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Ediktalladungeir.

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Mber das Vermögen der Georg Bettoffs Wittwe zu Großenbufeck, hat Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhesseu den Concurs erkannt und dem unterzeichneten Gerichte dessen Lei,' tung übertragen.

Diesem Auftrage zu Folge werden Sitte, welche an die Concursmasse aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche machen, zrir Angabe und Richtigstellung derselben, so wie zur Vernehmung über Vergleichsvorschläge auf

Donnerstag den 21tenMärz d. I.

Vormittags 10 Uhr^ unter dem Rechtsnachrheil vorgeladen, daß gegen die Nichterscheinenden der Ausschluß von der Concursmasse er; kannt werden wird.

Großenbufeck am 17tenIanuar 1822.

Das Großherzogl. Hess. Frey- Herr!, v. Buseckische Patrimo- nialgericht das.

Dr. Schulz.

II.

Vorladung der Gläubiger des Hauptm ann in dem Groß- Herzog!. L e i b r e g i m e n t, Herr n Becke r.

Nach Verordnung Großherzogl. Hof- gerichrs der Provinz Oberheffn, sott mit der Kreditor schäft des Herrn Hauptmann Becker ein gütliches Arrangement ver­sucht werden. Zu dem Ende sind Alle, welche an solchen eine Forderung haben, hierdurch beschieden, kommenden Don­nerstag ,

den 25ten Februar 1822 , Vormittags von 9 bis 12 Uhr, vor un­terzeichneter Stelle, entweder in Selbst- pcrson, oder durch genugsam Bevoll­mächtigte zu erscheinen , ihre Forderun­gen mit den nöthigen Belegen einzuge- ben und sofortige Vergleichsvorschläge anzuhören. Die Ausbleibenden haben

die Realisiruug des Aechtsnachrheils zu erwarten, daß, ohne eine weitere Be­kanntmachung , angenommen werden wird, als hätten sie dem Antrag der Mehrheit sich angeschlossen.

Giessen den IvtenIan. 1822.

Großheerzogl. Hess. Hofgerichts- Kommission.

S e y d , Hofgerichts; Sekretair.

HL

Vorladung der Gläubiger des zu Königsberg v e r st er­ben en Henrich Wilhelm Sche- r e r. Ueber das nachgelassene Vermö­gen des zu Königsberg verstorbenen Hen­rich Wilhelm Scherer ist von Großher­zoglich Hessifchem Hofgericht der Con- cnrs erkannt und der unterzeichneten Ge- richrsstelle die Leitung desselben übertra­gen worden; es werden daher sämtliche, sowohl bekannte als unbekannte Gläu­biger des genannten Gerne irrschuldners aufgefordert, so gewiß in dem auf

Freitag den Iren Februar 1822. auberaumten Termin, entweder in Selbstperson, oder durch hinlänglich Be­vollmächtigte ihre Forderungen anznzei- gen und richtig zu stellen, auch sich ge­eigneter Vergleichs-Vorschläge zrl ge­wärtigen , als sie.sonst von der Masse werden ansgenhlossen werden.

Giessen dAi 9len Dec. 1821.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller, v. S ch m a l k a l d e r, Skadtrichter. Assessor.

Bekanntmachungen.

1) Das den Erben des Großher­zogl. Geheimen Raths Büchner zuster hende Wohnhaus nebst Nebengebäuden, wird Montag den 4ten Februar d. I. Nachmittags 2 Uhr, in dem Gasthaus zum Löwen, unter denen im Termin zu eröfnenden Bedingungen/ öffentlich

ver-