Ausgabe 
31.12.1831
 
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MsrStpreise.

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Getraidepreise vom 31. December in Frankfurter Währung den fl. ä 60fr.

1 Pfd. Hecht

1 Butter

3 Handkäse -

4 Eyer - -

Vierpreis e.

1 Maas ordinaires Bier . . . . . .

fr.

6

Pf.

1 Maas Doppelbier........

fr.

7

Pf

s s 9 9 9 9 9 9 9 9

auch 9*999» »999

999»» 99*99

fr. 18 20 22

4 4

Pf.

1 halb ©immer Erbsen

1 - - Linsen

1 Pfd. Waizenmehl

1 - grob geschälte Gerste , . . -

1 - klein geschälte Gerste - - - .

1 1 1 1 1 ?

kr. 40

48 6

4

10

Städte

G e m ä s

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

fl.

fr.

fl.

fr.

fl.

fr.

fl.

fr.

DarmstaM.....

das

Malter

6

24

3

39

Giessen......

das

Malter

8

30

7

5

5

10

3

5

auch

8

40

3

10

Marvurn am 24. December

das

Mött

7

30

6

30

4

30

2

LNettlsr am 24. December

das

Achtel

Ediktalladung.

1) Da die Erben des im Jahre 1829 dahier verstorbenen Großh. Kirchen- und Schulraths- Botenmeisters Pfeifer dessen Erbschaft nur cum beneficio invcntarii angetreten haben und der aufgestellte Status activorum et passivorum er­geben hat, daß die Schulden ohne Abzug der bis jetzt erwachsenen Kosten des Verfahrens das un­gefähr 300 fl. betragende Vermögen des Verstor­benen bedeutend übersteigen, so ist über dasselbe von Großh. Hess. Hofgcricht dahier der förmliche Concursproceß erkannt worden. Es werden daher alle diejenigen, welchen Ansprüche an die Verlas­senschaftsmasse zustehen, hierdurch aufgefordert, in dem auf Donnerstag den 2. Februar 1832 Mor­gens 8 Uhr bestimmten Termin auf dahiesigem Hofgerichtsgebäude entweder in Selbstpcrson oder durch gehörig bevollmächtigte Anwälte aus der Zahl der dahiesigen Hofgerichts-Advokaten zu erschei­nen, um ihre etwaigen Forderungen unter Vorle­gung der auf diese sich beziehenden Urkunden bei Vermeidung des ohne fernere öffentliche Bekannt­machung erfolgenden Ausschlusses von der Ntasse, rechtlicher Ordrung nach geltend zu machen, über zu bewirkende Vergleichsvorschläge sich bei Ver­

meidung der Annahme der Genehmigung des Be­schlusses der Majorität der erschienenen Gläubiger zu erklären, für den Fall des Mißlingens der letzteren aber einen Ausschuß der Gläubiger, so wie ein taugliches Subject als Curator in Vor, schlag zu bringen oder zu erwarten, daß ein sol­cher auf Gefahr und Kosten der Gläubiger von Amtswegen bestellt werden wird, nnd gleichzeitig diejenigen Facta vorzubringen, auf welche sie ein etwaiges Vorzugsrecht im Concurs geltend machen zu können glauben.

Gießen den 26. November 1831.

In Auftrag Gr. Hofgerichts das.

Th. Limpert, Großh. Hofg. Accefftst.

Besondere Bekanntmachungen.

1) Da die wegen Ausfertigung der Patente pro 1832 an das gcwerbtreibende Publikum er­gangenen Aufforderungen bis jetzt wenig Effect hervorgebracht haben; so sieht man sich gcnöthigt, wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Gewekböpatente längstens bis zum 3.Ja- nuar kommenden Jahres auf hiesigem Rathhause