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I.
Alle diejenigen, welche an die in der Linden gaffe dahier geleg'erw, auf den Namen Samuel Benges im Flurbuch noch eingetragene von Jude Samuel herkommende Hofraithe
5,0 [] Klftr. ein halbes Haus nebst Grund neben Jud Amsel Herz Vogel
rechtliche Ansprüche zu haben glauben, werden hierdurch anfgefordert, dieselben binnen 4 Wochen vor unterzeichnetem Gerichte um so gewisser anzuzeigen, als sonst die von der Löb Meyers Wittwe an dieser Hofraithe an-, gesprochene Eigenthums-Recht gerichtlich anerkannt werden wird.
Giessen den 7. Merz 1829.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.
II
Äuf Requisition Großherzogl. Regie- rungs«Amts dahier werden alle diejenigen, welche Forderungen an Elisabeth« Müller zn Frankenbach, die nach Fronhauscn, Kur hessischen Kreises Marburg überziehen will- haben, aufgefordert, solche binnen 3 Monaten dahier anzuzeigen, widrigenfalls, nach Ablauf dieses Termins, keine Rechtshülfe mehr gegen dieselbe hier geleistet werden kann.
Giessen den 3. März 1829.
Großherzogl. Hess. Stadgericht. M ü l l e r.
III.
Über das Vermögen des Johannes Wen zel in Langgöns, hat Großherzogl. Hofgcricht dahier den förmlichen Eoncurs erkannt, cs werden daher alle diejenigen welche Ansprüche an dieses Vermögen geltend machen wollen hierdurch aufgefordcrt, in dem auf
Mittwoch den 1 ten April l. I. Morgens 9 Uhr
zum Versuch der Güte, und in deren Entstehung zur alsbaldigen Liquidation der Forderungen anberaumten Termin, vorunterzeich- netem Gerichte entweder in Selbstperson, oder
durch genügend Bevollmächtigte zn erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen — Und zugleich hinsichtlich eines Masse-Cura- tors und Gläubiger-Ausschusses um so gewisser sich zu erklären, als sonst die Ausbleibenden ohne weiteres Präclusiv-Dekret von der Masse ausgeschlossen werden.
Giessenden 23.Januar 1829.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.
IV.
Alle diejenigen, welche Forderungen, oder sonstige Ansprüche an den Balthasar Sch neider zu Waldgirmes, über des« jen Vermögen von Großherzogl. Hofgericht dahier, der Concurö erkannt worden, zn haben vermemen, werden aufgefordert, solche in dem auf
Mittwoch den 8te» April Vormittags anbcraumten Liquidationstermi'n, so gewiß anzuzeigcn und richtig zu stellen, als sie sonst damit, ohne ein besonderes Präclusiv-Dekret werden ausgeschlossen werden.
- Giessen den 25ten Januar 1829.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.
. V.
Übse das Vermögen des Johann Fried- ridi Reh zu Rodheim ist der Eoncurs erkannt worden, es werden daher alle diejenigen, welche Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf
Freitag den lOtenApril Morgens 9 Uhr anher vorgeladen, um ihre Forderungen zu liquidiren, und sich des Versuchs der Güte zu gewärtigen, so gewiß als diejenigen welche sich nicht anmelden, 'von der Masse ausgeschlossen, im Fall aber eine gütliche Vereinigung zu Stande gebracht wird, die bekannten Gläubiger als dem Beschluß der Mehrzahl beigetreten, betrachtet werden sollen. Giessen den 6. Febr. 1829-
Großbcrzogl. Hess. Stadtgericht Müller.
VI
bctt, Burger und Schncwer u.,yn-. >


