Ausgabe 
28.7.1821
 
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- ) 1

Anordnung bey'm Feuerlöschen in der Stadt Giessen.

(Verfolg.)

Viertens : Auf entstandenen Feuerlärmev sollen also anfänglich nur zwei Feuerspritzen zur Brandstätte bracht werden und zwar

1) die Spritze wozu Herr Nathschöff Herbert, Andreas Wagner, Philipp

'Ockel und Andreas Ronsheimer, (o? dann

2) diesogenannte herrschaftliche Spritze, wozu Herr Nathschöff Seipp, Hein­rich Eif, Ludwig Braun und Pe­ter Pistor als Spritzenmeister auge- stellet sind, welche beide Spritzen das Loos getroffen hat.

Fünftens: Die übrigen beiden Spritzen bleiben in Reserve stehen und gehören Zur

Zten als zur Landspritze, Herr Rath- schöffSchneider, Ludwig Pfeil, Con­rad Vetzbetger und Jost Stamm; zur

4tm Spritze aber Herr Nathschöff Großmann, Wilhelm Stroh, Da­niel Flett und Balthasar Vetzber- ger. Da auch

Sechstens: nicht nur kn der alten Feuer-Ordnung vom Jahr 1667. son­dern auch in der neuen Feuer-Ordnung von 1773 gnädigst verordnet worden, daß in jedem Quartier besondere Brandmei­ster seyn sollen, welche nicht nur in ih­rem Quartier nach dem Feuer eilen, son­dern auch hauptsächlich dahin sehen sol­len , wo die Gefahr am grösten und also die Hülfe am nothigsten ist, somit alle gute Anstalten zu machen sich beet fern sollen, und die Bürger diesen willige Folge zu leisten schuldig seyn, auch von den Herrn Beamten, Bürgerme ster und Rath, mit Rath und That unterstützet werden sollen: so werden für jedes Quar­tier zwei Brandmeister bestimmt, und diese sind gegenwärtig

im Wallpförter Quartier

Herr Maurermeister Reiber und

Instrumentenmacher Carl Mar- . guth;

im Neuweger Quartier

Herr Wagnermeister Johanes Stein­berger und

Schmiedmeister Johannes Tho­mas ;

im Seit ers Quartier

Herr Zimmermeister Rudolph Her-" bert urrd

Maurermeister Wolf;

im Neu stä bter Quartier

* Herr Zimmermeister Balthasar Her- bert und

Pumpenmacher Valthas. Lang, und soll den guten Anstalten dieser Brand- """ meister in allen Quartieren Folge gelei­stet werden. Uebrigens wird mit den Brandmeistern von Zeit zu Zeit nach Befinden umgewechselt.

( Der Beschluß im nächsten Stück.)

Bekanntmachungen.

1) Jahrmärkte in Lich. Aller­höchsten Orts ist der Stadt Lich die Hal­tung von vier Jahrmärkten, statt der bisherigen fünf, vor der Hand zumVer- such über das Bestehen und den Fortgang _ derselben auf zwei Jahre, und zwar:

1) Dienstag nach Ostern,

2) Dienstag nach Cantate,

3) Montags nach Jacobi und

4) Dienstags vor Michaeli gnädigst gestattet worden.

Die örtliche Lage der Stadt, ein zwischen derselben und allen benachbarten Orten statt findender, nicht unbedeuten­der Verkehr, der äusser den Markttagen beschränkte Hausirhandel ausländischer Verkäufer lassen einen zahlreichen Be­such der hiesigen Märkte, so wie derselbe früherhin statt gefunden haben sott, er­warten.

Um