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2) Kommenden Montag z den Isten Ott ober 1621. Nachmittags drey Uhr,
werden hiermit aufgefordert, in Zeit 8 Tagen, ihre allenfalsige Forderung bei Amt anzuzeigen, gegenfals sich zu gewärtigen, daß sie damit weiter nicht mehr gehöret werden.
Gienen den 21tenSept. 1821.
Großherzogl. Hess. Stadt - Amt Rayß.
Bekanntmachungen.
1) D e r Verkauf des zu G a m b ach gelegenen v. M e t- t i n g h i sch e n Guts betreffend-
Nachdem Termin auf Dienstag den 23ten October bestimmt worden, um den im Weg der Execution gegen den ersten Käufer nöthig gewordenen weiteren Verkauf des obigen Guts nochma- len zu versuchen, so wird solches zur Nachricht für die Kauflustigen unter dem Anhang bekannt gemacht, daß das Gut in ohngefähr 266 Morgen Acker, Wiesen und Sträuchen, außer bedeutender Berechtigung in dem Gambacher Markwald, besteht, daß der Verkaufsversuch in besagtem Termine Morgens 10 Uhr auf hiesiger Amtsstube Statt finden wird, und daß alsdann sowohl als vor dem Termin die näheren Verhältnisse und Bedingungen dahier vernommen werden können.
Wölfersheim den 10teu Sept. 1821.
Großherzogl. Hess. Fürst!. Solms. Iustizamt daselost.
Hofmann.
Ediktalladung.
1.
Au ffo rd erung der Gläubiger des Nachlasses voll der K x a u W i t w e d e .s G r o ß h e r z o g- li chen Kriminal-G erichts-As- fessor und H ofgerich ts-Advokaten, Herrn Nies in Giesen.
Um das Invenrarium über den Nachlaß der, eben genannten, Frau Witwe mit Sicherheit fertigen und richtig stellen zu können, fordere ich alle diejenigen, welche, an solchen einen rechtlichen Anspruch zu haben, vermeinen , unter Androhung des Rechts Nach- rheils hierdurch auf, ihre Forderungen ,n Zeit sechs Wochen, den Laus derselben mit dem Tage berechnet, an welchem gegenwärtige Edictal- Ladung zum erstenmal in öffentlichen Blättern erscheint, mir zur Anzeige zu bringen und gesetzlich auszuweisen, daß, nach srucht- losem Verlauf dieser Frist, der Nachlaß, in so weit er die Schulden übersteigt, ohne sie weiter zu berücksichtigen und dieß nochmalen zur öffentlichen Kennt- niß zu bringen, an die Erben verabfolgt werden wird.
Giessen am 15ten August 1821.
Der Kommissarius
Seyd, Großherzogl. Hofgerichts-Sekretair.
polizey,Bekanntmachung.
2>a der Areis von einem Pfunde Kalbfleisch auf OKreuzer und von einem Pfunde Schweinenfleisch auf 7 Kreuzer, beides mit Einschluß des Licents und Lateruen- aeides und zwar voll Samstag den 22ten d. M. all gesezt worden; so wird dieses den hiesigen Einwohnern hiermit bekannt gemacht.
Greffen am l^tcn Scpr. 1Ö21@ro^ev.ogL Hessische Polizey - Deputation das.
II.
Alle diejenigen , welche an den Nachlaß des, ohne Leibeserben zn hintettaf-
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