Nach Verfügung Großherzogl. Hessischer Negierung dahier -soll eine-auf Beitrage gegründete Kran.' ken-Anstalt für Gewerbs -Gehülfen und Dienstboten für hiesige Stadt nach dem hier beigedruckr tmPlane, errichtet werden. Im Vertrauen auf das hiesige Publikum, namentlich aufdie einzelnen Zünfte und Dienstherrschaften, daß sie zur Gründung und Erhaltung dieser Anstaltgerne wirkenwerk den, fordern wir dieselben auf, binnen 4 Wochen ihre schriftliche oder mündliche Erklärung bei der Direktion der Armen-Commission abzugeben, in wiefern sie derselben für ihre Gewerbs-Gehülfen und Dienstboten beizutreten gesonnen seyen, und machen sie hierbei zugleich auf die Nachtheile auf.' Merksam, welche der versagte Beitritt nach den 7. und 8. des beigedruckten Plans verhängt.
Giessen am 9ten Nov. 1827.
Gr oßherzo glich Hessische Armen / C 0 mm issi 0 n.
Vr. Palmer. Rauch. vr. Engel. Schroth. Schneider.
vdt. Lauer.
Plan
zur Errichtung einer auf Beiträge gegründeten
Kranken-Anstalt
f ü r
Gewervsgeßülfen und Dienstboten
in
der Stadt Giessen.
„ 1. Der Zweck dieser, mit dem hiesigen Stadthospital verbundenen Anstalt, ist, Gewerbs,' gehülfen und Dienstboten in Krankheitsfällen die nachher (s. §.3.) angegebene Hülfe zu leisten.
§. 2. Di«se Hülfe ist bestimmt'
a) zunächst für die Gesellen und Lehrlinge der gewöhnlichen hiesigen Professionisten, sodann für Dienstboten, namentlich Bedienten, Knechte, Haushälterinnen, Mägde und Säugammen-
b) Wenn darum besonders nachgesucht wird, für Fabrikarbeiter, Handlungsdiener, Gehülfen von Künstlern und Dienstboten der höheren Klassen.
c) Mr erkrankte, auf der Wanderschaft begriffene Gesellen, wenn sie ohne Mittel sind, für »hre Verpflegung zu sorgen, und ihre Krankheit von einer solchen Beschaffenheit ist, daß sie nach ärztlichem Ermessen ihre Reise ohne Gefahr und Nachtheil nicht weiter fortsehen können.
$.3.


