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Pslizey,Bekanntmachungen.

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in Erinnerung gebracht und dessen Befolgung eingefchäisst^ b (}lerOur# Giessen am 21ten August 1822.

Großherzogl. Hessische Polizey, Deputation das.

II.

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Giessen am 21ten August 1822.

Großherzogl. Hessische Polizey, Deputation das.

Ediktalladungen.

I.

diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß des Burgers und Schuh» machermeisters Ludwig Flett zu machen haben, werden hiermit aufgefordert, so gewiß

Donnerstag den 19ten Septembr.

Morgens 9 Uhr

vor der unterzeichneten Gerichtsstelle zu erscheinen, und sie richtig zu sielleu, als sie sich sonst beyzumessen haben, wenn ohne Rüchsicht auf sie das" Ver­mögen zertheilt werden wird.

Giessen den löten August 1822.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. YN ü l l e r, v. S ch m a l k a l d e r, Stadtrichter. Assessor.

II.

Alle diejenigen, welche auf das Vermögen des Cantors Alefeld Ansprüche machen, werden hiermit aufgefordert

Donnerstags den Ilten Septmbr. ' Vormittags 8 Uhr

so gewiß dahier zu erscheinen, und we­

gen der zu machenden Ansprüche sich Vorhalts zu gewärtigen, als sie es sich sonst belzumess - haben , wenn ohne Rücksicht auf sie, über das fragliche Ver­mögen verfügt werden wird.

Giessen den löten August 1822.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

V?ü Iler, v. Schmal kalber, Stadtrichter. Assessor.

Bekanntmachungen.

1) Das mit Petritag 1823. leihfät, "g werdende Kloster Throner Hofgut, soll höherer Verfügung zufolge, ander, weit auf eine geraume Anzahl Jahre, oder auch auf Mann, uud Fraueuleben in Pachtung gegeben werden?

Dieses Hofgut, nahe bei dem Orte Wehrherm, an der von Usingen nach Frankfurt ziehenden Chaussee, mit sei, nen sammtlichen Gütern in der fruchtbar ren Ebene diesseits des Taunus gelegen, bildet seine eigene Gemarkung, und bet stehet:

1) aus einem geräumigen Wohnhaufe sammt allen zum Betriebe ausgedehnter

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