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poNzey-Bekanntrnachung.

Da bisher mehrere fremde Kinder ohne vorherige Anfrage und erhaltene Po,' lizei-Erlaubniß in hiesiger Stadt ausgenommen worden sind; so wird hiermit verfügt:

1) Wer ohne erhaltene Polizei - Erlaubniß fremde Kinder aufnimmt, hat zu erwarten, daß man ihn, neben .nachdrücklicher Strafe, im Falle des Ab­lebens der Aelteru jener fremden Kinder zur Fortsetzung der Alimenta­tion und Erziehung aus eigenen Mitteln ohne mindeste Theiluahme an­halten werde.

Wer fremde Kinder aufnehmen will, hat zuförderst sowohl über ihre Hei- 1 matrechte, als über die Kosten ihrer Erziehung und unvorhergesehener Fälle hinlängliche Bürgschaft zu leisten , indem nur unter dieser Bedin­gung die Erlaubniß, die Kinder zu erziehen, ertherlt werden kann.

Giessen am 6ten Sept. 1822.

Großherzog!. Hessische Polizey - Deputation das.

Ediktalladungen.

I.

Von Großherzoglich hvchverordne- tem Hofgericht der Provinz Oberyessen ist über das Vermögen des Ludwig Brn der Concurs erkannt, und der unter- reichneteu Gerichtsstelle die Leitung dej- selben übertragen worden; es werden da­her alle bekannte und unbekannte Gläu­biger hiermit aufgcfordert

Freytag den iten November Mor.

gens 9Uhr

in Selbstpersou oder durch gehörig Be­vollmächtigte so gewiß dahier zu erschei­nen, ihre Forderungen richtig zu stellen, sich auch der Vergleichs-Vorschläge zu gewärtigen, als sie sonsten von der Masie ausgeschlossen werden

Giessen am31tenAug. 1822.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Mülle r. v. S ch m a l k a l d e r.

vt. GraveliuS.

II.

Alke diejenigen , welche Ansprüche den Nachlaß des Burgers und Schuh­

machermeisters Ludwig Flett zu mache» haben, werden hiermit aufgefordert, so gewiß

Donnerstag den 19ten Septembr. Morgens 9 Uhr

vor der unterzeichneten Gerichtsstelle zu erscheinen, und sie richtig zu stellen, als sie sich sonst bcyzumessen haben, wenn ohne Rücksicht auf sie das Ver­mögen zertheilt werden wird.

Giessen den 15 ten August 1822.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r, v. S ch m a l k a l d e r, Stadtrichter. Assessor.

UL

Alle diejenigen, welche auf das Vermögen des Cantors Alefeld Ansprüche machen, werden hiermit anfgefordert

Donnerstags den 12ten Septmbr. Vormittags 8 Uhr

so gewiß dahier zu erscheinen, und we­gen der zu machenden Ansprüche sich Vorhalts zu gewärtigen, als sie es sich sonst beizumessen haben, wenn ohne Rück-