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natürlichen und künstlichen Verbesse- rungs - Mitteln der Wiesen.
(Verfolg.)
Auch kann man den Klee trocknen und zum herrlichen Wiuterfutter bereiten , so daß er in Schwaden liegen bleibt, und nur blos zuweilen mit einer Gabel umgeworfen, oder mit einemRe- ehen umgezvgen wird. Widrigenfalls würde mau das Beste, nemlich die Blatt ter / verlieren, und nur blos die nackte Blätter irbrig behalten. Es gehöret zwar mehrere Zeit zum Trocknen des Kleeheues, aber man erhält doch em weit nahrhafteres und ungleich mehr Heu / als vom gewöhnlichen Grase.
Es giebt noch andere künstliche Wiesen , die bei uns noch nicht so sehr bekannt sind, nemlich die mit der gewöhnlichen Breunessel angelegten Wiesen. Es kann dazu ein jedes unnützes und das schlechteste Erdreich angewendet werden , und aus diesem Grunde könnten die wildesten Erdstriche, wo sich nichts
Heide findet, in fruchtbare ergiebige Fluren herrlich umgeschaffen werden , wenn man die Nessel dahin pflanzte.
Ferner findet sich auch eine Verschiedenheit der Wiesen in Ansehung der Rechte, die dem Inhaber an derselben rustchen. Einige sind erbeigene Wiesen, daran der Besitzer ein völliges Eigen- thumsrecht hat, und davon er nur erneu geringen Grundzins entrichtet. Dies ist die vortheilhafteste und sicherste Art des Besitzes. Dagegen giebt es andere, die so wie andere Grundstücke ihren Besitzern nur unter gewissen Bedingungen und aus einem Vertrage zugehören, damit er nicht nach Belieben schalten und walten kann, und die er auch nicht ohne die Einwilligung eines andern veräußern darf. Dahin gehören - Lehne, Erbzinsr guter, Meiergüter, Erbpachte, PachtuM aen u. dgl.
(Der Verfolg künftig.)
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Bekanntmachungen.
4). Die Abhaltung eineS Nachmarktes zu Giesen betreffend. Nachdem mit Bewilligung der höchsten Staatsbehörde, der, bisher auf Petry Stulfeyer in Giesen gehaltene Jahrmarkt, auf den sechsten und siebenten August verlegt worden ist; so wird solches audurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht.
Giessen den 29ten April 1822.
Der Großherzogl. Hessische Land- rath des Bezirks Giesen.
I. von Zangen.
2) Nächsten Vormarkt, den 14tett l. M. Nachmittags 2. Uhr, sollen vor dem Neustädter Thore am Zollhause, vier Kühe und zwei Rinder meistbietend versteigert werden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Giessen den 9tenMai 1822.
Der Stadtgerichts - Assessor F. Winheim.
3) Unterzeichnete macht hiermit alten ihren geehrten Handlungsfreunden die Anzeige, daß sie bei dem bisher geführten Diel-Handel, nun auch den Floß- oder Bauholz-Handel beigelegt hat, wobei die billigste und reelleste Bedienung versprochen wird.
Benjamin Wecker Wittib, im Dielhof in Frankfurt a. M.
4) Bei Matthäus Demuth ist ganz ächte englische Stiefel-Wichse, welche dem Leder im geringsten keinen Schaden bringt, um den billigsten Preis zu verkaufen.
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