' Ediktalladungörr.
1.
V o r l adnng her ©laubiger des z u Königsberg verstör« heu e n H e n r i ch Wil h e l m S ch e; r e v. lieber, das nachgelassene Vermögen des zu Königsberg verstorbenen Henrich Wilhelm- Scherer ist von Großherzoglich Hessischem Hofgericht der Con- cnrs erkannt und der unterzeichneten Gerichtsstelle die Leitung desselben übertragen worden; es werden daher sämtliche, sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des genannten Gemeinschuldners aufgefordert, so gewiß in dem auf
" Freitag den Iten Februar 1822. anberaumten Termin, entweder in Selbstperson, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte ihre Forderungen anzuzeigen und richtig zu stellen, auch sich geeigneter Vergleichst Vorschläge zu gewärtigen , als sie sonst von der Masse werden ausgeschlossen werden.
Giessen den 9tcn Dec. 1821.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller, . i>. Schma l kalder, Stadtrichter. Assessor.
II.
Großherzöglich Hessisches Hofgericht dahier hat über die Verlassenschaft des Stadtmüllers Johann Wilhelm Stein- müller zu Giessen den Concürs erkannt "und die unterzeichnete Stelle mit dessen Leitung beauftragt.
Es werden daher alle diejenigen, welche Ansprüche aus irgend einem Grunde an die Steinmüllerische Masse haben, anfgefodert
Freitag den Ilten Januar 1822.
Morgens 9 Uhr vor dem Stadtgerichte Giessen entweder .in eigener Person, oder durch einen gehörig^ Bevollmächtigten zu erscheinen, und ihre Forderungen richtig zu stellen, auch des Versuchs der Güte sich zu ger wättrgen.
Im Nichterscheinungsfalle werden die unbekannten Gläubiger mit ihren Ansprücheri an die Masse ausgeschlossen und wird der Nachlaßvertrag resp. nach der Mehrheit der Creditoren bestimmt werden. Giessen den 14ten Nov. 1821.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht« Müller.
III.
Vorladung der Gläubiger des zu Waldgirmes verstorbenen Großherzogl. Pfarrers Werner.
In Auftrag Großherzogl, Hessifchen Hofgerrchls werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß des zu Waldgirmes verstorbenen Großherzogl. Pfarrer Werner Forderungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche
Mittwoch den Een Jan. 1822. Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichneter Gerichlsstette bei Vermeidung des Ausschlusses von der Nachlaßmasse, anzuzeigen und richtig zu stellen. Giessen den Zteu Dec. 1821.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r..
Bekanntma cbungen.
1) Nachdem die beiden Candidaten zum Bürgermeisteramt, Hr. Rathschöss Schneider und Hr. Kaufmann Müller dahier durch Großherzogl. Regierung von Uebernahme dieses Amts freigesprochen worden sind; so soll nunmehr zur Wahl 2 anderer Caudidaten an deren Stelle geschritten werden Zu diesem Ende werden die stimmfähigen Dptsbü ger gedruckte Stimmzettel erhalten mif- welche jeder zwey Caudidaten des Bürgermeisteramtes — j doch keine -A'ößere Zahl zu schreiben nur alsdann seinen .Zettel entweder selbst R haus zu bringen, oder ^erschlossen- -ea-


