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Ediktalladungen. I.

Vorladung der unbekann- ten Gläubiger des Gr he r- zoglich Hessischen Pfarrer, Herrn Wagner, zu Rlederroß- ^Der Andrang mehrerer Kreditoren des Herrn Pfarrer Wagner, hat die Er« richtui'g eines Status über deffeu Activ : und Passiv t Vermögen , veranlaßt.

Den bekannten Gläubigern, ist biet ser Status, zur Erklärung, vorgelegt worden. ,

Die Mehrheit derselben, wünscht, daß die Activ-Masse, ohne förmliche Erkennung des Konkurses hierüber, nach einer zu treffenden, Uebcreinkunft, un­ter sie, vertheilt werde.

Um deßfalls, was Rechtens, ver­fügen zu können, muß gewahrt seyn, worauf die etwaige unbekannte Kredito­ren Ansprüche haben.

An Letztere, ergeht, zu dem Ende, die Ladung, daß sie, ihre Forderungen, an den Herrn Pfarrer Wagner, binnen einer rechrszerstorlichen Fr ui von sechs Wochen, unterzeichneter Stelle, ange« heu und genügend begründen.

Verabsäumen sie diese Frist, welche, init dem Tage, ihren Lauf beginnt, an dem gegenwärtige Edictalien, zum er­stenmal, in öffentlichen Blättern , er­scheinen, dann finden, ohne auch dies öffentlich bekannt zu machen, ihre An­sprüche an Herrn Pfarrer Wagner, hier­orts , keine weitere Rücksicht- ,

In solchem Fall, wird vielmehr, nach dem erwähnten Antrag der bekann­ten Gläubiger, mit der vorhandenen Masse, verfahren werden.

Giesen am 12ten Febr. 1823, Großherzogl. Hess Hofgerichts- Kommission.

S e y d, Hofgerichts - Sekretair.

11.

Da Philipp Daniel Navarra von hier nach Vanvey in Frankreich überzu- ziehen Willens ist, so werden diejenigen, welche irgend eine Forderung an densel­ben haben, eingeladen, dieselbe binnen 4. Wochen unterzeichneter Gerichrsstelle um so gewisser anzuzeigen, und richtig zu stellen, als nach Ablauf dieses Ter­mins feine weitere richterliche Hülfe mehr geleistet werden kann.

Giessen den 28tenIau. 1823.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller.

vt. Gravelius.

Bekanntmachungen.

1) Die Lieferung der Schreibmate­rialien für die Großherzoglich Hessische Regierung und den Großherzoglich Hes­sischen Kirchen - und Schulrath zu Gies­sen , soll au den Weuigstuehmenden für das Jahr 1825. begeben werden.

Der ungefähre Bedarf besteht:

a) in 25 Ries feinem pro Parria Pa­pier,

b) in 100 Ries feinem Mittelpapier, c) in 105 Ries Couceptpapier, d) in 2 Nies Baseler Eoncepkpapier, e) in 4 Ries großem weissem Packpap. f) in 2 Ries blauem Oeckelpapier, g) in 4 Ries Maknlaturpapier und h) in 1 Ries ^Briefpapier.

Diejenige, welche die Lieferung entwe­der ganz oder zum Theil übernehmen wol­len , haben Proben mit genauer Bezeich­nung der niedrigsten P-eise, und mit ih­rer Namens-Unterschrift versehen, v er­seh l d ssen, mittelst besonderen portofreien Schreibens an den Unterzeichneten binnen 3 Wochen einzu- fenden, der solche den vorgenannten ho­hen Behörden zur weiteren Bestimmung vorlcgeu wird.

Bei allen Artickeln wird übrigens ganz besonders aufdie Vorzüglichkeit der Waare