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190

Zs i e r p r e i g e.

1 Maas ordinaires Bier......!

fr.

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Pf.

1 Maas Doppelbier........

fr.

7

Pf.

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preise.

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1 halb S immer Erbsen ------

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4 - Butter ----------

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1 - - Linsen ------ _

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1 Psd. Waizeumebl ------- -

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5 Handkäse -----------

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1 - grob geschälte Gerste

4

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1 - klein geschälte Gerste -----

8

Getraioepreise vom 17. September in Frankfurter Wahrung den ft a 60 fr. und das Pfund zu 32 Loch ländischen Gewichts.

Städte

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Walzen

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Gerste

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ff.

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das Malter

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6

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Giessen ......

das Malter

8

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3

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auch

8

25

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5

30

Mrrrsiurg am 11. September

das Mött

6

30

5

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4

3

30

NNelrlar am 10. September

das Achtel

9

8

30

6

4

E d i k t a l l a d u n g.

1) Die Wittwe des Gr. Landgerichts - Asscs- sor's Dr. Algeier ist dahier mit Hinterlassung drei­er minderjährigen Kinder verstorben und es ist zum Behufe der Richtigstellung des, über deren Verlassenschaft zu errichtenden Inventars die Kenntniß der etwa vorhandenen Passiven erforder­lich. Es werden daher alle diejenigen, welche et­waige Forderungen an dieselbe haben sollte», hier­durchaufgefordert, dieselben so gewiß in dem auf

Montag den 26. Sept. l. I. Morgens 8 Uhr

bestimmten Termine in dem hiesigen Hofgerichts­gebäude vor dem Unterzeichneten anzumelden, als sonsten, ohne Rücksicht auf sie, das Jnventa- rium abgeschlossen und das weiter Rechtliche ver­fügt werden wird.

Gießen den 18. August 1831.

In Auftrag Gr. Hofgerichts das.

C l c m m,

Hofg. Sekretariats - Accessist.

2) Zum Behufe der Erbauseinandersetzung der Fuhrmann Ludwig Müllers Wittwe dahier mit ihren Kindern ist zu wissen nöthig, welche An­sprüche und Forderungen an das Vermögen der Ludwig Müllers Wittwe und deren Ehemann ge­macht werden. Diesem gemäß werden deren un­bekannte Gläubiger aufgefordert, ihre Forderun­gen im Termin

Donnerstags den 29. September d. I. Morgens bei unterzeichnetem Gericht anzuzcigcn. ' Giessen am 15. September 1831.

Großh. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.

Versteigerungen.

1) 1) Montag den 26. d.Mts. Nachmittags 2 Uhr, sollen die zum Nachlasse der Müller Schwans Ehefrau gehörigen Mobilien, bestehend in Weiß- 'zcug, Bettwerk und sonstigem Hansgeräthe, so­dann das Vieh, Schiff und Geschirr und verschie­dene Mühlgeräthschaften unter den alsdann zu eröffnenden Bedingungen gegen gleich baare Zah­lung in der Neumühle versteigert werden.

' 2) Von den neulich dem Meistgebote ausge-