Einzelbild herunterladen

-r ) 150 (

2) Kommenden Montag z den Isten Ott ober 1621. Nachmittags drey Uhr,

werden hiermit aufgefordert, in Zeit 8 Tagen, ihre allenfalsige Forderung bei Amt anzuzeigen, gegenfals sich zu ge­wärtigen, daß sie damit weiter nicht mehr gehöret werden.

Gienen den 21tenSept. 1821.

Großherzogl. Hess. Stadt - Amt Rayß.

Bekanntmachungen.

1) D e r Verkauf des zu G a m b ach gelegenen v. M e t- t i n g h i sch e n Guts betreffend-

Nachdem Termin auf Dienstag den 23ten October bestimmt worden, um den im Weg der Execution gegen den ersten Käufer nöthig gewordenen weite­ren Verkauf des obigen Guts nochma- len zu versuchen, so wird solches zur Nachricht für die Kauflustigen unter dem Anhang bekannt gemacht, daß das Gut in ohngefähr 266 Morgen Acker, Wie­sen und Sträuchen, außer bedeutender Berechtigung in dem Gambacher Mark­wald, besteht, daß der Verkaufsver­such in besagtem Termine Morgens 10 Uhr auf hiesiger Amtsstube Statt finden wird, und daß alsdann sowohl als vor dem Termin die näheren Verhältnisse und Bedingungen dahier vernommen werden können.

Wölfersheim den 10teu Sept. 1821.

Großherzogl. Hess. Fürst!. Solms. Iustizamt daselost.

Hofmann.

Ediktalladung.

1.

Au ffo rd erung der Gläu­biger des Nachlasses voll der K x a u W i t w e d e .s G r o ß h e r z o g- li chen Kriminal-G erichts-As- fessor und H ofgerich ts-Advo­katen, Herrn Nies in Giesen.

Um das Invenrarium über den Nachlaß der, eben genannten, Frau Witwe mit Sicherheit fertigen und rich­tig stellen zu können, fordere ich alle diejenigen, welche, an solchen einen rechtlichen Anspruch zu haben, vermei­nen , unter Androhung des Rechts Nach- rheils hierdurch auf, ihre Forderungen ,n Zeit sechs Wochen, den Laus dersel­ben mit dem Tage berechnet, an wel­chem gegenwärtige Edictal- Ladung zum erstenmal in öffentlichen Blättern er­scheint, mir zur Anzeige zu bringen und gesetzlich auszuweisen, daß, nach srucht- losem Verlauf dieser Frist, der Nachlaß, in so weit er die Schulden übersteigt, ohne sie weiter zu berücksichtigen und dieß nochmalen zur öffentlichen Kennt- niß zu bringen, an die Erben verabfolgt werden wird.

Giessen am 15ten August 1821.

Der Kommissarius

Seyd, Großherzogl. Hofgerichts-Sekretair.

polizey,Bekanntmachung.

2>a der Areis von einem Pfunde Kalbfleisch auf OKreuzer und von einem Pfunde Schweinenfleisch auf 7 Kreuzer, beides mit Einschluß des Licents und Lateruen- aeides und zwar voll Samstag den 22ten d. M. all gesezt worden; so wird dieses den hiesigen Einwohnern hiermit bekannt gemacht.

Greffen am l^tcn Scpr. 1Ö21@ro^ev.ogL Hessische Polizey - Deputation das.

II.

Alle diejenigen , welche an den Nach­laß des, ohne Leibeserben zn hintettaf-

ÄÄÄtS M H '»U