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Hert werden z welches man hierdurch be- kaunt macht.

Giessen dm 27ten Dec. 1822.

Der Bürgermeister Gail.

10) Mvittag den 6ten Jan. L I. Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Woh- »ung des Kirchenseniors Johannes Seip in der Kaplansgasse, 2 Kühe und emo Quantität Heu, meistbietend öffentlich Versteigert werden.

Giessen den 2ten Jan. 1823..

Der Stadtgerichts - Assessor F. W inhei m.

11) In Gemäßheit höherer Verfüg Kttng wird hierdurch zur öffentlichen Kenntrüß gebracht: Wenn ein Militair- pflichtiger, welcher einen Stellvertreter eingestellt hat, eine Bescheinigung dar­über, dass er seiner Militairpflicht Ge­nüge geleistet, verlangt und nöthig hat, fo ist sich von chm. desfalls an diejenige Behörde, von welcher die Anuahlusuv- kunde seines Einstehers ertheilt worden ist, nämlich an. die Provinzial-Regie­rung , zu wenden.

Giessen den 23ten Dec. 1822: Der Bürgermeister G a i l.

12) Alle diejenigen, welche geneigt ffnd> die hiesige Gemeinde - Einnehmers- Stelle , welche vor der Hand provisorisch besetzt werden soll, zu übernehmen, wer­den hierdurch aufgefordert, sich längstens binnen 3. Tagen in schriftlichen Einga­ben an die landräthliche Behörde zu wen­den. Giessen den 3ren Jan. 1823;

Der Bürgermeister Gail.

13) Sämmtliche hiesige Einwohner, welche Schullohn und Schulholzgeld vom 4teu Quartal 1822. zu bezahlen haben, werden hierdurch aufgefordert #, ihre

Schuld längstens bis zum 14fcit dieses an den Hrn. Nathschöff Reiber, an wel­chen die einschlägige Register abgegeben worden sind, abzuführen,. widrigenfalls die nach den vorliegenden Verordnungen vorgefchriebmen Zwangsmittel em tret en müssen.

Giessen den 3ten Jan. 1823»

Der Bürgermeister Gail.

14) Sollteu Personen von hier oder aus der Nähe Geld in Frankfurt liegen haben und es in Giessen ausgezahlt zu erhalten wünschen ; so könnten sie gegen­wärtig dazu eine Gelegenheit, auf den Betrag von 100 bis 3000 fl. im Einzel­nen oder Ganzen , benutzen. Die Expe- ditlvn dieses Blatts giebt nähere Aus-' kunft.

15) Nach einer erst heute eingetroffe- wen Weisung soll die bisher Donners­tags früh und Sonntags Abend vou hier nach Coblenz abgegangene Diligence für die Folge M i t t w o ch und Son u- tag Morgens 10 Uhr vou hier abgehen. Man benachrichtigt ein verehrliches Pub­likum von dieser neueren Verfügung, nnd bittet die auf dem Coblenzer Cours zu versendenden Postwagenstücke Dien s- t <rg und S a m sca g von Morgens 10 Uhr bis Abends 5 Uhr zur Post geberr zu lassen

Giessen den 3teu Janrrav 1823. Großherzogl. Hess. Post-Amt. von Ram.

16) Da mit Anfang des Nerrenjahrs die fahrende Postverbinduna zwischen Cassel und Frankfurt eine Aeuderung mW zwar in der Art erleidet, dass die Dili­gence vou Cassel dahier früher, wie zeit- her, eintriffr, so erachtet man es für-nö­thig , dein verehelichen Publikum hier­von mit dem Bemerken die Anzeige zu: machen A daß für die Folge die Anfgabe-

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