Beilage
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9?um. 47. des Giesser Anzeigungs - .Blättchen.
Bekanntmachungen.
1) Zur Erläuterung und Beseitig gung verschiedener, besonders bei dem Herrn Landrath dahier rücksichtlich der Conscriptionslisten vorgebrachten, An- fragen wird folgendes bekannt gemacht.
Durch das Rekrntirungsgesetz vom 6ten August d. I. ist bestimmt, daß alle militairvflichtige junge Leute im Monat October jeden Jahres gemeindeweis in Listen gebracht werden sollen. Dieses ist bereits dahier geschehen.
Sta t dieser^ sonst nicht gewesenen, Listen war es nach der früheren Mili- tairverfassung in den Cantonspflichtkgen Theilen des Großherzogthnms eingeführt, daß sogenannte Musterungslisten geführt wurden, welche vorzüglich folgende Rubriken enthielten: a) Nummer des Hauses, L) Bewohner desselben und Zahl ihrer Kinder, c) Geburtsjahr dieser, d) Leibes fehler und Gebrechen, e) Stand und Charakter, f) ob geheurathet und wohin, g) Größe des Vermögens u. s. w. Alle Häuser urrd Einwohner wurden hierin ausgenommen.
Nach Bestimmung höherer Behörde soll nun eine solche Muster liste in hiesiger Stadt n e b e n der in dem Rekru- tirungsgesetz erwähnten Liste bestehen, urrd ist also mit.dieser lezteren nicht ein und dieselbe und nicht damit zu ver- wechseln. Da nun Herr Cantonssekre- tair Venator gegenwärtig mit deren Aufrichtung beschäftiget ist; so werden anf- gefordert:
1) die dahier ansässigen Nichtbürger , — daß sie dem Herrn Camonssekre- tarr Venator ihre gewissenhaften Deklarationen nach den eben ausgehobenen Rubriken schriftlich machen möchten, und
2) die Bürger, daß sie auf die an sie ergehenden Aussoderungen vor demselben erscheinen und die an sie gerichteten Fragen der Wahrheit gemäs beantworten möchten.
Giesen am 22. Nov. 1821.
Burgemeister und Rath daselbst. Reiber.
2) Nachdem dem Burger und Ausrufer Johannes Moll die Erhebung der Stadt - Schnllohn - Gelder, übertragen worden, so wird dieses zur Nachricht hierdurch bekannt gemacht, und die Beitragspflichtigen angewiesen, die schuldigen Beiträge nnwetgerlich an denselben zu entrichten.
Giesen den 20ten Nov. 1821.
Bürgermeister und Rath daselbst. Reiber.
5) Da die vor hiesiger Stadt an der Lahn gelegene, sogenannte Pulvermühle, in anderweiten Bestand auf3 Jahre, und zwar vom Itcn April 1822 an, gegeben werden soll, und hierzu Termin ans Montag den 10ten Decernber dieses Jahres Vormittags um 10 Uhr auf dahiesigem Rathhause anberaumt worden, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Giesen den 20ten Nov. 1821.
Bürgermeister und Rath daselbst. Reiber.
4) Mehrere Anfragen bestimmen mich bekannt zu machen, daß ich von denjenigen, welche Vormundschafts- oder sonstige Rechnungen und Abrechnungen zu fertigen haben, daran aber entweder aus


