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Der Orts - Einnehmer

Stein.

5) Der bisherige Posthalter in Wetz/ lar hat wegen Dienstveränderung von dem Königlich Prenssifchen General/ Post-Amte hi Berlin die höhere Ge­nehmigung erhalten / einem andern qna- lificirten nud zuverlässigen Subjecte, vorbehaltlich höherer Genehm-.gnng, sei­nen Dienst-Conrract übertragen zu dür­fen; damit wird er auch, mehr nur alle zu dem Post-Fuhrwesen gehörende, und in dem besten Zustande sich befindende Jnvemariat-Stücke an Schiff und Ge­schirr, sondern auch fehl zu diesem Ge­schäft ganz vorzüglich geeignetes Haus­und Wirthschaftsgebände, sammt Gut, käuflich überlassen.

Lusttragende, welche sich über ihre QnalisicirunK g e n ü gend ausweisen können, belieben sied in frankirten Brie­fen au die dasige Posthalterei zu wen­den , welche ihnen die nähern Nachwei­sungen und Bedingungen mittheilen

Großherzogl. Hess. Patrimonialgc- richt der Freyherru von Buseck. H e i n z e r l i n g.

vt. 2(6f.

8) Ein zierlich gearbeiteter neuer Flügel von 6 Octaven, mit Pedal, wo­durch an 13. Veränderungen hervorge­bracht werden können, dessen Güte von Kennern geprüft und anerkannt ist, ste­het nebst mehreren Piano Forte zu ver­kaufen , oder auf alte Instrumente der Art zu vertauschen bei

Andreas Margnth, Instrumeutenmacher in Butzbach, am Schloß wohnhaft.

9) Auf dem Kreuz ist das Wohn­haus Nro. 541. zu verlehnen, bestehend in 3 Stuben , 3 Kammern, Küche, Kel­ler und Boden. Es kann zu Anfang des Monats November bezogen werden.

ivn-d. 10) Das in der Neustadt gelegene,

Wetzlar den 24ten Sept. 1822. der Wittwe Vetzberger zugehörige Wohn- KLniglich Prcuffifche Posthalterei- Haus , ist zu vermiethen.

daselbst. ! M

4) Montag den 7ten Oct. Nachmid taas l Uhr, sollen in der Behausung des Burgers und Bäckermeisters Friedrich «ocb Wittwe, alle Bäcker - Gerathschafi ^n, wie auch Vorschuß- Weiß- und Noggenmehl, meistbietend gegen gleich baare Zahlung verstKgert werden.

Giessen den 26ten Sept. 1822. .

Der Stadtgerichts-Astessor L. v. Schmalka lder.

und Blaufär- 6) Diejenigen, welche Aecis vom - AF?/ Äet^uR^Wohnhaus Ren Quartal verschulden, werden- erin-

, wird Montag den nert, längstens binnen 3 Lagen zu be- 7WO« l 3 Nachmittags 2 Uh- auf zahlen. Ei-ss^n d-u 4.cn Stt lW.

ttÄ* 1822. 7) Da die Ehefrau des wrfWtt

Ll-geu de» ^t^ug $eumi aufffcuommtncn Schutz,»-

S SinbiÄ den Salomon Meyerstld, Keile, ge- bohrne Berilin, vor hiesigem Gericht erklärt hat, dass sie mit ihrem Ehemanns keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und für dessen etwa gemacht werdende Schulden mit ihrem Vermögen nicht haften, sondern sich ihre weibliche Rechtswohlthateu ausdrücklich Vorbehal­ten wolle; so wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Großenbufeck am 23ten Sept. Io22.