Ausgabe 
22.8.1829
 
Einzelbild herunterladen

- ) 156 (

Gviktalcilationen.

1) Die Erben des im Jahr 1827. da­hier verstorbenen Großherzogl. Stadtgerichts- Assessors von Schmajkalder haben dessen Erb­schaft ausgeschlagen. Da nun eine nähere Nachforschung ergeben, daß das ohne Abzug der Leichcnkosten und der bis jetzt erwachse­nen Kosten des Verfahrens, sowie ohne Hin­zurechnung eines geringen Besoldungörückstan- des, ungefähr 215#. betragende Vermögen des Verstorbenen von den Schulden dessel­ben sehr bedeutend überstiegen wird, so ist hierüber der förmliche Concursprozeß erkannt worden. Es werden daher alle diejenigen, welchen Ansprüche an diese Verlassenschafts­masse zustehen, hierdurch aufgefordert, in dem auf Freitag den 28tcn August l. I. Mor­gens acht Uhr bestimmten Termin in Selbst Person, oder durch gehörig bevollmächtigte Anwälte aus der Zahl der 'dahiesigen Hofge­richts-Advokaten auf dahicsigcm Hofgerichts- Gebäudc zu erscheinen, um ihre vermeintli­chen Forderungen, unter Vorlegung der auf diese sich beziehenden Urkunden, bei Vermei­dung des, ohne fernere öffentliche Bekannt­machung, erfolgenden Ausschlusses von der Masse, rechtlicher Ordnung nach, geltend zu machen, über zu bewirkende Vergleichs- Vorschläge sich, bei Vermeidung der An­nahme der Genehmigung, des Beschlusses der Mehrheit der Gläubiger, zu erklären, für den Fall des Mißlingens der letzteren, einen Ausschuß der Gläubiger, so wie ein taugliches Subject als Curator in Vorschlag zu bringen, oder zu erwarten, daß ein solcher auf Gefahr und Kosten der Gläubiger, von Amtswegen bestellt werden wird, und gleich­zeitig diejenigen Thatsachen vorzubringen, auf welche sie ein etwaiges Vorzugsrecht im Concurs glauben stützen zu können.

e Beschlossen im Großherzoglich Hessischen für die Provinz Oberhcssen angeordueten Hof­gericht.

Giessen, am 10. Juni 1820.

Dietz. Benner.

vt. Schn ei der, Hofgerichts-SekretariatL-

Accesstst.

2) Forderungen oder Ervansprüche a» die Vcrlassenschaft der mit Hinterlassung ei­nes Testaments verstorbenen Christiane, Sergeant Heinrich Leuns Wittwe dghicr sind binnen 4 Wochen bei unterzeichnetem Ge­richt anznzeigen und zu begründen, widri­genfalls der geringe Mchlaß an die Testa- mentscrbin verabfolgt werden wird.

Giessen den Iten August 1829. Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

M ü l l c r.

3) Ucbcr das Vermögen des Georg Vel­ten Georgs Sohn, zu Großenlinden ist der förmliche Concurs erkannt und demgemäs von unterzeichnetem mit dcsscit Leitung beauftrag­ten Gericht zum Versuch der Güte und in de­ren Entstehung zur alsbaldigen Liquidation der Forderungen Termin auf

Mittwoch den 14. October d. I. Mor­gens 9 Uhr

auberaumt worden; alle diejenigen, welche Ansprüche irgend einer Art zu haben glauben, werden daher aufgcfordert, dieselben in die­sem Termin entweder selbst oder durch gehörig Bevollmächtigte um so gewisser geltend zu ma­chen, als sie sonst ohne weiteres Präklusiv - Decret von der Masse ausgeschlossen werden.

Glesien den 4. August 1829.

Großherzogl. Hess. Sadtgericht M ü Iler.

<©rffrntltcljc VTorlnuuim

1) Bei Revision der unter de« hiesigen Hofgerichts-Depositen befindlichen älteren Testamente haben sich die nachstehend verzeich­neten noch uncröffnet gefunden:

1 .) von Anna Maria Stockmann, Wittwe, hinterlegt zu Giessen am 10tcn October 1679;

2 .) von Anna Kunigunde, Johann Jost Hofmanns Wittwe, zu Gies­sen, hinterlegt daselbst bei Hochfürstli­cher Regierung am Iten August 1720;

3 .) von Johann Reinhard Mol­schend orf, Burger und Walkmüller zu Butzbach, und Anna Catharina, dessen Ehefrau, geborne Borsch, depo- nirt