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lG v i k t a l l a r> u n g e n.

I.

Alle diejenigen, welche an die in der Lin­den gaffe dahier geleg'erw, auf den Namen Sa­muel Benges im Flurbuch noch eingetragene von Jude Samuel herkommende Hofraithe

5,0 [] Klftr. ein halbes Haus nebst Grund neben Jud Amsel Herz Vogel

rechtliche Ansprüche zu haben glauben, wer­den hierdurch anfgefordert, dieselben binnen 4 Wochen vor unterzeichnetem Gerichte um so gewisser anzuzeigen, als sonst die von der Löb Meyers Wittwe an dieser Hofraithe an-, gesprochene Eigenthums-Recht gerichtlich an­erkannt werden wird.

Giessen den 7. Merz 1829.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.

II

Äuf Requisition Großherzogl. Regie- rungs«Amts dahier werden alle diejenigen, welche Forderungen an Elisabeth« Müller zn Frankenbach, die nach Fronhauscn, Kur hessischen Kreises Marburg überziehen will- haben, aufgefordert, solche binnen 3 Mo­naten dahier anzuzeigen, widrigenfalls, nach Ablauf dieses Termins, keine Rechtshülfe mehr gegen dieselbe hier geleistet werden kann.

Giessen den 3. März 1829.

Großherzogl. Hess. Stadgericht. M ü l l e r.

III.

Über das Vermögen des Johannes Wen zel in Langgöns, hat Großherzogl. Hofgcricht dahier den förmlichen Eoncurs erkannt, cs werden daher alle diejenigen welche Ansprüche an dieses Vermögen geltend machen wollen hierdurch aufgefordcrt, in dem auf

Mittwoch den 1 ten April l. I. Mor­gens 9 Uhr

zum Versuch der Güte, und in deren Entste­hung zur alsbaldigen Liquidation der Forde­rungen anberaumten Termin, vorunterzeich- netem Gerichte entweder in Selbstperson, oder

durch genügend Bevollmächtigte zn erschei­nen, ihre Forderungen richtig zu stellen Und zugleich hinsichtlich eines Masse-Cura- tors und Gläubiger-Ausschusses um so ge­wisser sich zu erklären, als sonst die Ausblei­benden ohne weiteres Präclusiv-Dekret von der Masse ausgeschlossen werden.

Giessenden 23.Januar 1829.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.

IV.

Alle diejenigen, welche Forderungen, oder sonstige Ansprüche an den Baltha­sar Sch neider zu Waldgirmes, über des« jen Vermögen von Großherzogl. Hofgericht dahier, der Concurö erkannt worden, zn haben vermemen, werden aufgefordert, solche in dem auf

Mittwoch den 8te» April Vormittags anbcraumten Liquidationstermi'n, so gewiß anzuzeigcn und richtig zu stellen, als sie sonst damit, ohne ein besonderes Präclusiv-De­kret werden ausgeschlossen werden.

- Giessen den 25ten Januar 1829.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.

. V.

Übse das Vermögen des Johann Fried- ridi Reh zu Rodheim ist der Eoncurs er­kannt worden, es werden daher alle dieje­nigen, welche Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf

Freitag den lOtenApril Morgens 9 Uhr anher vorgeladen, um ihre Forderungen zu liquidiren, und sich des Versuchs der Güte zu gewärtigen, so gewiß als diejeni­gen welche sich nicht anmelden, 'von der Masse ausgeschlossen, im Fall aber eine gütliche Vereinigung zu Stande gebracht wird, die bekannten Gläubiger als dem Be­schluß der Mehrzahl beigetreten, betrachtet werden sollen. Giessen den 6. Febr. 1829-

Großbcrzogl. Hess. Stadtgericht Müller.

VI

bctt, Burger und Schncwer u.,yn-. >