Ausgabe 
22.12.1821
 
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präclusiv - Decket.

Diejenigen, welche ihre Ansprüche an den Nachlaß des verstorbenen Jpeüv rich Elf von Rödchen in dem Liquida- tionstermin dahier nicht angegeben har ben / werden hiermit von der Concnrs- mässe ausgeschlossen.

Großenbuseck am loten Dec. 1821.

Das Patrimonialgericht daselbst. Dr. Sch u l z.

Edikralladungen. i.

Vorladung d e r,G l ä u b i g e t d e s H e i n r i ch Wilhelm Scheer rer zu Königsberg. Ueber das Vermögen des Rnbricaten ist von Hoch- verordnetem Hofgericht der Provinz Oberhesseu der Concnrs erkannt, und der unterzeichneten Stelle die Leitung desselben übertragen worden. Alle be- kannte und unbekannte Gläubiger wer- den hiermit vorgeladen, so gewiß

Freitag den Iten Februar 1822. in Selbstperson oder gehörig Bevollmäch- tigten zu erscheinen und ihre Forderung richtig zu stellen, als sie sonst von der Masse ausgeschlossen werden.

Giessen den 9ten December 1821.

Der Stadtgerichts - Assessor _L. v. Schma.lkalder.

II.

Vorladung der Gläubiger des Herrn Karl Friedrich von Bellersheim, genannt S t tt r- zelsheim, zu Münzen berg, dermalen in Gi esen

Nach . Verordnung Großherzoglich Hessischen Hofgerichts der Provinz Ober- Hessen, sind, zum Zweck der Aufstel­lung einer genauen Uebersicht des Vermögens t und Schulden; Zustandes von dem Herrn Rudrikaten, Alle, wel­che an denselben eine Forderung haben, tzmdmch aufgefoxdM/ solche m Zett

sechs Wochen, den Lauf dieser Frist mil­dem Tage berechnet, an welchem gegen­wärtige Edictal t Ladung zum erstenmal irr öffentlichen Blattern erscheint, so ge­wiß zur Kenntniß unterzeichneter Be­hörde zu bringen und genügend auszu- weisen, als nach erfolglosem Verlauf des Termins, die Nichtbeachtung dieser ohnangezeigt 'gebliebenen Forderungen, ohne weitere ofsicielle Bekanntmachung, verfügt werden wird.

Giessen am 21ten Nov. 1821.

Großherzogl. Hess. Hofgerichts- * Kommission.

Seyd, Hofgerichts - Sekretair.

IIL

Da in den häuslichen Verhältnis­sen des Burgers und Gastwirchs Bal­thasar Mriller im Hrrsch dahier, eine ge­wisse Bestimmung erforderlich ist, wozu man dessen Creditoreu kennen muß; so werden, auf deßfalsiges Ansuchen alle diejenigen, welche Forderungen an jenen haben, solche innerhalb 3. Wochen bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzuzeigeu, aufgefordert.

Giessen den ötenDec. 1821.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M u t l e r.

IV.

Vorladung d e r Gläubiger des zu Waldgirmes verstor­benen G r o ß h e r z o g l. Pfarrers Wern e r.

In Auftrag Großherzogl. Hessischen Hofgerrchts werden alle diejenigen, wel­che an den Nachlaß des zu Waldgirmes verstorbenen Großherzogl. Pfarrer Wer­ner Forderungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche

Mittwoch den löten Jan. 1822.

Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichneter GklichtsMk, bei Vmnechmrgches Aus-

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