Ausgabe 
30.9.1826
 
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Dr. Engel.

Balser.

vt. Lauer.

Termin zu dieser Versteigerung ist Donnerstag den 19ten October Nachmit- tags 3 Uhr - im Garten des Wirths Schneider am Selzerthore, wo sodann die Bedingungen des Verkaufs werden bekannt gemacht werden.

Giessen den 28. Sept. M6.

Busch, Hofgerichts-Advveat.

.. 2) Da die in dem vorigen Wochen- dlM augckl'iNdlgte Versteigerung von

Kar-

Lekanntwcrchuntzen.

1) Fran Hanpkmannln Hameaux ist gesonnen - ihr am Rcichensand neben Fuhrmann Simon sichendes Wohnhaus nebst Zngehöruntzen, versteigern zu lassen, und hat mich zur Besorgung dieses Ge- schäfts beauftragt.

Das Haus enthalt 7 heizbare Zim- wer, einige Kammern, Küche, Keller rc, und ist mit Hofraum, Holzremise und 2 Gärten versehen, welche Kaufliebhaber täglich beaugenscheinigen können.

Besondere Bekanntmachung.

Dio Unterzeichnete Armen - Commission hat bemerken müssen, daß Perso­nen, welche sich zu der hiesigen ArMen-Anstalt gehalten, und aus derselben ihren Unterhalt genossen haben - dennoch Vermögen zurück lassen, Mithin der Armem Selber so bedürftig, als sie angegeben - nicht sind.

Da es in der Natur der Sache liegt, daß öffentliche Wohlthätigkeit nnr von denen ut Anspruch genommen werden kann, deren Vermögensumstände sie nöthi- 8Cta,s^Ufbcr ?^.utlrchen Armen - Anstalt ihre Zuflucht zu nehmen, Verwilligungen tßk brlj^r ^b"! nur da geschehen können Und sollen, wo eigne Hülfsmittel des Unterstützung geeignet HinstelleNdett fehlen; ,so können Un- rerstußungett dreser Art nicht als Geschenke angesehen werden, die keiner Rückfor- CIl sie und Müssen sie sobald zurückgefordert wer­

den, als es sich zeigt, daß dre Armen - Commission bei Vorstellung der Noch hin- ^Ort,eit ?Ee Rechtmäßigkeit einer solchen Zurückforderung ist auch ^HClin.Art 111äR! ?on dem Großherzoglichen Hofgerichke dahier ergange-

U'/^erle anerkannt worden. Von allen denen, welche der Armen-Ansialt zur Last gelegen haben, oder von deren Nachlasse, wenn sie ohne Deseendenz versior- deßwegen, sobald sie Vennögen Nachlassen, eine Rückforderung des- ftn Statt sindeN, was sie aus der Armen -Casse genossen haben. Bei allen Ver- wllNgungett wird dieses voff dieser verwilligendett Behörde, als sich von selbst ver- ketrMmt/ tinb, damit alle, die es angehek, desto besser wissen, wie sie ge­halten werden werden, zum Ueberflüsse gegenwärtige Bekanntmachung und War­nung vor leichtsinniger Vorspiegelung von Bedürftigkeit erlassen.

Sollte übrigens auch bemerkt werden, daß Leute, wenn sie der Armen - Casse genug zur Last gelegen, nnvermuthet von selbst des Armengeldes sich begeben, nm solchergestalt der Casse die zu hoffende Schadloshaltung aus ihrem Nachlasse zu entziehen: so wird hierdurch weiter kpf/mnt nom^ebt. Svßcn folger Der-

sonen, wenn es auch gleich deren Kinder wären, dennoch von dem Nachlasse zur ^rstattung desjenigen werden angehaltcn werden, was der Verstorbene genossen.

Grosherzoglich Hessische Armen - Commission.

Dr. Palmer. Rauch. vr. Rau. - Sch roth. Schneider. Seipp.