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Bekanntmachungen.
1) Die auf den löten dieses Mo- nats angekündigte öffentliche Versteige/ rung der Scheuer des Hru. Dr. Witte wird eiugerreteuer Verhältnisse wegen ansgefttzt, und soll der Verkauf nicht vor sich gehen, welches unterzeichneter Commissarius hierdurch bekannt macht.
Giessen den 4tenIan. 1823.
i Der Hofgerichts / Sekretär Bapst.
2) Nachdem zur Bewirkung der Erbauseinandersetzung der von dem Bur/ ger und Wagnermeister Philipp Leib hin/ terlassenen Kinder, die Versteigerung des Wohnhauses nebst Scheuer in der Neu/ stadt. so wie eines Ackers
329 Klstr. (97N. 2 Sch.) am kleinen Grasweg, an Nathschöff Jur gard,
erfoderlich ist, wird hierzu Termin auf Montag den 24ten Febr. L I. Nach/ mittags 2 Uhr
in der Wohnung des Weinwirths Loos gegen der Kühgasse, bestimmte
Giessen den Wien Ian 1823.
Der Stadtgerichts / Assessor F. Winhei m.
5) Montags den 13ten dieses Mor nats, Nachmittags 3 Uhr, soll auf dem Bureau der Bürgermeisterei) dahier, die Ueberfahrt über die Lahn, in dem der Stadt zustehenden Neeh , auf ein oder mehrere Jahre an die Meistbietenden ver/ pachtet werden, wozu man die Pacht/ liebhaber einladet.
Giessen den 9tenIan. 1823.
Der Bürgermeister Gail.
4) Der Herr Sekretair Fran; ist auf sein Verlangen als Steuer/Einnehmer entlassen, und der bisherige Steuer-chin/ uehmer Herr Prätorius von Kaichen zur
Verwaltung dieser Stelle ernannt wvr- den.
Indem man dieses zur allgemeinen Kenntniß bringt, wird bemerkt., daß letzterer den Ort , so wie die Tage der monatlichen Erhebung noch besonders bekannt machen wird. ;
Zugleich benachrichtigt man die Steuerpflichtigen, daß das Hebregister von heute an 3 Tage lang auf dem Bürs germeisterey/Büreau zur Einsicht offen liegt.
Giessen den 9tenIan. 1823.
Der Bürgermeister Gail.
5) Der Unterzeichnete bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß er bei Herrn Stadtlieutenant Neuling am Selzersweg, in Num.492. wohne und daselbst die Erhebung der direkten Sten/ ern , für den Monat Januar , vom nächsten Dienstage den 14teu an, die Woche hindurch jeden Vormittag von 8 bis 12 Uhr, und Nachmittag von 2 bis 4 Uhr vornehmen werde, und wünscht, daß die Einwohner im Wallthorguartier den Dienstag, im Neuwegerthorquartier am Mittwoch, im Selzerthorquartier Donnerstags, u. im NenstädterquartierFreitags, ihre Steuern entrichten möchten.
Künftig geschieht die Erhebung jedesmal vom Iten bis 10ten, Sonntage ausgenommen, vormittags, in den Wintermonaten von 8 bis 12 Uhr und in den Sommermonaten von 6 bis 10 Uhr.
Diejenigen, welche in der nächsten Woche und in der Folge monatlich vorn lien bis 10ten nicht Zählung leisten, können dann nur jeden Samstag Vormittag ihre Steuern entrichten.
Giessen am lOren Januar 1823.
Der Distrikts-Einnehmer P r a e t o r i u s.
6) Diejenigen, welche Accis vom 4ten Quartal 1822. zu entrichten haben, wer-


