Ausgabe 
24.12.1831
 
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264

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W i e r p r e i s e.

Marktpreise.

1 Maas ordinaires Bier......

Fr.

6

Pf-

1 Maas Doppelbier........

Fr.

7

Pf

Getraideprelse vom 24. December in Frankfurter Währung den fl. ä 60 fr.

1 Pfd. Hecht ----------

1 - Butter ---------- auch

5 HandFäse ----------

9 Eher ------------

Fr.

18

19

20

4

8

| 1 1 1 | l

1 halb ©immer Erbsen ------

1 - - Linsen ------

1 Pfd. Waizenniebl ------

1 - grob geschalte Gerste - - . -

1 - Flein geschälte Gerste - - - -

fl.

Fr.

10

48

5

1

10

Städte

G e m ä s

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

fl.

fr.

fl.

fr.

fl.

Fr.

fl.

Fr.

WarmötaM.....

das

Malter

6

32

3

46

Giessen......

das

Malter

8

40

7

5

5

15

2

10

auch

Marburg am 18. December

das

Mött

7

30

6

30

4

30

2

DMetrlar am 18. December

das

Achtel

9

50

8

15

6

15

4

Ediktalladung.

1) Da die Erben des im Jahre 1829 dahier verstorbenen Großh. Kirchen- und Schulraths- Botenmcistcrs Pfeifer dessen Erbschaft nur cum liencfieio inventarii angetreten haben und der aufgestellte status activorum et passivorum er­geben hat, daß die Schulden obne Abzug der bis jetzt erwachsenen Kosten des Verfahrens das un­gefähr 300 fl. betragende Vermögen des Verstor­benen bedeutend übersteigen, so ist über dasselbe von Großh. Hess. Hofgericht dahier der förmliche Concursproceß erkannt worden. Es werden daher alle diejenigen, welchen Ansprüche an die Verlas- senschaftSmaffe zustehen, hierdurch aufgefordert, in dem auf Donnerstag den 2. Februar 1832 Mor­gens 8 Uhr bestimmten Termin auf dahiesigem Hofgerieiitsgebäude entweder in Selbstperson oder durch gehörig bevollmächtigte Anwälte aus der Zahl der dahiesigen Hofgerichts-Advokaten zu erschei­nen, um ihre etwaigen Forderungen unter Vorle­gung der auf diese sich beziehenden Urkunden bei Vermeidung des ohne fernere öffentliche Bekannt­machung erfolgenden Ausschlusses von der Masse, rechtlicher Ordrung nach geltend zu machen, über zu bewirkende Vergleichsvorschläge sich bei Ver­meidung der Annahme der Genehmigung des Be­

schlusses der Majorität der erschienenen Gläubiger zu erklären, für den Fall des Mißlingens der letzteren aber einen Ausschuß der Gläubiger, so wie ein taugliches Subject als Curator in Vor­schlag zu bringen oder zu erwarten, daß ein sol­cher auf Gefahr und Kosten der Gläubiger von Amtswegen bestellt werden wird, und gleichzeitig diejenigen Facta vorzubringen, auf welche sie ein etwaiges Vorzugsrecht im Concurs geltend machen zu können glauben.

Gießen den 26. November 1831.

In Auftrag Gr. Hofgerichts das.

Th. Limpert, Großh. Hofg. Acceffist.

Besondere Bekanntmachung.

1) Die Erhebung der Zinsen und Pachte für das Jahr 1831.

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, den 27sten, 28sten, 29sten und 30fielt

dieses Monats, werden die Zinsen und Pächte, welche hiesige Einwohner von Gebäuden und Grundstücken, einschließlich der früheren Univcr- sitäts- Vogtei -Gefälle, zu entrichten haben, Erstere die Geldzinsen auf der Rentamtöstube, die Frucht-