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Ediktallavunaen. I. w
Zur Richtigstellung des Inventars über den Nachlaß der dahier verstorbenen Jungfer Iohannette Dorothea Hrn- nemann werden alle Diejenigen, welche Forderungen an diesen Nachlaß haben Mten, aufgefordert, auf Freitag den 19ten kunftlgen Monats Mai, Vormit- tags um 11 Uhr rn dem Hofgerichts- Gebäude zu erfcheknen und folche anzu- geben, worauf das Rechtliche verfugt werden wird, gegenfalls sie an die auswärts wohnenden Erben mit ihren An- sprüchen werden verwiesen werden.
Giessen den 20. April 1626.
Von Eommissionsweaen Dietz, Commissionsrath.
II.
~ etwaigen Ansprüche an den Nachlaß des Gerichtsschöffen Henrich Walther und dessen Ehefrau in Daul brrngeu- sind zur Richtigstellung des Inventars innerhalb 4 Wochen so gewiß der der unterzeichneten Behörde vorzul bringen und zu begründen, als gegenfalls bei der Vorzunehmenden Erbverv theilung darauf keine Rücksicht genommen werden wird.
Giessen den 18. April 1826.
Großherzogl. Hess. Landgericht. P l o ch.
III.
Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft der zu Altenbuseck verstorbenen Fran Majorin von Bnseck, gebohrne von Huldenberg van der Bork, ans einem rechtlichen Grund Forderungen und Ansprüche zu haben glauben, werden hierdurch edictaliter vorgeladen, in dem Termin
Montag den 24ten April d. I. Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetery Conuiussario hi loco
Altenbuseck, und zwar in dem von der Verstorbenen bewohnten herrschaftlichen ^ause,^entweder in Selbstperson, oder durch Speeialbevollmächtigte zu erscheinen und ihre Forderungen und Ansprüche an jene um so gewisser an- und auszu- fnhren, als ansonst im Nichterscheiuungs- fatt ohne Verkündung eines Praclnsiv- Dekrets das Vermögen an die Testaments - Erben überlassen werden soll.
Decret. Giessen am 28. März 1826 Von Hofgerichts Commissivns wegen.
_ B a p st,
Großherzogl. Hofgerichts-Sekretär.
IV.
Erb - oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des kinderlos in Leihgestern qe- itovbcnen Samuel Simon, sind inne^- h->Ib 4Wochen so gewiß bei de° lttr" gicbneten Bel-öede »orjubringen und -u begründen, «IS gegenfalls jener den bc- tanntm TcstamelltSerbcn üdcriasscn wer- den wird. n
Giessen den 1. April 1826.
Großherzogl. Heß.Landgericht das. Ploch.
Bekanntmachungen, dieses des nm «den Fcbr.
sä fw>a) versteigerten, den Erben Worms verstorbenen Großherzogl. Obrist.-Lieutenants Schenk gehörigen' Hauses in den Neucubäncn ist nicht ge- nehmlgt — und daher ein nochmaliger -tenntn auf Montag den 29ten künfti- geu Monats May, Nachmittags um 3 Uhr in des Unterzeichneten Wohuuna anberamnt worden.
Die Bedingungen werden in dem Termin bekannt gemacht werden.
Giessen den 19 April 1824.
Von Commissionswegen Dietz Commissionsrath.
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