Ausgabe 
15.9.1821
 
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prodigalitäts t Erklärung

Friederike Louise Gensheim , gebür- tig von Kirtorf, angeblich Wirtwe des in Oestreichischen Militärdiensten ge­standenen Melchior Krämer von Mats- bürg an der Lahn, dermal in Reiskir­chen , Buseckerthals, sich aufhaltend, ist nach vorgängiger Untersuchung, we­gen ihres dissoluten Lebenswandels, un- term ItenJuni l. I. von Großherzogl. Hofgericht für eine Verschwenderin er­klärt , der Verwaltung ihres Vermögens entsetzt und sie unter Kuratel zu setzen verordnet worden, so daß ohne Zustim­mung des noch anzustellenden Curators alle von ihr etwa eingegangen werdende Rechtsgeschäfte als ungültig angesehen werden sollen, welches anvurch zur War­nung des Publikums und öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Romrod am 5ten August 1821.

Großherzogl. Hess. Justiz-Oberamt daselbst.

Follenius

Ediktalladung.

1.

Das Großherzogliche Hofgericht der Provinz Oberheffen hat über den Nach­laß des verstorbenen Heinrich Eif zu Rödchen den Concursprozeß erkannt. Die unterzeichnete, mit dessen Eröffnung und Leitung beauftragte Gerichlsstelle fordert daher diejenigen, welche an den Eififchen Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche machen, auf, in dem Liquidationsrermin

Dienstag den 30ten October d. I. selbst oder durch gehörig Bevollmäch­tigte ihre Ansprüche anzugeben, und sich auf Vergleichsvorschläge gefaßt zu ma­chen. Die Ausbleibenden trifft der Rechtsnachtheil des Ausschlusses von dieser Concursmasse.

Großenbuseck den 3ten Sept. 1821. Das Patrimonialgerichr das.

Dr. Schulz.

Vorladung zum Nach­lasse des.verstorbenen Groß- Herzog!. Hessischen Geheimen Raths und P r o fe sso r s Dr. M n- säus in Giessen.

Alle diejenigen, welche an den Nach- laß des am 6ten l. M. mit Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Großher- jdglsch Hessischen Geheimen Raths und Professors vi-. Johann Daniel Heinrich Musaus , sey es als>Jntestaterben, durch Anfechtung des Testaments, oder aus irgend einem andern Rechtsgrunde, An­sprüche zu machen haben, werden hier­durch aufgefordert, solche binnen zwei Moiraten von heute an bei unterzeichne­ter stelle geltend zu machen, widrigen­falls dieselben dahier nicht weiter berück- sichtigt werden, vielmehr das Vermö­gen an die Testamentserben verabfolgt werden wird.

Giessen den 25ten August 1821.

Dr. von Löh r, d. Z. Rector.

vt. Dr. Bansa.

Bekanntmachungen.

1) In Rum. 30. des Anzeigungs- Blättchen vom 28ten July d. I. ist durch einen Druckfehler der nächste und letzte der diesjährigen hiesigen Vieh - und Krä­mer - Märkte auf Dienstag den löten, statt 25ten September d. I. angegeben; welches mit dem Anfügen bemerkt wird, daß, der nugüustigen Witterung unge­achtet , der erste, am 30ten July d. I. gehaltene, Markt eines zahlreichen Zn- spruchs sich zu erfreuen gehabt hat und für die nächsten Märkte solcher nicht min­der .zu erwarten ist.

'Lieh am loten Sept. 1821.

Polizei - Amt.

Fritz.

2)