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an Daniel Marr, giebt 1 Gesch. 1 Ms. Korn u. 1 Gsch. 2 Ms. Hafer dem Fl'scns;

116,5 Klftr. 34 Ruth. 7'4 Sch. am Grü- ninger Pfad, an Joh. Rinn, giebt 1 Gesch. I Ms. Korn, 1% Gesch. Hafer u. 32 kr. 2 pf. Zins dem Fiscus;

231,1 Klftr. 68Rth. 4 Sch. am Atzclbusch, an Conrad Magcl, giebt % Aicstc mb ständig den Hrn. v. Schenk;

280,3 Klftr. 82 Rth. 12 Sch. in der Ober­au, an Johannes Rinn, giebt l^Ges. Korn ii. 1 ^4 Gesch. Hafer dem Fiscus.

Giessen den 27. August 1829.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M u Mer.

4) Mittwoch den 9tcn dieses Monats und folgende Tage werden, und zwar Vor­mittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, aus der Verlassenschaft des vcrstor-- beneu Kirchen-und Schulraths-Botcnmcistcrs Pfeiffer dahier, in der Behausung des Nagel- schmicdS Noll in der Neustadt mehrere Mo­bilien , bestehend in Holzwerk, Weißzeug, Bettung, Taschenuhren, Büchern rc. öffent­lich an "den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden , welches hierdurch zur Kenntniß des Publikums gebracht wird.

Beschlossen Giessen den 3ten Scpt. 1829. Aus Auftrag Großh. Hofgcrichts das.

Dornself, Großh. Hofgerichts-Sekretär.

5) Folgende meiner Güterstücke, als:

1 .) 1'/Morgen, 37Ruth. Garten am Selzersberg, dem Kaufmann Ecksteini- schen Hause gegenüber, das Baumstück, zehntfrei, giebt 10 kr. Zins zur Großh. Rentei;

2 .) 2/4 Morgen, Garten und Wiese an der Schorc nach der Neustadt am Ausgerinu, mit Garteuthor, ist zehntfr.

3 .) '/. Morgen, 13 Rth. Garten vor dem Schießhans (unter den Eichgärten) mit Hcege und eichener Planke, Garten- thor und steinernen Thorposten, ist , zehntfrei;

4 .) y4 Morgen, 36Rth. 14Sch. Acker am Sandkauter Weg, ist zehntfrci nnd giebt 18 fr. Zins auf das Rathhauü;

5 .) 1 Morgen, 3 Rth. 3 Sch. Acker da- selbst , ist zehntfrei und giebt 18 kr. Zins auf das Rathhauö;

6 .) % Morgen, 9Ruth. 12Sch. Acker in den Rödern, stößt auf den Leihgcs- terner Weg, ist zchntfrei, giebt 2 Mest. med. zur Kellerei;

7 .) % Morgen, 1 Ruth. 12 Sch. Acker daselbst, ist zehntfrei und giebt 2 Mest. med. zur Kellerei;

8 .) 1 Morgen, 19 Rth. 8Sch. Acker vor der Erdeukaut, ist zchntfrei nnd giebt 1% Mestcn med. zur Kellerei;

9 .) % Morgen, 21 Rth. I^Sch. Acker zwischen dem Sand» und Erdenkauter Weg (am hohen Rain), ist zchntfrei u. gicbt6y Gesch. med. zur Kellerei;

10 .) V2 Morgen, 35 Rth. 13 Sch. Wiese, . fetzt Acker, am untersten Riegelpfad, giebt Zehnten;

11 .) /4 Morgen, 33Rth. 12Sch. Wiese itberm großen Stcinwcg, die dritte, stößt auf die Schore, ist zehntfrei und giebt 7y4fr. Zins zur Kellerei;

12 .) 1 /.Morgen, 7Rth. 7Sch. Wiese in der Stephansmarf, über der Selzers- bri'icfe, ist zehntfrei;

13 .) V. Morgen, 24 Ruth. Wiese am Gänsacker und Fluthgrabcn, ohnfern dcm Wallthor, ist zehutfrei,

bin ich nächsten Donnerstag den Ivtcn dieses, Nachmittags 2 Ühr, aufda­hiesigem Rathhaus zu Erb und Eigenthum verstreichen zu lassen Willens. Kaufliebha- bcr werden eingeladen, sich alödanm daselbst einzufinden, und die Bedingungen einzusehen, von denen vorläufig nur folgende bewerft werden, daß, je nach dem es gewünscht wird, die unter Num. 1. und 2. gedachten großen Gärten auch theilweiö zu kleineren Gärten nach der bereits geschehenen Auspflöckung verstri­chen werden können, nnd daß ausserdem die Kaufgelder auf acht Ziele vertheilt, das erstere davon auf Pctritag 1830. ziusenfrei entrichtet, die übrigen sieben Ziele aber auf denselben Tag der folgenden sieben Jahre mit drei Kr. Zinsen vom Gulden abgeführt zu wer­den brauchen. Giessen den 3. Sept. 1829.

Dr. Sundheim I.