o r n

Gerste

Hafer

st.

kr.

st.

kr.

fl. I kr.

st. fr.

Wnrmstav;.....

das Malter

V

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8

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Giessen......

das Malter

10

55

8

-

7 10

4 10

auch

11

8

5

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4 15

Marburg am !3. Mai

das Mött

8

20

6

10

-

ß _

DL!ttrlsr am 5. 'M«;

das Achtel

12

40

10

20

8 15

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Ed ikt a l l ad u n g e n.

1) Der Burger und Uuivcrsitäts - Uuterpe- dell Jost Wagner dahier ist am 27. März d. I. kinderlos mit Hinterlassung eineö Testamcuts ge­storben, zu dessen Eröffnung Termin auf

Donnerstag den 24. Mai d. I.

Vormittags 10 Uhr anberaumt worden ist, wozu man diejenigen, welche ein Interesse dabei haben könnten , der Eröffnung des Testaments beizuwoh­nen, hierdurch öffentlich auffodert, in Person oder durch genüglich Bevollmächtigte zu erscheinen und sich der Eröffnung des Testaments zu gewärtigen, als sonst dennoch damit vorgeschritten und das Ge­eignete weiter verfügt werden wird.

Gießenden 1 Sten April 1832.

Großherz. Hess. Stadtgericht. Müller.

2) Ludwig Jacob Balser, Sobn des gewesenen Zollbereiters Joh. Melchior Balser aus Gießen, welcher seit langer als 40 Jahren abwe­send ist und seitdem nichts von sich hören lassen, oder dessen etwaige eheliche Leibeserben werden hierdurch aufgefodert, binnen 3 Monaten sich dahier einzufindcn und das nach der letzten Euratel-Rech­nung in 680 fl, 42 fr. bestehende Vermögen in Ein-

pfltng zu nehmen, widrigenfalls dasselbe den näch­sten Verwanden, gegen Eaution überlassen werden wird.

Als nr chstcr Verwandte des Abwesenden hat sich der Gr. Uiuversitäts-Actuar Eckstein dahier geinch det; sollte jemand in gleichem oder näherem Bcr- waudt'chafts-Erade zu stehen, nachweisen wollt», so ist dieics gleichfalls in der vorbcstimmtcn Friß zu bewirkry.

Giessen den 24. April 1832.

Gr. Hess. Stadtgericht.

Müller.

3) Zum Behuf der Aufnahme und Berlff lnng des Nachlasses des Kuhhirten Balthasars ler und dessen Ehefrau dahier , werden diesem^ welche Forderungen an diesen Nachlaß haben, gefordert, binnen 4 Wochen Anzeige davon da unterzeichneter Gerichtsstelle zu machen, widrigen­falls sie sich selbst beizumessen haben, wenn nach Ablauf dieser Frist sie an die einzelnen Erben ge­wiesen werden.

Gießen den 15. Mai 1832.

Großherz. Hess. Stadtgericht.

M ü l l e r.