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' Ediktalladungörr.

1.

V o r l adnng her ©laubiger des z u Königsberg verstör« heu e n H e n r i ch Wil h e l m S ch e; r e v. lieber, das nachgelassene Vermö­gen des zu Königsberg verstorbenen Hen­rich Wilhelm- Scherer ist von Großher­zoglich Hessischem Hofgericht der Con- cnrs erkannt und der unterzeichneten Ge­richtsstelle die Leitung desselben übertra­gen worden; es werden daher sämtliche, sowohl bekannte als unbekannte Gläu­biger des genannten Gemeinschuldners aufgefordert, so gewiß in dem auf

" Freitag den Iten Februar 1822. anberaumten Termin, entweder in Selbstperson, oder durch hinlänglich Be­vollmächtigte ihre Forderungen anzuzei­gen und richtig zu stellen, auch sich ge­eigneter Vergleichst Vorschläge zu ge­wärtigen , als sie sonst von der Masse werden ausgeschlossen werden.

Giessen den 9tcn Dec. 1821.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller, . i>. Schma l kalder, Stadtrichter. Assessor.

II.

Großherzöglich Hessisches Hofgericht dahier hat über die Verlassenschaft des Stadtmüllers Johann Wilhelm Stein- müller zu Giessen den Concürs erkannt "und die unterzeichnete Stelle mit dessen Leitung beauftragt.

Es werden daher alle diejenigen, welche Ansprüche aus irgend einem Grunde an die Steinmüllerische Masse haben, anfgefodert

Freitag den Ilten Januar 1822.

Morgens 9 Uhr vor dem Stadtgerichte Giessen entweder .in eigener Person, oder durch einen ge­hörig^ Bevollmächtigten zu erscheinen, und ihre Forderungen richtig zu stellen, auch des Versuchs der Güte sich zu ger wättrgen.

Im Nichterscheinungsfalle werden die unbekannten Gläubiger mit ihren Ansprücheri an die Masse ausgeschlossen und wird der Nachlaßvertrag resp. nach der Mehrheit der Creditoren bestimmt werden. Giessen den 14ten Nov. 1821.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht« Müller.

III.

Vorladung der Gläubiger des zu Waldgirmes verstor­benen Großherzogl. Pfarrers Werner.

In Auftrag Großherzogl, Hessifchen Hofgerrchls werden alle diejenigen, wel­che an den Nachlaß des zu Waldgirmes verstorbenen Großherzogl. Pfarrer Wer­ner Forderungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche

Mittwoch den Een Jan. 1822. Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichneter Gerichlsstette bei Vermeidung des Aus­schlusses von der Nachlaßmasse, anzu­zeigen und richtig zu stellen. Giessen den Zteu Dec. 1821.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r..

Bekanntma cbungen.

1) Nachdem die beiden Candidaten zum Bürgermeisteramt, Hr. Rathschöss Schneider und Hr. Kaufmann Müller dahier durch Großherzogl. Regierung von Uebernahme dieses Amts freigesprochen worden sind; so soll nunmehr zur Wahl 2 anderer Caudidaten an deren Stelle geschritten werden Zu diesem Ende werden die stimmfähigen Dptsbü ger gedruckte Stimmzettel erhalten mif- welche jeder zwey Caudidaten des Bür­germeisteramtes j doch keine -A'ößere Zahl zu schreiben nur alsdann sei­nen .Zettel entweder selbst R haus zu bringen, oder ^erschlossen- -ea-