Ausgabe 
6.8.1831
 
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Beilage zu Nro. 32.

Ferner besondere Bekanntmachungen.

4) Man hat bisher vielfach wahrnehmen müßen, daß die den Transportanten vön Sei­len der Lhorschreiber ausgestellte Quittungen über bezahltes Octroi nicht drei Monate lang aufbewahrt worden sind. Indem man die hicg- acn Einwohner an die genaue Befolgung dieser Vorschrift erinnert, glaubt man bemerken zu müßen, daß die Führung der nothigcn Control­le über die Thorschrc.ber nur dann erzielt wer­den kann, wenn die oben erwähnte gesetzliche Bestimmung von den Transportanten und Em­pfängern befolgt wird.

Gießen den. 4. August 1831.

Die Bürgermeisterei) das. C. ©ilbereifen.

5) Da der Bestimmung der Vervrdnug vom 31. Juch. 1822. zufolge der Zeil Punkt her- anqerückt ist, wo die Besitzveranderungen bey Gebäuden, sowie die Ab-u. Zugänge der Brandver- sichernngs-Eapitalien für das folgende Jahr aufge­nommen werden müßen; so erläßt man an dieje­nigen hiesigen Einwohner, die bis jetzt noch nicht einzelne Deklaration^ abgegeben haben, die Auf­forderung, alle verlangt werdende Veränderungen im Verlaufe dieses und des kommenden Monats auf Gr. Vürgcrmeisterey anzuzeigen.

Gießen den 4. August 1831.

Die Bürgermeisterei) daselbst. C. Silbereiseu.

Feilgebotene Sachen.

1) Schöne Häringe das Stück a 3 und 4 Kreuzer verkauft L. T. F e l s i n g.

2) Zwei Jahrgänge (1829. 1830.) der halli- schen Literatur - Zeitung nebst Ergänzungs-Blättern sind zu drei Gulden per Jahrgang zu verkaufen. Ausgeber dieses sagt wo?

3) In Florbändern mit und ohne Za­cken, empfiehlt sich zu sehr billigen Prei­sen M. Heß.

4) Es hat dahier Jemand eine noch wenig gebrauchte F. Flöte mit einer Klappe stimmt voll­ständiger Anweisung, aus gedruckten und geschrie­benen Notenbüchern, für Anfänger, billig zu ver­kaufen. Die Erpedition dieses Blatts ertheilt das Nähere.

5) Strohseiler, das Fuder per 15 fr. ver­kauft Heinrich Kraus im Schießhaus.

Zu vermiethcn.

1) Das Nebenbaus der Frau Steuersckretar Balser in den Neuenbäuen ist zu vermiethcn und kann bis den 1. October bezogen werden.

2) Das bisher von dem Herrn Pn'vatleh- rcr Weitcrshansen bewohnte Logis wird weiter ver- miethet und kann bis den 1. Oct. bezogen werden. Es eignet sich nicht blos für eine Familie, sondern auch für zwei ledige Herrn, die eigne Meubles und Bedienung haben. Gießen den 4. August 1831.

Dr. Winckler.

3) Zwei aneinanderstoßende Stuben nebst einer verschließbaren Küche, Kammer, Holzplatz und Keller, sind in meinem Hause zu vermiethen und können bis den 1. Sept, bezogen werden.

Ioh. Gottf. Keil.

4) Das bisher von Herrn Drerlermeister Geismar bewohnte Logis wird durch dessen Weg­zug von hier erledigt und kann nun anderweit vermiethet werden. Dasselbe besteht in zwei Stu­ben, wovon eine mit einem Kabinet versehen ist, einer Küche mit Sparherd, Theil am Bo­den, verschlossenem Keller und Holzstall, und kann im Oktober bezogen werden.

Heinrich Noll jun., aufdem Seltersweg.

5) In Nro. 2. am Rathhaus bei Hauptmann Stüber ist ein Logis, bestehend in 2 Stuben, Kü­che, 2 Böden und Keller, zu vermieden und kann sogleich bezogen werden.

6) Eine Wohnung, auf einem der lebhafte­sten Plätze in hiesiger Stadt, bestehend in 3 Stu­ben, 1 Kammer, Küche, Keller und Holzplatz, ist zu vermiethen und alsbald beziehbar; das Nä­here bei der Expedition dieses Blatts.

7) 2 Stuben, wovon eine mit Kabinet, sind mit auch ohne Meubles zu vermiethen und sogleich beziehbar. Wo sagt Ausgeber.

8) In Nr. 236 in den Neuenbäuen ist ein Lo­gis, bestehend aus drei heizbaren Stuben, einer Kammer, Küche, Theil am Keller und Holzplatz, zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden,

9) In Nro. 582., ohnweit der Stadtpforte, sind 2 Stuben, wovon eine mit Kabinet versehen, Küche, 2 Kammern, großer verschlossener Holz­platz und verschlossener Keller, zu vermiethen.

D. Ritter.