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Bekanntmachungen.

1) Die auf den löten dieses Mo- nats angekündigte öffentliche Versteige/ rung der Scheuer des Hru. Dr. Witte wird eiugerreteuer Verhältnisse wegen ansgefttzt, und soll der Verkauf nicht vor sich gehen, welches unterzeichneter Commissarius hierdurch bekannt macht.

Giessen den 4tenIan. 1823.

i Der Hofgerichts / Sekretär Bapst.

2) Nachdem zur Bewirkung der Erbauseinandersetzung der von dem Bur/ ger und Wagnermeister Philipp Leib hin/ terlassenen Kinder, die Versteigerung des Wohnhauses nebst Scheuer in der Neu/ stadt. so wie eines Ackers

329 Klstr. (97N. 2 Sch.) am klei­nen Grasweg, an Nathschöff Jur gard,

erfoderlich ist, wird hierzu Termin auf Montag den 24ten Febr. L I. Nach/ mittags 2 Uhr

in der Wohnung des Weinwirths Loos gegen der Kühgasse, bestimmte

Giessen den Wien Ian 1823.

Der Stadtgerichts / Assessor F. Winhei m.

5) Montags den 13ten dieses Mor nats, Nachmittags 3 Uhr, soll auf dem Bureau der Bürgermeisterei) dahier, die Ueberfahrt über die Lahn, in dem der Stadt zustehenden Neeh , auf ein oder mehrere Jahre an die Meistbietenden ver/ pachtet werden, wozu man die Pacht/ liebhaber einladet.

Giessen den 9tenIan. 1823.

Der Bürgermeister Gail.

4) Der Herr Sekretair Fran; ist auf sein Verlangen als Steuer/Einnehmer entlassen, und der bisherige Steuer-chin/ uehmer Herr Prätorius von Kaichen zur

Verwaltung dieser Stelle ernannt wvr- den.

Indem man dieses zur allgemeinen Kenntniß bringt, wird bemerkt., daß letzterer den Ort , so wie die Tage der monatlichen Erhebung noch besonders be­kannt machen wird. ;

Zugleich benachrichtigt man die Steuerpflichtigen, daß das Hebregister von heute an 3 Tage lang auf dem Bürs germeisterey/Büreau zur Einsicht offen liegt.

Giessen den 9tenIan. 1823.

Der Bürgermeister Gail.

5) Der Unterzeichnete bringt hier­durch zur öffentlichen Kenntniß, daß er bei Herrn Stadtlieutenant Neuling am Selzersweg, in Num.492. wohne und daselbst die Erhebung der direkten Sten/ ern , für den Monat Januar , vom näch­sten Dienstage den 14teu an, die Woche hindurch jeden Vormittag von 8 bis 12 Uhr, und Nachmittag von 2 bis 4 Uhr vornehmen werde, und wünscht, daß die Einwohner im Wallthorguartier den Dienstag, im Neuwegerthorquartier am Mittwoch, im Selzerthorquartier Don­nerstags, u. im NenstädterquartierFrei­tags, ihre Steuern entrichten möchten.

Künftig geschieht die Erhebung je­desmal vom Iten bis 10ten, Sonntage ausgenommen, vormittags, in den Win­termonaten von 8 bis 12 Uhr und in den Sommermonaten von 6 bis 10 Uhr.

Diejenigen, welche in der nächsten Woche und in der Folge monatlich vorn lien bis 10ten nicht Zählung leisten, können dann nur jeden Samstag Vor­mittag ihre Steuern entrichten.

Giessen am lOren Januar 1823.

Der Distrikts-Einnehmer P r a e t o r i u s.

6) Diejenigen, welche Accis vom 4ten Quartal 1822. zu entrichten haben, wer-