Ausgabe 
1.8.1829
 
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1)41 (

wisser geltend zu machen, als sonst Rechts- Hülse von hieraus weiter nicht geleistet wer­den kann. Giessen den 30. Juni 1829.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.

2) Alle diejeinigen hiesigen Einwohner, welche Haus- und Platz-, Trieb - und Wie­sen - Viertel - Zinsen, so wie Bestand - Gel­der von Trieb - Vierteln und Wüstungs­stücken ic. pro 1829 an die Stadtkassc zu ent­richten halben, werden hierdurch aufgefordert, solche bis spätestens den lOten August abzu- führeu, als fonften gegen die Säumigen mit dein gesetzlichen Zwangverfahren vorgeschrit­ten wird.

Glessen den 27. Juli 1829.

Die Stcdteinnehmcrei.

3) Es werden hierdurch alle diejenigen, welche Schulgeld vom 2teil Quartal 1829 zu zahlen haben, aufgcfordert, solches bis zum Itcn August so gewiß zu entrichten, als sonsten gegen die Säumigen mit dem gesetzlichen Zwangsverfahren vorgeschritten wird. Giessen den 10. Juli 1829.

Die Stadteinnchmerei.

Versteigerungen.

I) Auf Ansuchen der Erbendes Schnh- machermeisters und Kirchenältesten Johannes

Friedel, werden

Montags den 7. Sept. d. I.

Nachmittags 2 Uhr anf hiesigem Rathhaus nachstehende Immobilien unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen; an den Meistbietenden versteigert, als

8,0 Klafter ein Wohnhaus mit Grund, an Johann Adolph Flett; ..

aericht.

Giessen, am 10. Juni 1829.

Dietz. Senner, t " j o< ,

Vt. Schneider,

Hofgerichts^Sekretariats-

AkCkssist.

«neu ifttalc itation. LkesonvereLeLanntmaeyungen.

1) Die Erben des im Jahr 1827. da- 1) Heinrich Brück von Heuchelheim feier verstorbenen Großherzogl. Stadtgerichts- beabsichtigt nach Kinzenbach, Komgl. Preus- Assessors von Schmalkalder haben dessen Erb- fischen Amts Etzbach, uberzuzichen und hat zu Äi ausaeschlaaeu. Da nun eine nähere dem Ende um Entlassung aus dem hiesigen Nachforschung ergeben, daß das ohne Abzug Unterlhancnvcrbande nachgesucht; auf pto S bis jetzt erwachse- quisition Großherzoglichen Landraths dah.er

nen Kosten des Verfahrens, sowie ohne Hm- werden alle diejenigen, welche Ansprüche rurecknuna eines geringen Bcsoldungsrückstan- irgend einer Art an Men zu haben g au- deö ungefährÄ5fl. betragende Vermögen bei,, hierdurch aufgefordert, dieselben bm- des^ Verstorbenen von den Schulden dessel- nett einer Frist von 3 Monaten um so ßf» den M bedeutend überstiegen wird, so ist hierüber der förmliche Concursprozeß erkannt worden. Es werden daher alle diejenigen, welchen Ansprüche an diese Verlassenschafts­masse znstehen, hierdurch aufgcfordert, in dem auf Freitag den 28tcn August l. I. Mor­gens acht Uhr bestimmten Termin in Selbst- Person, oder durch gehörig bevollmächtigte Auwältc aus der Zahl der dahiesigen Hofge­richts-Ildvokatcn auf dahicsigem Hofgerichts- Gebäude zu erscheinen, um ihre vermeintli­chen Forderungen, unter Vorlegung der auf diese sich beziehenden Urkunden, bei Vermei­dung des, ohne fernere öffentliche Bekannt­machung, erfolgenden Ausschlusses von der Masse, rechtlicher Ordnung nach, geltend zu machen, über zu bewirkende Vergleichs- Dorschläge sich , bei Vermeidung der An­nahme der Genehmigung, des Beschlusses der Mehrheit der Gläubiger, zu erklären, für den Fall des Mißlingens der letzteren, einen Ausschuß der Gläubiger, so wie cm taugliches Subjekt als Curator in Vorschlag zu bringen, oder zu erwarten, daß ein solcher auf Gefahr und Kostender Gläubiger, von Amtswegen bestellt werden wird, und gleich­zeitig diejenigen Thatsachen vorzubrmgen, auf welche sie ein etwaiges Vorzugsrecht nn Concurs glauben stützen zu können.

Beschlössen im Großherzoglich Hessischen