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MsrStpreise.
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Getraidepreise vom 31. December in Frankfurter Währung den fl. ä 60fr.
1 Pfd. Hecht
1 • Butter
3 Handkäse -
4 Eyer - -
Vierpreis e.
1 Maas ordinaires Bier . . . . . .
fr.
6
Pf.
1 Maas Doppelbier........
fr.
7
Pf
s s 9 9 9 9 9 9 9 9
auch 9*999» »999
999»» 99*99
fr. 18 20 22
4 4
Pf.
1 halb ©immer Erbsen
1 - - Linsen
1 Pfd. Waizenmehl
1 - grob geschälte Gerste , . . -
1 - klein geschälte Gerste - - - .
1 1 1 1 1 ?
kr. 40
48 6
4
10
Städte
G e m ä s
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
fl.
fr.
fl.
fr.
fl.
fr.
fl.
fr.
DarmstaM.....
das
Malter
—
—
—
—
6
24
3
39
Giessen......
das
Malter
8
30
7
5
5
10
3
5
auch
8
40
—
—
—
—
3
10
Marvurn am 24. December
das
Mött
7
30
6
30
4
30
2
—
LNettlsr am 24. December
das
Achtel
Ediktalladung.
1) Da die Erben des im Jahre 1829 dahier verstorbenen Großh. Kirchen- und Schulraths- Botenmeisters Pfeifer dessen Erbschaft nur cum beneficio invcntarii angetreten haben und der aufgestellte Status activorum et passivorum ergeben hat, daß die Schulden ohne Abzug der bis jetzt erwachsenen Kosten des Verfahrens das ungefähr 300 fl. betragende Vermögen des Verstorbenen bedeutend übersteigen, so ist über dasselbe von Großh. Hess. Hofgcricht dahier der förmliche Concursproceß erkannt worden. Es werden daher alle diejenigen, welchen Ansprüche an die Verlassenschaftsmasse zustehen, hierdurch aufgefordert, in dem auf Donnerstag den 2. Februar 1832 Morgens 8 Uhr bestimmten Termin auf dahiesigem Hofgerichtsgebäude entweder in Selbstpcrson oder durch gehörig bevollmächtigte Anwälte aus der Zahl der dahiesigen Hofgerichts-Advokaten zu erscheinen, um ihre etwaigen Forderungen unter Vorlegung der auf diese sich beziehenden Urkunden bei Vermeidung des ohne fernere öffentliche Bekanntmachung erfolgenden Ausschlusses von der Ntasse, rechtlicher Ordrung nach geltend zu machen, über zu bewirkende Vergleichsvorschläge sich bei Ver
meidung der Annahme der Genehmigung des Beschlusses der Majorität der erschienenen Gläubiger zu erklären, für den Fall des Mißlingens der letzteren aber einen Ausschuß der Gläubiger, so wie ein taugliches Subject als Curator in Vor, schlag zu bringen oder zu erwarten, daß ein solcher auf Gefahr und Kosten der Gläubiger von Amtswegen bestellt werden wird, nnd gleichzeitig diejenigen Facta vorzubringen, auf welche sie ein etwaiges Vorzugsrecht im Concurs geltend machen zu können glauben.
Gießen den 26. November 1831.
In Auftrag Gr. Hofgerichts das.
Th. Limpert, Großh. Hofg. Accefftst.
Besondere Bekanntmachungen.
1) Da die wegen Ausfertigung der Patente pro 1832 an das gcwerbtreibende Publikum ergangenen Aufforderungen bis jetzt wenig Effect hervorgebracht haben; so sieht man sich gcnöthigt, wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Gewekböpatente längstens bis zum 3.Ja- nuar kommenden Jahres auf hiesigem Rathhause


