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II.
zur Beförderung des Publikums die Eich- gebühren in Empfang nehmen werde.
Giessen den 12. Dezember 1826.
Die Bürgermeisterei das.
2) Donnerstag den 21ten Dccembr. l. I. Morgens 10 Uhr sollen vor dahiesigem Rathhaus ein schwarzes Stuten- pferd und ein Karrn öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Giessen den 11. Dccembr. 1826.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht.
Müller.
geladen.
Giessen den 4ten Novembr. 1826. Großherzogl. Hess. Stadtgericht.
Müller.
4) Auf Ansuchen den Wittwe und Erben des Nathschöffen Jacob Schmid dahier, soll das denselben zustehende Wohnhaus, samt Hinterbau und Stallung , in der Wallthorstraße, neben Dar viel Vogt, Balthasars Sohn,
Montags den 18te«Dec. Nachmit- rags 2 Uhr,
öffent.
Ediktalladungen.
1.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des Georg Schmidt, Georgen Sohn, von Crumbach , aus irgend einem Rechter gründ etwas zu fordern haben, werden aus- gefordert, solches im Termin
Mittwochs den lOten Januar 1827. Morgens 10 Uhr, auf dem Gemeinde Hause zu Crumbach entweder selbst, oder durch gehörig Bevollmächtigte anzuzeigen und ihre Forderungen mit den. etwa in Händen habenden Urkunden sogleich zu liquidiren, so gewiß, als sonst bic Vertheilung des Nachlasses ohne Verucksichr tigung ihrer erfolgen wird.
Giessen am 28.Nov. 1826.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.
5) Auf freiwilliges Ansuchen der verwitweten Frau Laudräthiu von Zangen dahier, soll deren auf dem Selzersweg dahier gelegenes geräumiges Wohnhaus, liebst Hinterbau, Holzschoppen, Pferd - stall, Kuh stall, Schweinstall, Hof und Hintergarten , nebst daran liege irden Wallgarteu, welche Grundstücke em Flar chemnaas von 637,4 Kjftr. (187 Ruthen
hott <x7ten Dec. Nachmit tags 2 Uhr
auf dahiesigem Rathhaus, öffentlich meistbietend unter denen alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, welche auch schon vorher jeden Gerichtstag bei der unterzeichneten Behörde ein- geseheu werden können , versteigert wer, den. Kaustiebhaber werden hierzu ein-
Bekanntmachungen.
1) Bei Errichtung der Eiche ist es öffentlich bekannt gemacht würden, daß nur zweimal die Woche D r e n s t a g s und Samstags, äusser bei dringenden Fällen, geeicht werde.
Da indessen seither zu jeder Zeit , so. gar öfters mit Ungestümnr das Eichen verlangt worden, so wird diese xkvfii. amig zu jedermanns Nachricht hierdurch mit dem Aufügen in Eriunermig gebracht, daß die Stadteinnehmerei an den Eichtägen Dienstags und Sams- rags des Vor- und Nachmittags
Zur Berichtigung des Inventars über den Nachlaß der verstorbenen Stadthebamme, Wittwe des Georg Faulstichs dahier, wer-- _ . L Ml»; ÄWjM« so gewiß anzuzeigen, als sonst der Nachlaß ohne Rücksicht auf sie. vertheilt werden wird.
' Giessen den 7.Nov. 1826.
Großherzogl. Hesi. Stadtgericht. Müller.


