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Polizey-Bekanntmachungerr
1) Da der Preiß des Hammelfleisches von heute an zu 7^kr. per Pfund, mit Einschluß des Licents und Laternengeldes, bestimmt wordeu; so wird dieses den hiesigen Einwohnern hiermit bekannt gemacht»
Giessen am 20ten Merz 1822.
Großherzogl. Hessisches Polizei; Commissariat das. Rauch.
2) Sämmtliche Besitzer von Grundstücken in der hiesigen Gemarkung werden hiermit erinnert, die auf ihren Güthern befindlichen Bäume, Hecken und Ger stränche von den daran befindlichen Raupennestern — so wie es die Verordnung vom I4ten Merz 1812 bestimmt — gehörig zu reinigen.
Diejenigen, welche dieses zu thun unterlassen, verfallen nicht nur in eine Strafe, sondern die Säuberung wird auch auf ihre Kosten vorgenommeu werden, Giessen am 20ten Merz 1822.
Großherzogl. Hessisches Polizei-Commissariat daf.
9t a » ch.
Ediktalladungen. 1
Da über das Vermögen des Johannes Boeckel zu Burkhardsfelden, der Concurs erkannt worden ist; so fodert das unterzeichnete mit der Leitung des Concursverfahrens beauftragte Gericht Alle, welche an die Masse aus irgend einem Rechtsgrund All spräche machen, auf, dieselbe im Termin
Donnerstag den 28ten März l.
Vormittags 10 Uhr dahier anzugeben. Die Ntchterscheinen- den werden von der Concursmafie ausgeschlossen.
Großenbuseck am 23ten Januar 1822. Das Patrimoniaigericht das.
Dr. Schulz.
II.
Vorladung der Gläubiger des Ludwig Schleenbecker auf der Biber.
Uiber das Vermögen des Ludwig Schleerchecker auf der Biber ist von Großherzogl. Hofgerrchte der Concurs erkannt und unterzeichnete Gerichtsstelle mit dessen Leitung beauftragt worden. Sämmtliche- sowohl -ekannre als un
bekannte Gläubiger des Gemeinschnld- ners werden daher aufgefordert, so gewiß
Freitag den 2'^ten März Vormittags 9 Uhr.
in Selbsiperson vdcr durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erschein.en uriv ihre Forderungert richtig zu stellen, auch sich geeigneter Vergleichsvor schräge zu g uv artig eli , als sie sonst voll der Mage ausgeschlossen werden.
Giessen den OtenFebr. 1822.
Großherzogl. g)ess. Stadtgericht.
Muller, v. S ch m a l k a l d e r Stadtrichter. Assessor.
111.
Vorladung der Gläubiger des Nachlasses des Burgers u n d P u m p e n m a ch e r s C o u r a d L a n g dahier.
Um den Nachlaß des am 31t.cn De- cember 1820. dahier verstorbenen Bürgers und Pumpenmachcrs Conrad Lang mit Zuverlässigkeit vertheileu zu können, werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Anforderungen an denselben zu Haden glauben, hiermit auf- gefordert, solche
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