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' 20) Alle diejenige Private und Wir," the dahier, welche an unterzeichnete Stelle Accift rückständig sind , wollen solche binnen 3 Tagen um so gewisser be- zalen, als im entgegengesetzten Falle, ohne weitere Erinnerung die gesetzliche Mahnung durch den Untersieuerboten er-r folgen wird.

Giessen den Lten März 1822.

Die Ortseinnehmerey daselbst. Stein.

21) Vielleicht entspricht es dem Wun­sche mancher Eltern, wenn ich mich zum Unterrichte der weiblichen Jugend, im Stricken ,. Nähen, Sticken rc. verbunden mit dem Unterrichte in der französischen Sprache, erbiete; so daß die Mädchen während der weiblichen Arbeiten zugleich im Französischlesen und Sprechen geübt werden. Da ich früher in Sachsen-Go- tha einem weiblichen Erziehnngs - Insti­tute zur Zufriedenheit mit vorgestanden habe, so hege ich die bescheidene Hof- nung, daß es mir anch in hiesiger Stadt gelingen werde, mir die Zufriedenheit vereblicher Ettern und die Liebe meiner Schiller nncn, oeren sittliches Betragen ich zugleich stets aufmerksam beachten werde, zu erwerben

- Giessen am Lten Marz 1322.

C h ri st. I m m l e r geb. Mereau, wohnhaft bei Herrn Mnsicus Bieler auf dem Neuenweg.

22) Als neu aufgenommener hiesiger Burger und Buchbinder hat, der unter« zeichnete in allen, in sein Geschäft ein- schlagenden Arbeiten sich bestens empfeh­len wollen; Gönner und Freunde, welche nut ihrem Zuspruch mich beehren, werden ihr gütiges Zutrauen keinem Unwürdigen geschenkt haben. Auch im Schreib- und Zeichenmaterialien - Verkauf, weichen ich stets i» guten Qualitäten unterhalten werde, verbunden mit einer entsprechen­

den Preiswnrdigkeit, empfiehlt sich zum geneigten Abnahmen.

Ernst Carl N ü h l, Buchbinder, wohnhaft in seinem Hause Nr. 103. an der Ecke des Asterwegs.

23) Der Unterzeichnete benachrichti­get hierdurch das vereheliche Publicum, daß er sein bisheriges Logis verändert, und uunmehro aufdem Marktplatz Nr. 4. in seines Vaters Hause wohntt

K. L. Ma n n b e rg e r jun. Gold - und Srlberarbeiter.

24) Ein sittlich gebildetes Frauenzinu mer, das einem mittleren Hauswesen wirthschaftlich vorzustehen weiß, mithin in allen Haushaltnugs- Geschäften ge­hörig erfahren ist, dabei zur Aufsicht und Leitung einiger Kinder die gewünschs ten Eigenschaften, auch in feinere« weib­lichen Arbeiten die uöthigen Kenntnisse und Fertigkeit zur Unterweisung besitzt, wird auf nächste Ostern in eine Familie gegen angemessenes Salar gesucht. Die nähere Auskunft ertheilt Ausgeber dieses»

25) Cs werden 300 st. gegen eine, oufGOO st. lautende. Herrschaftliche Obli­gation , als Unterpfand, zu lehnen gesucht. Von wem? sagt Ausgeber die« ses Blatts.

26) In Nro. 109. in der Wallthors straft ist ein möblirtes Zimmer zu vere Miethen, welches zu Anfang April bezo­gen werden kann. Auf Verlangen kann auch ein Kabiuet dazu gegeben werden»

27) Durch die Versetzung des Hernr Secretair Höflich von hier, wird dessen Logis bei nur erledigt, welches demnach also wieder zu vermiethen ist.

Bender, Hofgerichts - Advokat» 28)