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Ediktavadungen.
Me diejenigen, welche Forderungen an den Burger und Fuhrmann Gott- fcied Oßwald zu haben glaube«/ wer,' den hierdurch aufgefordert, solche
Donnerstag den 29tenIuny Mor- geus 9 Uhr
so gewiß anzuzeigen und zu begründe»/ als widrigenfalls sie damit ausgeschlosr sen und über die Vermögensmasse, nach Lage der Acten verfügt werden wird. Zugleich werden die/enigen, welche Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der Wittwe des Conrad Balthasar Oß- wald formiren zu können vermeinen/ hierdurch geladen, in demselben Termin solche anzugeben, bei Vermeidung des Ausschlusses und daß angenommen werde/ daß das bisher von Gottfried Oßwald und Conrad Balthasar Oßwalds Wittwe besessenen aelterliche Vermögen ausschlier send auf jenen vererbt worden sey. —
Giessen den 26. April 1826,
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.
n.
Edictalladuug an fämmtllche Gläubiger des Nachlasses von dem Privat-Dozenten Vv. Büchner dahier.
Alle Forderungen an rukrizirten, nut der Rechtswohlthat der Inventars-Errichtung angetretenen z Nachlaß sind, binnen einer rechtszerstörlichen Frist von sechzig Ta- gen, unterzeichneter Stelle / so gewiß gehörig anzuzeigen, als nach Verlauf dieses peremtorischen Termins, die gesetzlichen Folgen der Versäumniß , ohne weitere öffentliche Bekanntmachung/ eintreten sollen.
Giessen am 12ten Mäi 1826.
Großherzogl. Hofgerichts-Kommifsion.
Seyd/
Hofgerichts - Sekretair.
, III.
Das Hypothekeuwefeu der Gemeinde Großenbuseck, Burkhardsfelden und Oppenrod soll, vermöge hoher Verfügung, einer Revision unterworfen werden. z
Da es zu Erreichung der. damit verbundenen Absicht durchaus erfoderlich ist, daß alle diejenigen, welche Schuld- Verschreibungen oder andere Urkunden besitzen, in welchen Hypotheken auf Güter oder Häufer in den Gemarkungen jener Gemeinden bei hiesigem Amte errichtet worden sind, diese vorlegcn, so werden alle Inhaber solcher Urkunden oder daraus Berechtigte aufgefodert, dieselben,
itnb zwar die Gläubiger der Gemeinde Großenbu- fe ck Montag den 17ten Inly I. I. in loco die der Gemeinde Burkhardsfelden in loco, bei Peter Lawall, im Termin Dienstag den 18tenIuly l. I. bieder Gemeinde Oppenrod in loco bei Peter Petri, im Termin Donnerstag den 20ten Inly l. I.
f» gctvi# vyijHtvgcn und ihre Eintragung in die neu aufgerichteten Hnpo- thekenbücher zu bewirken, als sie cs sich sonst selbst beizumessen haben, wenn diese Eintragung unterbleibt, bei künftigen Verpfandungen auf sie keine Rücksicht genommen und bei Collisionen dem jüngeren Pfände vor dem älteren der Vorzug eingeräumt werden wird.
Großenbuseck den 6. May 1826.
Großherzogl. Hess. Landgericht der Freiherrn v. Vnseck daselbst, Heinzerling.
IV.
Der Nachlaß des verstorbenen Frey, Herrn Karl Friedrich von Bellersheim, genannt Stin'zelsheim, zu Münzenberg, ist für drey Kinder desselben, unter der Rechtswohlthat des Inventars, ange,
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