Dr. Engel.
Balser.
vt. Lauer.
Termin zu dieser Versteigerung ist Donnerstag den 19ten October Nachmit- tags 3 Uhr - im Garten des Wirths Schneider am Selzerthore, wo sodann die Bedingungen des Verkaufs werden bekannt gemacht werden.
Giessen den 28. Sept. M6.
Busch, Hofgerichts-Advveat.
.. 2) Da die in dem vorigen Wochen- dlM augckl'iNdlgte Versteigerung von
Kar-
Lekanntwcrchuntzen.
1) Fran Hanpkmannln Hameaux ist gesonnen - ihr am Rcichensand neben Fuhrmann Simon sichendes Wohnhaus nebst Zngehöruntzen, versteigern zu lassen, und hat mich zur Besorgung dieses Ge- schäfts beauftragt.
Das Haus enthalt 7 heizbare Zim- wer, einige Kammern, Küche, Keller rc, und ist mit Hofraum, Holzremise und 2 Gärten versehen, welche Kaufliebhaber täglich beaugenscheinigen können.
Besondere Bekanntmachung.
Dio Unterzeichnete Armen - Commission hat bemerken müssen, daß Personen, welche sich zu der hiesigen ArMen-Anstalt gehalten, und aus derselben ihren Unterhalt genossen haben - dennoch Vermögen zurück lassen, Mithin der Armem Selber so bedürftig, als sie angegeben - nicht sind.
Da es in der Natur der Sache liegt, daß öffentliche Wohlthätigkeit nnr von denen ut Anspruch genommen werden kann, deren Vermögensumstände sie nöthi- 8Cta,s^Ufbcr ?^.utlrchen Armen - Anstalt ihre Zuflucht zu nehmen, Verwilligungen tßk brlj^r ^b"! nur da geschehen können Und sollen, wo eigne Hülfsmittel des Unterstützung geeignet HinstelleNdett fehlen; ,so können Un- rerstußungett dreser Art nicht als Geschenke angesehen werden, die keiner Rückfor- CIl’• sie und Müssen sie sobald zurückgefordert wer
den, als es sich zeigt, daß dre Armen - Commission bei Vorstellung der Noch hin- ^Ort,eit ?Ee Rechtmäßigkeit einer solchen Zurückforderung ist auch ^HClin.Art 111äR! ?on dem Großherzoglichen Hofgerichke dahier ergange-
U'/^erle anerkannt worden. Von allen denen, welche der Armen-Ansialt zur Last gelegen haben, oder von deren Nachlasse, wenn sie ohne Deseendenz versior- deßwegen, sobald sie Vennögen Nachlassen, eine Rückforderung des- ftn Statt sindeN, was sie aus der Armen -Casse genossen haben. Bei allen Ver- wllNgungett wird dieses voff dieser verwilligendett Behörde, als sich von selbst ver- ketrMmt/ tinb, damit alle, die es angehek, desto besser wissen, wie sie gehalten werden werden, zum Ueberflüsse gegenwärtige Bekanntmachung und Warnung vor leichtsinniger Vorspiegelung von Bedürftigkeit erlassen.
Sollte übrigens auch bemerkt werden, daß Leute, wenn sie der Armen - Casse genug zur Last gelegen, nnvermuthet von selbst des Armengeldes sich begeben, nm solchergestalt der Casse die zu hoffende Schadloshaltung aus ihrem Nachlasse zu entziehen: so wird hierdurch weiter kpf/mnt nom^ebt. Svßcn folger Der-
sonen, wenn es auch gleich deren Kinder wären, dennoch von dem Nachlasse zur Rü^rstattung desjenigen werden angehaltcn werden, was der Verstorbene genossen.
Grosherzoglich Hessische Armen - Commission.
Dr. Palmer. Rauch. vr. Rau. - Sch roth. Schneider. Seipp.


