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Ediktalladrmgen.
1.
Helena Franz, nachgelassene Tochter des Schuhmachermeisters Justus Melchior Franz dahier, ist ohne Hinterlassung von Leibeserben gestorben. Diejenigen, welche an dieselbe Erb - oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden hiermit aufgefodert, solche
Donnerstag den 21ten August Morgeus S Uhr bei der unterzeichneten Behörde auzuzei- gen und richtig zu stellen, widrigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß nach Verlauf dieser Zeit das Vermögen an die nächsten sich gemeldet habenden Jntes- jaterben abgegeben werden wird.
Giessen den ILten Iuny 1623.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht.
Müller, v. Schmalkatder.
vt. Gravelius.
II.
Nachdem der Erbkeihmüller Caspar Max zu Naunheim, ledigen Standes, ohne Hinterlassung von Leibeserben verstorben ist, so werden alle diejenigen, welche Erb - oder sonstige Ansprüche an- denselben zu machen haben, hiermit auf- Zefodert, solche
Donnerstag den 21ten August
Morgens 9 Uhr so gewiss bei der unterzeichneten Behörde anzuzeigen und richtig zu stellen, als nach Verlauf dieser Zeit das Vermögen an die sich gemeldet habenden nächsten Verwandten abgegeben werden wird.
Giessen den löten Juny 1823.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht.
Müller, v. Schmalkalde r. vt. Gravelins.
Bekanntmachungen.
1) Von Großherzoglichenr Kirchen i und Schulrath dahier beauftragt, macht die unterzeichnete Behörde hierdurch bekannt / daß das sämmtliche Holzwerk an
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und in der hiesigen Burgkirche, nämlich Banke, Stühle, Kanzel, Emporbnh- nen, Fenster, Treppen, Dachwerk rc in einzelnen Portionen gegen gleichbaldige Zahlung unter den im Termin eröfuet werdenden Bedingungen,
Montag den löten August l.
Morgens 9 Uhr in der Kirche selbst an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden wird, nnd sich daher sämmtliche Steiglustige in dem bestimmten Termin daselbst einzufinden eingeladen werden.
Zugleich werden alle diejenige, welche an irgend einem Theil dieses Holr- werkes, z. B. auf ihre Kosten angeschaffte Gitterstühle u. s. w. irgend einen Anspruch bilden zu können glauben, hiermit aufgeforderr, so gewiß denselben im Termin
Montag den4tenAugust l. I. Morgens L Uhr
dahier anzuzeigen und zu begründen, als sie gegenfalis auf dieselbe verzichtend werden angesehen, und bei dec Slbmtr nistrativ - Behörde mit ihren Anforderungen nicht weiter werden gehört werden. Giessen den 19. Jul. 1823.
Der Großherzogl. Hessische Land- rath daselbst.
Für denselben Frhr. v. Stein.
2) Die Versteigerung der Doma- nialgebäuden nebst Zubehör zu Lauggöns kann wegen eingekretcner Hindernissen auf Montag den Ilten August l. I. nicht statt finden, welches hierdurch zur allge- meinen Kenntniß bekannt gemacht wird.
Giessen den 24tenJuly 1823.
Der Renramtmaun App.
3) Im Giesser Stadtwalde sollen a) Montags den 28ten dieses im Loh- schlag:
89 Haufen eichene Lohrerdel,
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