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Es wird demnach zu Vornahme dieser Wahl Termin auf 7
Mittwoch den 19. Januar 1831, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, auf dahiesigem Rathhause auberaumt; wer an diesem ersten Tage verhindert ist, kann auch noch die drei folgenden Tage, des 20., 21. und 22. Januars, jedesmal von 9 bis 12 Uhr abstim- men. Man hält sich von dem wahren Bürgersinne der hiesigen Ortsbürger überzeugt, daß kein Stimmberechtigter versäumen werde, bei einer für das Wohl der Stadt so wichtigen und einflußreichen Handlung von seinem Stimmrechte Gebrauch zu machen, und sich durch Versäumung der Abstimmung an den eben bemerk- ten Tagen nach Art. 37, pos. 4 der Gemeindeordnung, von der Mitwirkung bei der Wahl eines Bürgermeisters werde ausschließen lassen. Da jedem bekannt ist, rpie groß der Umfang der einem Bürgermeister übertragenen Dienstgeschäfte, wie einflußreich sein Wirken für das Wohl der
Wer gegen alles Erwarten bis rum 22 Ja- ' ‘rt mit seiner Summe ausgeschlossen, es wird alsdann eine Abstimmungsliste aufgestellt, die Namen der drei Män« ”er' '"Ahe durch Stimmenmehrheit zu Candida- ten des Bürgermeisteramts erwählt werden, werden öffentlich bekannt gemacht, und Wahlproto- coll, so wie Abstimmungsliste drei Tage lana in dem Wahllocale niedergelegt, damit binnen dieser Zeit -eder Ortsbürger Einsicht nehmen, auch gesetzliche Einwendungen gegen die Wahl oder gegen die Gewählte bei der vorgesetzten Regierungsbehörde vorbringen kann.
Giessen den 26. December 1830.
Im Revier Wcidbach:
e) die Gemarkung Endbach;
M der Tbeil der Gemarkung Oberweidbach welcher von dem Rodenhauser Fußpfad über Oberweidbach nach Günterod nördlich liegt.
2J ^'s^masser im Revier Gladenbach-
») das Kehlnbacher Bachelchen;
markFg;^^' Üt fcer M°'»shäuser Ge- c) die Subach in derselben;
d) die Salzböde in der Weidenhäuser Gemarkung ; '
^R,^Eächelchm hiuter dem Herrnhölzchen.
Biedenkopf am 17. December 1830
-er Forstinspector Sartorius.
. ol -montag den 10. Januar 1831 Vor- mittags 10 Uhr, kommen dahier 200 Malter Hafer und 100 Centner Heu zur öffentlichen Versteigerung. Gladenbach am 17. Dezemb. 1830.
Der Großherzogl. Rentamtmani, Rübe' LZrsonverp Lirkgnntmactzunjjen.
„ , Ta der öMhrige Zeitraum^ für welchen nach Art. 14 der Gemeinde-Ordnung die letzte Wahl eines Bürgermeisters der Stadt Giessen vollzogen worden, ablanft: so hat Großherzogl Regierung der Provinz Oberhessen die Vornahme einer anderweiten Wahl von Candidaten des Bürgermeisteramts verfugt, und den unterzeichneten Großherzogl. Landrath mir deren Leitung beauftragt. a
SSÄ' m l« bar, wie „016, »>>d Ueb.rA. ua" grtra*'"^»
Einsicht und Fähigkeit, a7ch
. llenchtliche Verurtheiluna ru peinlichen, im Zuchthanse verbüßten Strafe ver- llnd" K?1' ?Jrffcr au dessen Ausübung gehindert «'^ wählbar sind. Auch sind ferner nach dcr GemeindeorduunL von der Wählbarkeit zu dem Amte eines Bürgermeisters ausgeschlossen:
<). ffi ni^er °nei1 '^rcnd des Dienstes ;
jettcf Mussen von den Abstimmenden persönlick befon".?»^raüf
gesichert >vlrd, und daß, da oft mehrere Orts- burger denselben Namen fuhren, der Abstim- meiide denienlgen , welchen er wählen wollen
durch Beifügung der Unterscheidung^ - Namen so bestimmt zu bezeichnen hgr, daß kein Zweifel Uber seine Absicht entstehen kann/den man,£ h e ^iinmsetlel nicht unterschrieben sind, nicht durch Befragung des Stimmenden zu lösen im Stande wäre. 1 1 *
Ter Wahl- Commiffär Großherzogl. Hess. Landrath O u v r i e r.
Hierzu eine Beilage.


