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Ediktalladungen.

Vorladung der u n b e k a n n- tc n Gläubige r des Groß he iv Zoglich Hessische u Pfarrer, Herrn Wagner, zu N i e de r r o ß- bach.

Der Andrang mehrerer Kreditoren des Herrn Pfarrer Wagner, hat die Er­richtung eines Status über dessen Activ f und Passiv t Vermögen , veranlaßt.

Den bekannten Gläubigern, ist di er ser Status, zur Erklärung, vorgelegt worden.

Die Mehrheit derselben, wünscht, daß die Activ - Masse, ohne förmliche Erkennung des Konkurses hierüber, nach einer zu treffenden, Uebcreiukunft, un­ter sie, vertheilt werde.

Um deßfalls, was Rechtens, ver­fügen zu können, muß gewahrt seyn, worauf die etwaige unbekannte Kreditor ren Ansprüche haben.

An Letztere, ergeht, zu dem Ende, die Ladung, daß. sie, ihre Forderungen, an den Herrn Pfarrer Wagner, binnen einer rechtszerftörlichen Frist von sechs Wochen, unterzeichneter Stelle, ange- beu und genügend begründen.

Verabsäumen sie diese Frist, welche, mit dem Tage, ihren Lauf beginnt, an dem gegenwärtige Eüictalien, zum er­stenmal , iu öffentlichen Blättern, er.» scheinen, daun finden, ohne anch dies öffentlich bekannt zu machen, ihre An­sprüche an Herrn Pfarrer Wagner, hier­orts , keine weitere Rücksicht.

In solchem Fall, wird vielmehr, nach dem erwähnten Antrag der bekann­ten Gläubiger, mit der vorhandenen Masse, verfahren werden.

Giesen am 12ten Febr. 1823.

Großherzogl. Hess. Hofgerichts- Kommission.

S e y d, Hofgerichts - Sekretakr.

II.

Die Ehefrau des Burgers u. Schuh­machers Jacob Heil dahier, Jo­han nett a Maria, geborue Völ­ker, ist vor kurzem ohne Leibeserben ge­storben ; zu bet' Hinterlassenschaft haben sich verschiedene angebliche Verwandten gemeldet, da aber nicht gewiß ist, ob nicht noch mehrere, oder nähere Anver­wandten der Erblasserin am Leben seyen, so werden alle, welche gerechte Ansprü­che an den gedachten Nachlaß zn haben glauben, hierdurch öffentlich aufgefo- dert, im Termin

Mittwoch den 2ten April Vormit­tags 9 Uhr

ihre Erb - oder sonstige Ansprüche bei unterzeichneter Gerichtsstelle anznzeigen, und gehörig zu begründen, sonach sich weiterer Verfügung im Nichterschei- nnngsfalle aber zu gewärtigen, daß bei der demnä'chstigeu Vertheilu.ng des Nach­lasses mif sie keine Rücksicht genommen werden wird. Giessen den lätenFebr. 1823.

Großherzog!. Hess. Stadtgericht. Müller.

' vt. Gravelius.

III.

Alle diejenigen, welche an Anna Ma­ria Schäfer von Fellingshausen, die ge­sonnen ist, aus hiesigen Landen wegzu­ziehen, aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen erheben zn können, vermei­nen , werden in Gemäßheit des Gesetzes vom 30tenMai 1821. hiermit aufgefor­dert , sich binnen 3Monaten so gewiß bei mtterzeichneter Gerichtsstelle zu mel­den , als sie sonst alle in Betreff ihrer Forderungen entstehenden Nachtheile, sich selbst beizumessen haben.

Giessen den 18tenMarz 182a.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.

vt. Gravelius.

IV.