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4) Nach §. 60. der neuen Verbrauch/ steuer / Verordnung vom NenIuly l. I. (N. 33. des Regierungsblatts) müssen die/ jenigen Fabrikanten und Handwerker/ welche ihre selbst gefertigten Fabrikate, vorbehält/ Uch der Wiedereinfuhr auf ausländische Mcs/ sen und Märkte bringen wollen, diese ihre Fabrikate auf Verlangen der Verwaltung mit Fabrikzeichen versehen.

Die hiesigen Fabrikanten und Hand/ werter, welche von den Bestimmungendes zwölften Abschnitts der Verordnung Gebrauch machen wollen, fordere ich hierdurch auf, im Fall ihre Fabrikate bisher schon mit Fa/ brikzeichen versehen waren, diese anzugeben, im andern Fall aber auf dem Bureau des Unterzeichneten zu erklären, ob und in wie weit bei ihren Fabrikaten die Anwendung von Fabrikzeichen zulässig und welche Fa/ brikzeichen, sie auf Verlangen der Verwal/ tiiim zu wählen gesonnen sind.

Giessen am 16. August 1827.

Her Grenz/Einnehmer Dietz.

5) Die neue Verbrauchsteuer / Verord/ nung vom 9ten Iuly 1827. und namentlich der §. 87. c. bestimmt, daß Baumwollen/ zeuge, Wollenzeuge, Zeuge aus Baumwolle oder Wolle mit andern Stoffen vermengt, Tücher und Leder, welche aus dem Ausland eingeführt werden, und, nach Vorschrift des 85. b. im Ganzen plombirt, bei dem Orts/ Einnehmer eintreffen, sowie die im Inn/ lande fabrieirten Gegenstände dieser Art, vor der Niederlage in den Kaufläden von dem Orts/Einnehmer, mittelst Anwendung

eines hierfür vorgefchriebenen eigenen Sie/ gels oder durch Anlegung von Plomben oder Stempel, bezeichnet werden sollen. Auch soll an den vorhandenen Vorräthen an Waaren dieser Art, die Siegelung oder An/ legung von Plomben nachgeholt werden.

Hiesige Kaufleute, Fabrikanten und die sich hier aufhaltende Hausirer, welche diese Art Waarcnvorräthe besitzen, wollen dieses auf dem Büreau des Unterzeichneten ameigen, damit die vorgeschriebene Berste/ gelung und Plombirung vorgenommen wer/ den kann.

Giessen am 16. August 1827.

Der Grenz / Einnehmer Dietz.

6) S. N. Wolff, 'coneessionirter Zahnarzt und Operateur aus Hannover, zeigt einem hochgeehrten Publikum seine An/ fünft hierdurch ergebenst an, und empfiehlt sich in der Kunst, Zahnkrankheiten zu heilen, künstliche Zähne einzusetzen, auszunehmen, zu reinigen und zu plombiren. Auch operirt er Leichdörner, oder sogenannte Hühncrau/ gen, so wie auch tief ins Fleisch eingewach/ sene Nägel mit der größten Vorsicht und Leichtigkeit.

Die besten Empfehlungen, welche er von Aerzten sowohl, als sonstigen Personen, welchen er Hülfe leistete, erhielt, lassen ihn auch hier des Zutrauens eines resp. Publi/ kums würdig hoffen. Reelle und prompte Behandlung darf man erwarten.

Sein Aufenthalt ist jedoch nur von furz zer Dauer. Logirt allhier im Schwanen.

Gettaidepreise vom 11.Aug.bis den 18.Aug. in Frankfurter Währung den fl. ä 60 kr. und das u. zu 32 Loch ländischen Gewichts.

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