Einzelbild herunterladen

) 1,

Ediktalladrmgen.

1.

Helena Franz, nachgelassene Tochter des Schuhmachermeisters Justus Mel­chior Franz dahier, ist ohne Hinterlas­sung von Leibeserben gestorben. Dieje­nigen, welche an dieselbe Erb - oder son­stige Ansprüche zu machen haben, wer­den hiermit aufgefodert, solche

Donnerstag den 21ten August Morgeus S Uhr bei der unterzeichneten Behörde auzuzei- gen und richtig zu stellen, widrigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß nach Verlauf dieser Zeit das Vermögen an die nächsten sich gemeldet habenden Jntes- jaterben abgegeben werden wird.

Giessen den ILten Iuny 1623.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller, v. Schmalkatder.

vt. Gravelius.

II.

Nachdem der Erbkeihmüller Caspar Max zu Naunheim, ledigen Standes, ohne Hinterlassung von Leibeserben ver­storben ist, so werden alle diejenigen, welche Erb - oder sonstige Ansprüche an- denselben zu machen haben, hiermit auf- Zefodert, solche

Donnerstag den 21ten August

Morgens 9 Uhr so gewiss bei der unterzeichneten Behörde anzuzeigen und richtig zu stellen, als nach Verlauf dieser Zeit das Vermögen an die sich gemeldet habenden nächsten Verwandten abgegeben werden wird.

Giessen den löten Juny 1823.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller, v. Schmalkalde r. vt. Gravelins.

Bekanntmachungen.

1) Von Großherzoglichenr Kirchen i und Schulrath dahier beauftragt, macht die unterzeichnete Behörde hierdurch be­kannt / daß das sämmtliche Holzwerk an

38 ( '

und in der hiesigen Burgkirche, nämlich Banke, Stühle, Kanzel, Emporbnh- nen, Fenster, Treppen, Dachwerk rc in einzelnen Portionen gegen gleichbaldige Zahlung unter den im Termin eröfuet werdenden Bedingungen,

Montag den löten August l.

Morgens 9 Uhr in der Kirche selbst an den Meistbieten­den öffentlich versteigert werden wird, nnd sich daher sämmtliche Steiglustige in dem bestimmten Termin daselbst ein­zufinden eingeladen werden.

Zugleich werden alle diejenige, wel­che an irgend einem Theil dieses Holr- werkes, z. B. auf ihre Kosten angeschaffte Gitterstühle u. s. w. irgend einen An­spruch bilden zu können glauben, hier­mit aufgeforderr, so gewiß denselben im Termin

Montag den4tenAugust l. I. Mor­gens L Uhr

dahier anzuzeigen und zu begründen, als sie gegenfalis auf dieselbe verzichtend werden angesehen, und bei dec Slbmtr nistrativ - Behörde mit ihren Anforde­rungen nicht weiter werden gehört wer­den. Giessen den 19. Jul. 1823.

Der Großherzogl. Hessische Land- rath daselbst.

Für denselben Frhr. v. Stein.

2) Die Versteigerung der Doma- nialgebäuden nebst Zubehör zu Lauggöns kann wegen eingekretcner Hindernissen auf Montag den Ilten August l. I. nicht statt finden, welches hierdurch zur allge- meinen Kenntniß bekannt gemacht wird.

Giessen den 24tenJuly 1823.

Der Renramtmaun App.

3) Im Giesser Stadtwalde sollen a) Montags den 28ten dieses im Loh- schlag:

89 Haufen eichene Lohrerdel,

420 J