Ausgabe 
24.11.1821
 
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Ediktalladungen.

Vorladung der- Gläubigem des Herrn Karl Friedrich von Bellersheim, g e n an nt S t ü r- zelshetm, zu Münzenberg, d e r malen in Giese n.

Nach Verordnung. Großherzoglich Hessischen Hofgerichts der Provinz Over­hessen, sind, zum Zweck der Aufstel­lung einer genauen Uebersicht des Vermögens- und Schulden - Zustandes von dem Herrn Rubrikaten, Alle, wel­che au denselben eine Forderung haben, hierdurch aufgefordert, solche in Zeit fechs Wochen, den Lauf dieser Frist mit dem Tage berechnet, an welchem gegen­wärtige Edictal - Ladung zum erstenmal in öffentlichen Blattern erscheint, so ge­wiß zur Kenntniß unterzeichneter Be- höroe zu bringen und genügend auszu­weisen, als nach erfolglosem Verlauf des Termins, die Nichtbeachtung dieser ohnangezeigt gebliebenen Forderungen, ohne weitere officielle Bekanntmachung, verfügt werden wird.

Giessen am 21teu Nov. 1821.

Großherzogl. Hess. Hofgcrichts- Kommission.

S e y d, Hofgerichts - Sekretair..

II.

Vorladung der Interes­senten z n denen, von dem Großherzogl. Kriminal - Ge­richts-Assessor und Hofge­richts-Advokaten Herrn N i e ß nachgelassenen, n o ch n i ch t er­hobenen, Hand-Acten.

Auf Austehen der Erben von Herrn Kriminal - Gerichts - Assessor und Hofge­richts-Advokaten Rieß sind alle Inter­essenten zu denen, von solchem nachge­lassenen, bis jetzt nicht erhobenen, Hand- Acten hierdurch aufgefordert, dieselben annvch in Zeit vier Wochen so gewiß in.

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Empfang zu nehmen, als nach erfolglos sem Verlauf dieser, mit dem Tage, an welchem gegenwärtige Ladung zum er­stenmal in öffentlichen Blättern einge- rückt ist, zu laufen aufangenden Frist, deren Ueberlassung au die Erben, zu je­dem beliebigen Gebrauch, ohne weitere amtliche Bekanntmachung, verfügt wer­den wird.

Giessen am 23ten Nov. 1821.

Großherzogl. Hess. Hofgerichts- Kommission.

S e y d, Hofgerichts - Sekretair.

III.

Bei den vorliegenden Verhältnissen sind die unbekannten Creditoren des Zimmermeisters Melchior Euler, zu Wie- seck, zu wissen nöthig.

Diese werden daher aufgefordert, auf Freytag den 4ten Januar künftigen Jahres, Vormittags um 10 Uhr, in dem Kanzleibau dahier, entweder in Person, oder durch genüglich Bevoll­mächtigte zu erscheinen, ibre Forderun­gen anzugeben, sich der Eröffnung des Verhältnisses der Sache' und sofort der geeigneten Verfügung auf ihre darauf abzugebende Erklärung zu gewärtigen, gegeüfalls sie mit ihren Forderungen nicht mehr werden gehört und damit werden ausgeschlossen werden, ohne daß ein besonderer Präclusiv - Bescheid des­falls ertheilt werden wird.

Giessen am löten Nov. 1821.

Von Hofgerichts Commissions wegen.

Dietz, Commissions - Rath.

Bekanntmachungen.

1) Di e Bestellung eines C u r a t o r s über das V e r m ö g e» der Fran Professorin Schau­mann, geb. Koch betreff.

Nach-