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Großherzogl. Hessische Polizei,' Deputation das.

Ameud. Dr.. 92c6eL. Rauch. Schneider.

Edikialladunaen.

I.

Großherzoglich Hessisches Hofgeriche oreser Provinz hat über den äusserst um bedeutende« Nachlaß des verlebten Grosin Herzog!. Hofgerichtsbokeumeisters, Cauz- Ley ' Sekretär Pauly dahier den Concurs erkannt/ und dein Unterzeichneten die Leitung des Gant,-Prozesses / wenn die eifrigst zu versuchende Güte nicht statt -finden sollte, aufgetragen.

In Gefolg dieses hohen Auftrags werden die bekannten und unbekannten Gläubiger des verlebten Cridars andurch edictaliter vorgeladeu, in dem auf

Samstag den 2OtenMai d. I. Mo rü­gens 10 Uhr

anberaumten Termin vor unterzeichne­tem Commissario in seiner Wohnung, entweder in Selbstperson, oder durch Specialbevollmächtigte zu mündlicher An, und Ausführung ihrer Ansprüche und.znm Versuch der Güte, welche letztere jenen um so mehr anzurathen ist, als die Ac- tiv-Masse kaum 100 st. beträgt, während die bekannten Schulden sich gegen 5000fl. belaufen, zu erscheinen.

Die nichterscheinenden Gläubiger werden jedenfalls, auch wenn die Güte

__________ vt. Rumpf.

stattfiuden sollte, ohne weitern Erlaß ei­nes Präclusiv -Dekrets von der Gant- Masse ausgeschlossen.

Decret. Giessen am 50. März 1826.

Don Hofgcrichts Commissious wegen.

B a p st, Großherzogl. Hofgerichts-Sekretär.

IL

an sämmtliche & l a u6t ger des Nachlasses von dem Privat-Dozenten Dr. Büch­ner d ah ter..

Alle Forderungen an rubrizirten, mit der Rechtvwohlthat der Inventars - Errich­tung angetretenen, Nachlaß sind, binnen einer rechtszerstörlichen Frist von sechzig Ta­gen, unterzeichneter Stelle, so gewiß ge­hörig anzuzeigen, als nach Verlauf dieses perenttorischen Termins, die gesetzlichen Fol­gen der Versäumniß, ohne weitere öffentliche Bekanntmachung, eintreten sollen,

Giessen am 12tenMai 1826.

Großherzogl. Hofgerichts-Kommission.

Seyd, Hofgerichts - Sekretair.

m.