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Oeffetttliche Danksagung.

Die unterzeichnete Behörde sicht sich verpflichtet, allen hiesigen Ein­wohnern und Auswärtigen weiblichen und männlichen Geschlechtes , welche mrt so regem, als ausdauerndem Eifer zur möglichst schnellen Löschung des höchst gefährlichen Brandes in verflossener Woche beptrugen, öffentlich Dank zu sagen, und dabey zugleich die Thätigkeit und Ordnung der Herren Stur drerenden und die schleunige Hülfe unserer Nachbarn zu Heuchelheim ;u rühmen. 3

Giessen den 15^» August 1822.

Großherzogl. Hess. Polizey-Deputation das.

Polizey - Bekannt mach ung.

. ^Zur Nachricht wird hiermit bekannt gemacht, daß der Preiß des Ham- melflersches zu 6kr. das Pfund, sodann des Kalbfleisches ebenfalls zu 6fr., mit Einschluß des Licent und Laternengeldes, von Montag dem löten dieses an, bestimmt worden ist.

Giessen den 14^ August 1822.

Großherzogl. Hess. Polizey-Deputation das.

Ediktalladungen.

I.

Vorladung der Gläubiger -es verstorbenen Burgers und Metzgerm ei ste rs Conrad Dal'' Ihasar Lony zu Greffen.

Hvchverordnetes Hofgericht der Pro­vinz Oberhessen hat über den Nachlaß des Rubricaten den Concnrs erkannt, und der unterzeichneten Gerlchtsstelle die Leitung desselben übertragen. Sämmt- iiche^ sowohl bekannte, als unbekannte Gläubiger, werden demnach aufgefodert, so gewiß

Freytag den Ilten October Vor­mittags 9 Uhr

dahier zu erfcheiuen, ihre Forderung richtig zu stellen, sich auch geeigneter Vergleichs - Vorschläge zu gewärtigen,

als sie sonsten von der Masse ausge­schlossen werden.

Giessen den 10ten August 1822.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

M n l l er, v. S ch m a l k a l d e r, Stadtrichter. Assessor.

II.

Neber das Vermögen des Juden Gottschalk Löweuberg zu Neißkircheu ist vou Großherzogl. Hofgerichte zu Giessen der Coucursproceß erkannt worden.

Alle diejenigen, welche au denfel- ben Foderungen zu macheu haben, wer­den aufgefodert, solche im Liquidations- termine

Freytags den 23frn August d. I. Vormittags .9 Uhr

hei Straft des Ausschlusses von der Masse,