Beilage zu Nro. 32.
Ferner besondere Bekanntmachungen.
4) Man hat bisher vielfach wahrnehmen müßen, daß die den Transportanten vön Seilen der Lhorschreiber ausgestellte Quittungen über bezahltes Octroi nicht drei Monate lang aufbewahrt worden sind. Indem man die hicg- acn Einwohner an die genaue Befolgung dieser Vorschrift erinnert, glaubt man bemerken zu müßen, daß die Führung der nothigcn Controlle über die Thorschrc.ber nur dann erzielt werden kann, wenn die oben erwähnte gesetzliche Bestimmung von den Transportanten und Empfängern befolgt wird.
Gießen den. 4. August 1831.
Die Bürgermeisterei) das. C. ©ilbereifen.
5) Da der Bestimmung der Vervrdnug vom 31. Juch. 1822. zufolge der Zeil Punkt her- anqerückt ist, wo die Besitzveranderungen bey Gebäuden, sowie die Ab-u. Zugänge der Brandver- sichernngs-Eapitalien für das folgende Jahr aufgenommen werden müßen; so erläßt man an diejenigen hiesigen Einwohner, die bis jetzt noch nicht einzelne Deklaration^ abgegeben haben, die Aufforderung, alle verlangt werdende Veränderungen im Verlaufe dieses und des kommenden Monats auf Gr. Vürgcrmeisterey anzuzeigen.
Gießen den 4. August 1831.
Die Bürgermeisterei) daselbst. C. Silbereiseu.
Feilgebotene Sachen.
1) Schöne Häringe das Stück a 3 und 4 Kreuzer verkauft L. T. F e l s i n g.
2) Zwei Jahrgänge (1829. 1830.) der halli- schen Literatur - Zeitung nebst Ergänzungs-Blättern sind zu drei Gulden per Jahrgang zu verkaufen. Ausgeber dieses sagt wo?
3) In Florbändern mit und ohne Zacken, empfiehlt sich zu sehr billigen Preisen M. Heß.
4) Es hat dahier Jemand eine noch wenig gebrauchte F. Flöte mit einer Klappe stimmt vollständiger Anweisung, aus gedruckten und geschriebenen Notenbüchern, für Anfänger, billig zu verkaufen. Die Erpedition dieses Blatts ertheilt das Nähere.
5) Strohseiler, das Fuder per 15 fr. verkauft Heinrich Kraus im Schießhaus.
Zu vermiethcn.
1) Das Nebenbaus der Frau Steuersckretar Balser in den Neuenbäuen ist zu vermiethcn und kann bis den 1. October bezogen werden.
2) Das bisher von dem Herrn Pn'vatleh- rcr Weitcrshansen bewohnte Logis wird weiter ver- miethet und kann bis den 1. Oct. bezogen werden. Es eignet sich nicht blos für eine Familie, sondern auch für zwei ledige Herrn, die eigne Meubles und Bedienung haben. Gießen den 4. August 1831.
Dr. Winckler.
3) Zwei aneinanderstoßende Stuben nebst einer verschließbaren Küche, Kammer, Holzplatz und Keller, sind in meinem Hause zu vermiethen und können bis den 1. Sept, bezogen werden.
Ioh. Gottf. Keil.
4) Das bisher von Herrn Drerlermeister Geismar bewohnte Logis wird durch dessen Wegzug von hier erledigt und kann nun anderweit vermiethet werden. Dasselbe besteht in zwei Stuben, wovon eine mit einem Kabinet versehen ist, einer Küche mit Sparherd, Theil am Boden, verschlossenem Keller und Holzstall, und kann im Oktober bezogen werden.
Heinrich Noll jun., aufdem Seltersweg.
5) In Nro. 2. am Rathhaus bei Hauptmann Stüber ist ein Logis, bestehend in 2 Stuben, Küche, 2 Böden und Keller, zu vermieden und kann sogleich bezogen werden.
6) Eine Wohnung, auf einem der lebhaftesten Plätze in hiesiger Stadt, bestehend in 3 Stuben, 1 Kammer, Küche, Keller und Holzplatz, ist zu vermiethen und alsbald beziehbar; das Nähere bei der Expedition dieses Blatts.
7) 2 Stuben, wovon eine mit Kabinet, sind mit auch ohne Meubles zu vermiethen und sogleich beziehbar. Wo sagt Ausgeber.
8) In Nr. 236 in den Neuenbäuen ist ein Logis, bestehend aus drei heizbaren Stuben, einer Kammer, Küche, Theil am Keller und Holzplatz, zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden,
9) In Nro. 582., ohnweit der Stadtpforte, sind 2 Stuben, wovon eine mit Kabinet versehen, Küche, 2 Kammern, großer verschlossener Holzplatz und verschlossener Keller, zu vermiethen.
D. Ritter.


