zur
Num. 2. des Giesser Anzeigungs-Blatt.
B e k a n n t m
1) Erhaltenen hohen Auftrags zufolge/ und in Beziehung auf die wegen der hiesst gen Beigeordnetenwahl am 25tenIuny v. A erlassenen Bekanntmachung wird den Ortsbürgern von Giessen hiermit Folgendes eröffnet.
Auf Ansuchen von dreyen der in jener Bekanntmachung proklamirten Kandidaten des hiesigen Beigeordneten /Amtes/ uem/ lich des Herrn Weinwirths Löber, des Herrn Weinhändlers Aßmus und des Herrn Kauft nrannS Stein sowie nach Anhörung der ^ehorden hat Großherzogl. Provinzial/Regierung die Befreiungsaesuche derseit—" ge/ nehnrigr und wiß eme anderweite
Wahl von drei Kandidaten des hiesigen Beigeordneten/Amts statt finden und bal/ digst vollzogen werden soll.
Der Unterzeichnete/ mit der Leitung dieser Wahl beauftragt/ hak hierzu Termin auf
Montag den 23ten )
Dienstag den 24ten und > dieses Monats
Mlkkwocy ven 23ivu \
jedesmal Morgens von 10. bis 12 Uhr/ so/
dann
Donnerstag den 26ten d. M.
Morgens,von 8. bis 11. Uhr/ anberaumt/ und bringt dies mit dem Anfügen zur öffent/ lichen Kenntniß, daß wer binnen der fest/ gesetzten Fristen seine Abstimmung nicht vor/ genommen hat, nach Maasgabe Artikels 37. des Gesetzes so angesehen wird, als sey er dem Ergebnisse der erfolgten Abstimmungen beigetreten.
Zugleich wird in Bezug auf die Ak/ sttmmung noch bemerkt:
Der Abstimmende hat höchster Weisung zufolge den Stimmzettel nicht mehr mit sei/ nem Namen zu unterschreiben; um so noch/ wendiger erscheint es daher, die Namen
a ch u n g e n.
der Gewählten mit der größten Ge/ nauigkeit und insbesondere durch Hinzufü/ gung der unterftyeldenden Bcynamen oder der Hausnummern zu bezeich/ nen; sodann karrn auf Herrn Weinwirth Löber / Herrn Weinhändler Aßmus und Herrn Kaufmann Stein, da dieselben von der auf sie gefallenen Wahl entbunden tvorx den sind / eine Abstimmung nicht erfolgen; geschieht dies aber dennoch und ungeachtet der stattgefundenen Freysprechung, so müft sen die auf solche gefallenen Srinrmen UN/ berücksichtigt bleiben.
Giesten den IZten Januar 1826.
N e i d h a r d t.
2) Die vermehrten Postgescha'fte har den es nöthig gemacht, vom Iten dieses Monats an die fahrende Expedition von der tctrenoen zu trennen. Die Aufgabe der zur fahrenden Post gehörigen Gegen/ stände ist täglich von Morgens 10 bis
12 ' und von Nachmittags 3
nts ö Uhr : Sonntags ausgenommen, an gar keine Aufgabe von fühlenden Postgegenständcn statt findet Das Schalter für die fahrende Post ist irnkerHand derHausthühre des Liest/ gen Posthaufes. v '
Man ersucht, die Stucke welche sich zur fahrenden Post eignen, nicht später a»s Abends 5 Uhr aufzugebcn, indem sie svust nicht mehr angenommen werden können.
Die Aufgabezeit für die Reirpost bleibt von Morgens 7 biS Mittags 12 Uhr, und von 3 Uhr Namittags bis Abends 7 Uhr; Sonntags ausgenommen, wo um 5 Uhr geschlossen wird.
Giessen am 6. Jan. 1826.
Großh erzogl. Hess. Post / Amt. von Rau.
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