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RathhauS zn Allendorf an der L u m d a
50 Mltr. Korn, 30 Mltr. Hafer, das aus der diesjährigen Drescherei gewonnene Tennröhr, geringe Quantitäten verschiedener Hülsenfrüchte, sämmtlich er Abbruch nebst dem ganzen Vorrath von Lang-Futter- und Wirrstroh
an den Meistbietenden verstxigt.
Von der guten Qualität der Früchte können sich Kaufliebhaber auch vor der Versteigerung auf dem Speicher überzeigen.
Giessen den 18. Dec. 1828.
Großherzogl. Hess. Rentamt das. Schneider.
6) Da die nach den Giesser Auzeigungs- blättrrn Nr. 39. 42 und 46. vom Jahr 1828 am 17. November dieses Jahres abgehal- rcne Versteigerung eines zur- ehemaligen Eommandantcn- Wohnung gehörigen Vich- . und Schwcinstalles nebst einem Küchenban auf den Abbruch nur theilweise genehmigt werde,! konnte, so wird zum Abermaligen
Die Bürgermeistcrey das. M. Schneider. '
11) Es werden hierdurch diejenigen hiesigen Einwohner welche Schul- und Schulholzgeld vom 4tcn Quartal 1828 zu bezahlen haben aufgefordert, solches längstens bis
verpachtet werden, und ist hierzu Termin auf Dienstag den 13. dieses Vormittags 10 Uhr anberaumt worden, wozu die Stciglus- tigen eingcladcn werden.
Giessen den 8. Jan. 1829.
Vürgermeistercy das. M. Schneider.
9) Die höchste Staatsbehörde hat auf die Beschwerde der Schneiderzunft zu Giessen wegen Pfuschcrey verschiedener Personen, zu verfügen geruht
Daß den Näherinnen die Verfertigung von Fraucnklcidern in ihren Wohnungen nunmehr gegen jährliche Auslösung cincs Patents gestattet worden sey, welches in Folge hohen Auftrags denen die es angchet, zur Nachricht bekannt gemacht wird.
Giessen den 3. Jan. 1829.
Bürgermeisterei) das. M. Schneider.
Giesse» de,, 97. Trchr. 1R9R. Großherzogl. Hess. Rentamt das.
Schneider.
7) Zehnten z u D o r n h o l r- hausen. Der von Mcttr'ng'schc An- thcil am großen und kleinen Zehnten zu Dornholzhausen, ohnweit Wezlar, ist aus Hand zu verkaufen; cs werden daher ^aufliebhaber cingeladen, sich an unter# JU wenden, um 6 ru-rr 9tutScn 3» erfahren.
Glessen den 9. Jan. 1829.
Ludwig Welcher Hofgerichts-Advokat.
Sck.ss? LWohnung ander Stadtknaben- kann soll an ^3vgen werden
/ soll an den Meistbietenden öffentlich
Frevlern das gestohlnc Holz abkaufen möglichst zu begegnen, hat Großherzogl. Hess. Obcrforst-Direktion sich bewogen gefunden, in Gemäßheit des §. 96. der organischen Forst- Ordnung zn pcrordncn, daß bei den Forstgerichten künftig jeder Käufer in Giessen, welcher gefreveltes Holz an sich kauft, mit dem Doppelten derjenigen Strafe belegt werden soll, welche der Frevler selbst zu bezahlen hat. Man bringt diese hohe Verordnung höheren Auftrags zu Folge hierdurch zur allgemeine» Kenntniß.
Giessen den 5. Jan. 1829.
w-rd zum Abermaligen 10) Um dem anhaltenden höchst nachthci-
S M uud des Kuchen- ligen Holzdiebstahl in den nahe bei Giessen 1890 S V”- ^.Januar ■ gelegenen Forsten, welcher dadurch sehr be-
üOUhr auf hiesigem Rath- günstigt wird, daß Einwohner von Giessen yaus anberaumt. Rri'tifi’rn da6 npftnMin» «.Xa.


