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poNzey-Bekanntrnachung.
Da bisher mehrere fremde Kinder ohne vorherige Anfrage und erhaltene Po,' lizei-Erlaubniß in hiesiger Stadt ausgenommen worden sind; so wird hiermit verfügt:
1) Wer ohne erhaltene Polizei - Erlaubniß fremde Kinder aufnimmt, hat zu erwarten, daß man ihn, neben .nachdrücklicher Strafe, im Falle des Ablebens der Aelteru jener fremden Kinder zur Fortsetzung der Alimentation und Erziehung aus eigenen Mitteln ohne mindeste Theiluahme anhalten werde.
Wer fremde Kinder aufnehmen will, hat zuförderst sowohl über ihre Hei- 1 matrechte, als über die Kosten ihrer Erziehung und unvorhergesehener Fälle hinlängliche Bürgschaft zu leisten , indem nur unter dieser Bedingung die Erlaubniß, die Kinder zu erziehen, ertherlt werden kann.
Giessen am 6ten Sept. 1822.
Großherzog!. Hessische Polizey - Deputation das.
Ediktalladungen.
I.
Von Großherzoglich hvchverordne- tem Hofgericht der Provinz Oberyessen ist über das Vermögen des Ludwig Brn der Concurs erkannt, und der unter- reichneteu Gerichtsstelle die Leitung dej- selben übertragen worden; es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger hiermit aufgcfordert
Freytag den iten November Mor.
gens 9Uhr „
in Selbstpersou oder durch gehörig Bevollmächtigte so gewiß dahier zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, sich auch der Vergleichs-Vorschläge zu gewärtigen, als sie sonsten von der Masie ausgeschlossen werden
Giessen am31tenAug. 1822.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Mülle r. v. S ch m a l k a l d e r.
vt. GraveliuS.
II.
Alke diejenigen , welche Ansprüche den Nachlaß des Burgers und Schuh
machermeisters Ludwig Flett zu mache» haben, werden hiermit aufgefordert, so gewiß
Donnerstag den 19ten Septembr. Morgens 9 Uhr
vor der unterzeichneten Gerichtsstelle zu erscheinen, und sie richtig zu stellen, als sie sich sonst bcyzumessen haben, wenn ohne Rücksicht auf sie das Vermögen zertheilt werden wird.
Giessen den 15 ten August 1822.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r, v. S ch m a l k a l d e r, Stadtrichter. Assessor.
UL
Alle diejenigen, welche auf das Vermögen des Cantors Alefeld Ansprüche machen, werden hiermit anfgefordert
Donnerstags den 12ten Septmbr. Vormittags 8 Uhr
so gewiß dahier zu erscheinen, und wegen der zu machenden Ansprüche sich Vorhalts zu gewärtigen, als sie es sich sonst beizumessen haben, wenn ohne Rück-


