Einzelbild herunterladen

) 78 (

Glessen am lOten April 1823.

«. .Ä A , Polizey-Bekanntmachunq.

. Es lst vor mehreren Wochen ein goldener Ring , sodann . «,

ein goldener Uhrschlüssel gefunden und bei dem Polizei' Comn^iir^-^^E ^ägen fert worden. Diejenigen, welche sich als ^iamtßuini'r hda? ?^ Kavmfe ou-gelie- haben sich auf dem Polizey - Bureau zu melden. 1 b 5 legrtlmlren können.

Ediktalladungen. I.

Alle diejenigen, welche an Elisabe- tha Bernhard von Frankenbach, die gesonnen ist nach Oberwalgern, Kur- firrstl. Hess. Kreises Marburg, überzu­ziehen, ans irgend einem Nechtsgrnnde Forderungen haben, werden in Gemäs- heit des Gesetzes vom 30ten Mai 1821. hierdurch aufgefordert, sich so gewiß bin­nen 3 Monaten bei unterzeichneter Ge- ri'chtsstelle zu melden, als sie sonst in Betreff ihrer Fordei-ungeu entstehenden Nachtheile sich selbst beizumeffen haben.

Giessen den 3ten April 1823.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ül Ur.

vt. Gravelius.

II.

Um dasInventarium über den Nach­laß des zu Königsberg verstorbenen Land­gerichtsdieners Schupp richtig stellen zu können, werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprü­che an solchen zu haben vermeinen, auf- gefodert, dieselben Mittwoch den 18ten Juni l. I. Morgens 9. Uhr bei unter­zeichneter Stelle anzugeben, widrigen­falls sie sich zu gewärtigen haben, daß der Nachlaß ohne Rücksicht auf sie un­ter die Erben vertheilt wird.

Giessen den loten April 1823.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ülle r.

vt. Gravelins.

Der Polizeyrath Rauch.

, III.

Da die Erben des zu Appenrod ae, fanifZ

It r1 -a)?lln Geheuuenraths von Mettmgh, desien Nachlaß unter der Rechtowohlthat eines vorher aufzustel, lenden gerichtlichen Inventars angetre- teu haben, und daher die Vorladung der unbekannten Gläubiger erfovS so werden diejenigen, welche For- dernng an gedachte Verlassenschaft ha- hierdurch aufgt,

Samstag den 31ten Mai dieses Jahres Vormittags um 10.

. . Uhr

in dem Großherzoglichen Holgerichts, Gebaude vor unterzeichneter Commis, entweder in Person, oder durch Bevollmächtigte, zu erscheinen, ihre Forderungen anzugeben, und sich dar, auf rechtlicher Verfügungen zu gewärti­gen, gegenfalls sie damit von der Masse ohne daß nachher ein besonderes Abwei- sungs- Decret erfolgen wird , werden ausgeschlossen werden.

Gikssen den 50tenMä'rz 1823.

Von Hofgerichts CommissionS wegen.

Dietz, Commissions - Rath.

Bekanntmachungen.

1) Die in Num. 12. und 13. des Wochenblatts angekündigte Versteige­rung des Wohnhauses und Feldgüterder Johann Conrad Ziußerischen Kinder, kann aus bewegenden Ursachen in dem

auf