Ausgabe 
8.1.1831
 
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recht durch gerichtliche Verurtheilung zu einer peinlichen, im Zuchthause verbüßten Strafe ver­loren haben, oder an dessen Ausübung gehindert i*n6, Auch sind ferner nach Art. 35 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit zu dem Amte eines Bürgermeisters ausgeschlossen:

1) Militärpersonen während des Dienstes ;

2) Geistliche und Schullehrer, so wie alle active Staatsbeamte.

£c. an ö£tt vorbemcrkten Tagen auf dem Rathhause m Empfang zu nehmenden Stimm« Heftel müssen von den Abstimmenden persönlich wieder abgeliefert werden, und macht man noch besonders darauf aufmerksam, daß die Abstim­menden die Stimmzettel nicht selbst zu unterschrei­ben haben, wodurch eine völlige Stimmenfreiheit gesichert wird, und daß, da oft mehrere Ortö- burger denselben Namen führen, der Abstim- mende denjenigen, welchen er wählen wollen, °urch Beifügung der Unterscheidungs - Namen so bestimmt zu bezeichnen hat, daß kein Zweifel über seine Absicht entstehen kann, den man, da die Stimmzettel nicht unterschrieben sind, nicht durch Befragung des Stimmenden zu lösen im Stande wäre. '

Mer gegen alles Erwarten bis zum 22. Ja­nuar nicht abgestimmt hat, ist mit seiner Stim­me ausgeschlossen, es wird alsdann eine Abstim- mungslifte aufgestellt, die Namen der drei Man­ner , welche durch Stimmenmehrheit zu Candida- ten des Bürgermeisteramts erwählt werden, wer­den öffentlich bekannt gemacht, und Wahlproty- cott, so wie Abstimmungsliste drei Tage lang m dem Wahllokale niedergelegt, damit binnen dieser Zeit jeder Ortsbürger Einsicht nehmen, auch gesetzliche Einwendungen gegen die Wahl, oder gegen die Gewählte bei der vorgesetzten Regierungsbehörde vorbringen kann.

Giessen den 26. Deccmbcr 1830.

Ter Wahl-Commissär Großherzoql. Hess. Landrath Ou v r re r.

2) Die Erhebung des städtischen Oetroi vom Fleisch ist mit dem 1. Januar 1831 der Stadt- emnehmerei übertragen worden, wovon man die hiesigen Einwohner mit dem Anfügen in Kennt- Nlß setzt, daß die Erhebungsstunden

von October bis Ende Februar von Morgens 8 bis 12, von Mittags '2 bis 5 Uhr, Pvn Marz bis Ende September von Morgens

7 bis 12, von Mittags 2 bis 7 Uhr, vorläufig bestimmt worden sind.

Giessen den 24. December 1830.

Die Bürgermeisterei daselbst.

Feilgevotene Aschen.

1) Da mir von den Gedichten meines ver­storbenen Sohnes, Franz Marlame, noch eine bedeutende Anzahl von Exemplaren liegen geblieben ist: so bin ich gesonnen, den allenfall- sigen verehelichen Abnehmern das Bändchen zu 18 kr., in Bezug auf diesen Rest, zn überlassen.

Maria Marlame, wohnhaft bei Bäcker Schäfer in der Löwengaffe.

2) Bier neue Sopha's mit Sprungfedern und baumwollenen Ueberzügen versehen, sind we­gen meiner Abreise, zu einem sehr annehmbarell Preis, zu verkaufen.

Friedrich Senner, Sattler und Tapezir, wohnhaft auf dem Sclzcrsweg.

3) Bei mir sind fertige Canapec's, Stühle und Sessel nach den neuesten Faunen um billigste Preise zu haben. Auch tausche" ich alte dagegen kin. I. Wieser, Tapezir,

wohnhaft bei Hrn. Kaufmann Jughardt

_ auf dem Markt.

4) Zwei fette Schweine sind dahier zu ver­kaufen. Bei wem? ist bei Ausgeber dieses zu er­fahren.

5) Eine Quantität Kübdung und ein großer Kumpf von Sandstein mit eisernen Stäben, der zum Gebrauch an eine Pumpe zu stellen gefertigt ist, stehen zum Verkauf. Näheres sagt Ausge­ber dieses Blatts.

Zu Vermiethen.

1) Ein Logis, bestehend in zwei, auch drei Stuben, Küche und Theil an Boden und Keller, ist in Nr. 158 dahier zu vermietbcn, und kann sogleich bezogen werden.

2) In meinem Wohnhause an der Stadt- Pforte dahier ist die mittlere Etage zu verleihen, bestehend in 3 Stuben, 2 Cabinettcn und Küche, Und kann sogleich bezogen werde». Auch kann Keller und Holzstelle mit verliehest werden.

S ch m a l s.

Hiezu eine Beilage.