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Der Orts - Einnehmer
Stein.
5) Der bisherige Posthalter in Wetz/ lar hat wegen Dienstveränderung von dem Königlich Prenssifchen General/ Post-Amte hi Berlin die höhere Genehmigung erhalten / einem andern qna- lificirten nud zuverlässigen Subjecte, vorbehaltlich höherer Genehm-.gnng, seinen Dienst-Conrract übertragen zu dürfen; damit wird er auch, mehr nur alle zu dem Post-Fuhrwesen gehörende, und in dem besten Zustande sich befindende Jnvemariat-Stücke an Schiff und Geschirr, sondern auch fehl zu diesem Geschäft ganz vorzüglich geeignetes Hausund Wirthschaftsgebände, sammt Gut, käuflich überlassen.
Lusttragende, welche sich über ihre QnalisicirunK g e n ü gend ausweisen können, belieben sied in frankirten Briefen au die dasige Posthalterei zu wenden , welche ihnen die nähern Nachweisungen und Bedingungen mittheilen
Großherzogl. Hess. Patrimonialgc- richt der Freyherru von Buseck. H e i n z e r l i n g.
vt. 2(6f.
8) Ein zierlich gearbeiteter neuer Flügel von 6 Octaven, mit Pedal, wodurch an 13. Veränderungen hervorgebracht werden können, dessen Güte von Kennern geprüft und anerkannt ist, stehet nebst mehreren Piano Forte zu verkaufen , oder auf alte Instrumente der Art zu vertauschen bei
Andreas Margnth, Instrumeutenmacher in Butzbach, am Schloß wohnhaft.
9) Auf dem Kreuz ist das Wohnhaus Nro. 541. zu verlehnen, bestehend in 3 Stuben , 3 Kammern, Küche, Keller und Boden. Es kann zu Anfang des Monats November bezogen werden.
ivn-d. 10) Das in der Neustadt gelegene,
Wetzlar den 24ten Sept. 1822. der Wittwe Vetzberger zugehörige Wohn- KLniglich Prcuffifche Posthalterei- Haus , ist zu vermiethen.
daselbst. ! M
4) Montag den 7ten Oct. Nachmid taas l Uhr, sollen in der Behausung des Burgers und Bäckermeisters Friedrich «ocb Wittwe, alle Bäcker - Gerathschafi ^n, wie auch Vorschuß- Weiß- und Noggenmehl, meistbietend gegen gleich baare Zahlung verstKgert werden.
Giessen den 26ten Sept. 1822. .
Der Stadtgerichts-Astessor L. v. Schmalka lder.
und Blaufär- 6) Diejenigen, welche Aecis vom - AF?/ Äet^uR^Wohnhaus Ren Quartal verschulden, werden- erin-
, wird Montag den nert, längstens binnen 3 Lagen zu be- 7WO« l 3 Nachmittags 2 Uh- auf zahlen. Ei-ss^n d-u 4.cn Stt lW.
ttÄ* 1822. 7) Da die Ehefrau des wrfWtt
Ll-geu de» ^t^ug $eumi aufffcuommtncn Schutz,»-
S SinbiÄ den Salomon Meyerstld, Keile, ge- bohrne Berilin, vor hiesigem Gericht erklärt hat, dass sie mit ihrem Ehemanns keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und für dessen etwa gemacht werdende Schulden mit ihrem Vermögen nicht haften, sondern sich ihre weibliche Rechtswohlthateu ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Großenbufeck am 23ten Sept. Io22.


