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Bekanntmachung.
mittags 4 Uhr nickt abgestimmt hat, wird nach
[11 Von Hochpreißlicher Regierung der
Art. 5
7 der G.O. angesehen,
als trete
ei
dem
Provinz Sberbcfie;
, ist der unterzeichnete Com-
Ergebnisse der erfolgten Abstimmungen bei.
miffair mit der Leitung der Beigeordneten-Wah-
4.3 Jeder Ortsbüraer ist verbunden. den
len für den Landrathsbezirk Gießen beauftragt
teilen Stimnuettel versönlich abruacbeu und
worden. Indem
man diep zur Kenntnis
der
es wird durchaus unter keinem Vorwande t
hiesigen Ortsbürger bringt, wird gleichzeitig bemerkt, daß zur Wahl der Kandidaten zum hicsi-
stattet, denselben durch dritte Personen abgeben zu lassen.
gen ersten und zweiten Bürgermeisterei-Beigeordneten-Amte Termin auf
Dienstag d. 14. bis Freitag d. 17. Juni d. I. anberaumt worden ist. Ten Qrtsbürgern der hiesigen Stadt und Bürgermeisterei macht man hierbei noch Folgendes bemerklich:
1.) Tas Wahlgeschäft wird auf dahiesigem Rathhause vorgenommen, Dienstags den 14. Juni Morgens 8 Uhr begonnen, au diesem und den
5.) Die Namen der Gewählten sind um so genauer zu schreiben, auch die etwaige» Unterscheidungszeichen beizusetzen, da die Stimmenden die Zettel nicht zu unterschreiben haben und wegen der sonst, durchaus nicht zu vermeidenden, leicht dem Interesse der Gemeinde sehr nachtheilig werden könnenden Jrrthümer, jeder Stimmzettel, welcher Vorschläge gleichnamiger Ortsbürger, ohne deren nähere Bezeichnung enthält, obne weiteres als ungültig bei Zäh-
drei folgenden Tagen fortgesetzt und Freitags den 17. d. M. Nachmittags 4 Uhr geschlossen.
2.1 Während dieser
Zeit werden Dienstags, Mitt-
lung der Stimmen ganz außer Acht gelassen
wochs, Donnerstags und Freitags von Mor-
wirv.
gens 8 bis 12 Uhr und von Nachmittags 3 bis
6.) D," tie gegenwärtige Wahl auf 6 Jahre nach
5 Uhr Stimmzettel ausgegeben und in
Em-
Art. 14 und 2
3 der G.O. erfolgt; so erwartet
vfanq genommen.
man von ledem Ortsbürger, daß er nicht allein
3.) Derjenige Ortsbürger, welcher wider
Er-
von dem ihm zustehenden Wahlrechte Gebrauch
warten bis Freitag den 17. Juni l. I. 2
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mache,
sondern auch nur solche Manner wähle,
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