Ausgabe 
22.4.1826
 
Einzelbild herunterladen

) 70 (

Ediktallavunaen. I. w

Zur Richtigstellung des Inventars über den Nachlaß der dahier verstorbe­nen Jungfer Iohannette Dorothea Hrn- nemann werden alle Diejenigen, welche Forderungen an diesen Nachlaß haben Mten, aufgefordert, auf Freitag den 19ten kunftlgen Monats Mai, Vormit- tags um 11 Uhr rn dem Hofgerichts- Gebäude zu erfcheknen und folche anzu- geben, worauf das Rechtliche verfugt werden wird, gegenfalls sie an die aus­wärts wohnenden Erben mit ihren An- sprüchen werden verwiesen werden.

Giessen den 20. April 1626.

Von Eommissionsweaen Dietz, Commissionsrath.

II.

~ etwaigen Ansprüche an den Nachlaß des Gerichtsschöffen Henrich Walther und dessen Ehefrau in Daul brrngeu- sind zur Richtigstellung des In­ventars innerhalb 4 Wochen so gewiß der der unterzeichneten Behörde vorzul bringen und zu begründen, als gegen­falls bei der Vorzunehmenden Erbverv theilung darauf keine Rücksicht genom­men werden wird.

Giessen den 18. April 1826.

Großherzogl. Hess. Landgericht. P l o ch.

III.

Alle diejenigen, welche an die Ver­lassenschaft der zu Altenbuseck verstorbe­nen Fran Majorin von Bnseck, gebohrne von Huldenberg van der Bork, ans ei­nem rechtlichen Grund Forderungen und Ansprüche zu haben glauben, werden hierdurch edictaliter vorgeladen, in dem Termin

Montag den 24ten April d. I. Vor­mittags 10 Uhr, vor unterzeichnetery Conuiussario hi loco

Altenbuseck, und zwar in dem von der Verstorbenen bewohnten herrschaftlichen ^ause,^entweder in Selbstperson, oder durch Speeialbevollmächtigte zu erschei­nen und ihre Forderungen und Ansprüche an jene um so gewisser an- und auszu- fnhren, als ansonst im Nichterscheiuungs- fatt ohne Verkündung eines Praclnsiv- Dekrets das Vermögen an die Testa­ments - Erben überlassen werden soll.

Decret. Giessen am 28. März 1826 Von Hofgerichts Commissivns wegen.

_ B a p st,

Großherzogl. Hofgerichts-Sekretär.

IV.

Erb - oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des kinderlos in Leihgestern qe- itovbcnen Samuel Simon, sind inne^- h->Ib 4Wochen so gewiß bei de° lttr" gicbneten Bel-öede »orjubringen und -u begründen, «IS gegenfalls jener den bc- tanntm TcstamelltSerbcn üdcriasscn wer- den wird. n

Giessen den 1. April 1826.

Großherzogl. Heß.Landgericht das. Ploch.

Bekanntmachungen, dieses des nm «den Fcbr.

fw>a) versteigerten, den Erben Worms verstorbenen Großherzogl. Obrist.-Lieutenants Schenk gehörigen' Hauses in den Neucubäncn ist nicht ge- nehmlgt und daher ein nochmaliger -tenntn auf Montag den 29ten künfti- geu Monats May, Nachmittags um 3 Uhr in des Unterzeichneten Wohuuna anberamnt worden.

Die Bedingungen werden in dem Ter­min bekannt gemacht werden.

Giessen den 19 April 1824.

Von Commissionswegen Dietz Commissionsrath.

2)