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p 0 lizeyliche Bekanntmachung.
Da kürzlich der Fall eiugetretcn, daß ein Polizeidiener einen Trunkenbold wer gen grober Excesse in einem Wirthshause und auf der Straße arretirte, dabei aber wegen Widersetzlichkeit gegen denselben Gewalt gebrauchen mußte, mehrere hiesige Einwohner sich inzwischen gegen alle Ordnung erlaubten gegen den Polizei/ diener unglimpfliche Aeusserungen auszugiesen und den Trunkenbold gewissermaßen in Schutz zu nehmen;, so findet sich die unterzeichnete Stelle veranlaßt, hierdurch bekannt zu machen:
1) Jeder Polizeidiener hat, wenn Jemand sich ihm im Amte widersetzt oder ihn thätlich beleidigen sollte, eben die Rechte dec Selbsthnlfe, die eine militai- rische Wache hat.
2) Wer sich unterfängt, künftig einen Polizeidiener in seinem Dienste zu stören und denselben deßhalb unglimpflich zu behandeln, wird entweder mit ver, hältnißma'ßiger Geld- oder Gefäugmßstrafe belegt.
Giessen den 5. Iuly 1827.
Großherzoglich Hessische Polizei - Deputation daselbst.
Dr. v. Lindelof. Knorr. Rauch.
Ediktalladung.
Das Großherzoglich Hessische Heft gericht dahier hat über den Nachlaß des dahier verstorbenen Lieutenants Volz den Concurs erkannt, und sich bewogen gefunden, den Unterzeichneten zum Com- nussarius in dieser Debitsache zu bestellen.
Es werden demnach alle unbekannte Gläubiger öffentlich hiermit aufgefordert, auf Montag den OteuJuly dieses Jahres, Vormittags um 10 Uhr im Hofgerichts - Gebäude, entweder in Person, oder durch genügend Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen anzugeben und solche nachher richtig zu stellen, ge- Henfalls sie damit von der Masse werden ausgeschlossen werden, ohne daß eine besondere Praclusion darauf erfolgen wird.
In diesem Termin wird mau besonders, wegen Unbeträchtlichkeit der Masse, fich bemühen, dieses Schuldenwesen durch eine gütliche Vereinigung zwischen der Credirorfchaft niederzuschlagen.
Giessen den 23. May 1827.
Von Commissious wegen.
Dietz,
Großherzogl. Commissionsrath.
vdt. Rumpf.
Bekanntmachungen.
1) Auf freiwilliges Ansuchen der Erben des Burgers und Metzgers Johannes Frech dahier, soll
Montags den 23.Juli Nachmittags 3 Uhr auf dahiesigem Rathhaus, das jenen zuste- hende Wohnhaus mit Scheuer und Hof- raum auf dem Neuenweg, neben Ludwig Pimpers Wittwe, öffentlich meistbietend, unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden.
Giessen den 6. Jnly 1827.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.
2) Auf freiwilliges Ansuchen der Erben des Burgeis und Schuhmachers Adolph Konrad Keils Wittwe dahier, sollen die von dieser verlassenen Güterstücke, nemlich
77,0 Klfcr. (22 R. 12 Sch.) Garren auf dem Sand, an Christian Walther, 113,2Klfcr. (33Rth. 7 Sch. ) Garten
am Hamm, an Iohannette Magnus, zehntfrei;
150,0Klftr. (44Rth. 5 Sch.) Garten am Mühlweg, an Christoph Keil, giebt 11 Alb. 2 Pf. Zins in Kasten, zehntfrei;
223,6 Klftr. (66R1H.) Wiese am Wald/ steg, an Wilhelm Ferber, zehntfrei ;
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