Ausgabe 
29.8.1829
 
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M. S ch n eiter.

1) Der Grofiherzogliche Kreisthier- arzt unv Privatdocent Herr Doctor Vir dahier, hat in hiesiger Stadt ein Allgemei­nes Thierhospital nach Dem untenstehen­den Plan errichtet, worin

1 .) kranke Thiere mit Ausnahme Yes Futters unentgeldlich behandelt,

2 .) an gesunden Thiercn die Castration

des allgmeinen Thier-Hospitals zu Giessen.

1.) In dem Thierhospitalc werden alle kranken Thiere ohne Ausnahme, sie mögen mit äusserlichen oder innerlichen Krankheiten behaftet seyn, zur ärztlichen, Be­handlung ausgenommen; auch werden daselbst alle bei Thieren übliche Opera­tionen, z. B. Englisiren, Kastriren rc. verrichtet,

ten, Schäfer, Schmiede und sonstige Per­sonen, welche in einem Theil der Thier­heilkunde, oder in Dem ganzen Umfange die­ses Fachs unterrichtet zu seyn wünschen, .sich bei dem Großherzogl.Kreisthierarzt u. Privatdocenten Herrn Doctor Vir mel­den können.

Giessen den 24. August 1829.

Die Bürgermeisterei.

M. Schneider.

1 .) daß feine Pferde unter 4 und keine über und ähnliche Operationen gegen sehr bil- 7 Jahre angenommen werden; lige Preise vorgenommen werden, und

2 .) daß der Ankauf der Pferde durch ganz 3.) Unterricht in Der Thierheilkunde freien Vertrag zwischen der Commission , und den Pferdebesitzern bewirkt wird; erlyeur wirv. ^

3 .) daß sobald die Commission ein ihr vorge« Da dtescS Institut mcht,anders als sehr fnhrtes Pferd annehmbar befunden hat vortheilhaft für dieUnterthanen seyn kann, und über den Kaufpreis mit dem Besitzer so wird solches höherer Weisung zufolge einig geworden ist, demselben dieser hstrmst zur öffentlichen Kenntniß gebracht, «werten, °°S di-jmig-n Hi--

Die Bürgermeisterei das.

2.) Die ärztliche Behandlung der in der Anstalt aufgenommenen Thiere ist unentgeldlich.

3.) Für das Futter wird per Tag bezahlt: Für ein Pferd...........24 fr.

Für ein größeres Stück Rindvieh ......20 «

Für ein kleineres ditto . ........ 10 «

Für ein Schwein...........8

Für ein Schaaf oder eine Ziege...... 6 <

Für einen Hund .......... 4 «

Ausserdem wird dem Wärter, bei Der Abholung deä genesenen Thieres, noch ein geringes Trinkgeld ausbedungen.

4) Da die Arzneien gröfitentheilS in dem Institute selbst zusammengesetzt werden sollen, so können sic auch ungleich wohlfeiler abgegeben werden, als wenn sie unmittelbar aus Der Apotheke bezogen würden.

5) Für das Verschneiden oder Kastriren wird bezahlt:

Für ein Pferd, über 4 Jahre alt . . . . . 3 fl.fr,