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5) Seitdem die neue Gemeindeordnung dahier ins Leben getreten ist, sind in dem Großherzogllchen Regu-rungs- Llatt mehrere Verordnungen erschienen, welche theils sämmtliche — theUs aber auch, nur einen oder den andern dec hiesigen Einwohner inreressiren können. Die Publikation derselben ans dem gewöhnlichen Wege — nemlich bet versammelter Gemeinde — kann in Giessen nicht statt finden, und hierdurch kommt es, daß denjenigen, welche das Regler rungsblatt nicht halten, manche Verordnung unbekannt bleibt, die zu kennen, ihnen als Staats - und Qrrsburger durchaus nothwendig ist.
Um timt Jedem Gelegenheit zu geben , sich von dem Inhalt der Verordnungen zu unterrichten, macht man hierdurch bekannt, daß sämmtliche Re- gierungsblärter auf dem Bürgermeister rey - Bureau ossen liegen , und in den gewöhnlichen Stunden durchgesehen werden können. Für die Folge wird man, so oft eine Verordnung erscheint, den Betreff ins Wochenblatt einrücken lassen , und es steht alsdann Jedermann frey, dieselbe jeden Sonntag nach beendigtem Nachmittagsgottesdtenst auf der vordern Rathhausstube eüiznsehen; auch sollen solche, wenn sich mehrere Personen zugleich eiusiuden, laut durch den Rathsdiener vorgelefen werden.
In bcsondern Fällen ist jedoch die Einsicht täglich gestattet.
Giessen den 20renIuny 1823.
Der Bürgermeister Gail.
zum 16ten dieses, auf dem Bürgermerr fterey - Bureau vorgebracht werden muffen. Diejenigen, welche etwa in die Liste einzutragen vergessen worden sind, haben dieses binnen gleicher Frist anzuzcir gen, ansonst sie nachdem §.28. des Re- krutiruugsgesetzes behandelt werden.
Giessen den 2kenInly 1825.
Der Bürgermeister Gail.
7) Sämmtliche hiesige Einwohner, welche Schullohn vom ersten halben Jahr d. I. zu bezahlen haben, werden, hierdurch aufgefordert, ihre Schuld längstens bis zum 14ten dieses, an den provisorischen Rechner , Herrn Beygeordner ten Ferber, abzuführen, widrigenfals die nach den vorliegenden Verorduun- gen vorgeschriebenen Zwangsmittel ein- treten müssen.
Giessen den 2tenInly 1822.
Der Bürgermeister Gail.
6) In Gemäßheit des §. 4. der Verordnung über die Abgabe von Hunden, fordert man hierdurch jeden dahier Wohnenden auf, längstens bis zum 15tm dieses, auf dem Vürgermeisterey - Bü- rean schriftlich anzuzeigen, ober Hunde halte oder nicht, und im ersten Falle die Anzahl der Hunde anzugeben.
Giessen den Iteu July 1823.
Der Bürgermeister Gail.
6) Die Liste der im Jahr 1803. dahier gebornen Militä'rdienstpflrchtigen ist. nunmehr an dem Rathhause angeheftet.
Man bringt dieses hierdurch mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß, daß die allenfalstge Reklamationen, während der nach §. 27. des Rekrutirungs- gesetzes bestimmten 14 Tage, also bis
9) Es hat dahier jemand einen ganz großen Kanonen-Ofen, der in Stadt - und Landschulen, so wie auch in einem großen Saal gebraucht werden kann, und zwei sehr gut gehaltene Lagerfässce mit eisernen Raiffen , welche sich zu Regenfässer sehr gut eignen, billigen Preises zu verkaufen. Näheres bei Ausgebern.
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