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Mfgeftzpdett/ so gewiß in dem auf

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Vorladung der Gläubiger des zu Königsberg verstör.' denen Henrich Wilhelm Sche- r e r. Heber das nach gelaßene Vermö-' gen des zu Königsberg verjchrbenen Hen­rich Wilhelm Scherer ist von Großher­zoglich Hessischem Hofgericht der Con- curs erkannt und der unterzeichneten Ge-

den 25ten Februar 1822, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, vor um terzeichneter Stelle, errtwederr in SKbst- Person, oder durch genugsam Bevolk- ruächtigte, zu erscheinen, ihre Forderun­gen mit den nöthigsn Belegen enzuge-' Len und sofortige Vergleichsvorschläge anzuhören. Die Ausbieibenden haben die Realisirung des Rechrsnachtheils zu erwarten, daß, ohne eine weitere Be- kanntmachung, angenommen werden wird, als hätten sie dem Antrag der Mehrheit sich angeschlossen.

Giessep den lOtenIan. 1822.

Moßheerzogl. Hess. Hofgerichts,' Kommission.

S e y d, Hofgerichts- Sekretair.

II.

Nach Verordnung Großherzogl. Hoft gerichts der Provinz Oberhessen, soll mit der Kreditorfchaft des Herrn -Hauptmann Becker ein-gütliches Arrangement ver­sucht. werden. Zu dem Ende sind Alle, welche an solchen eine Forderung haben, hierdurch beschieden, kommenden Don­nerstag ,

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r, v. S ch m a k k a l d e r, Stadtrichter. Assessor.

III.

> bei- Gläubiger

bo z rr Waldgirmes v erstor­benen Großherzogl. Pfarrers Wern e r.

In Auftrag Grvßherzogk. Hessifthen gaotgerlchts werden alle oiefenigen, wel­che an den Nachlaß des zu Waldgirmes verstorbenen Großherzogl. Pfarrer Wer­ner Forderungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche

Mittwoch den 16tenIan. 1822.

i ^diktal-adungen. - Freitag den Iten Februar 1822.

< -Dorladn ng der Gläubiger Selb st versöhn, oder durch hi.Tglich Be- V* Hu"ptm ann rrr dem Groß- vollmächtigte ihre Forderung?!! muulei' B e?k /r ' o r e g r m e n t, Herr n gen und richtig zu stellen, auch sichge!- ^CCrtr* ergneter Vergleichs - Vorschläge zu qe-

w artig en, als sie sonst von der Masse werden ausgeschlossen werden.

Giessen den 9ren Dec. 1821.

'^ornuttags 9 Uhr, vor unterzeichneter Gerrchtsstelle.bei Vermeidung des Aus­schlusses vou der Nachlaßmasse, amu: zeigen und richtig zu stellen. Giessen den 3ten Dec. 1821.

Großherzogl. Hess Stadtgericht. M ülle r.

Bekanntmachungen.

s. Da die Hauptliste der Militair- " dienstpflichtigen erster Klasse in dem Land- ratybezirk Giessen, seit heute an dem schwarzen Brett des Rath Hauses dahier arlgehestet ist, fo wird dieses mit dem richtsftelle die KÄMÄ &

fcn Fl0?5?1 c? tottben bafyei sämtliche, geheftet bleibt, und binnen dieser Frist sowohl bekannte als unbekannte Glau- alle dagegen airnoch gemacht werden Leger des genannten Gemeinschuldners wollende Reklamationen bey dem Groß! Mrfaewrdert . fn a-wrü m hrm nnf Herzog!« Hofgerrchts-Advokaten u» Stadt-