Ausgabe 
8.9.1821
 
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EdiktaLadung. 1

1.

Das Großherzogliche Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über den Nach­laß des verstorbenen Heinrich Elf zu Rödchen den Concursprozcß erkannt. Die unterzeichnete, mit besten Eröffnung und Leitung beauftragte Gerichtsstelle fordert daher diejenigen, welche an den Eifischen Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche machen, auf, in dem Liquidationstermin

Dienstag den 30ten October d. I. selbst oder durch gehörig Bevollmäch­tigte ihre Ansprüche anzugeben, und sich auf Vergleichsvorschläge gefaßt zu ma­chen. Die Ausbleibendcn trifft der Rechtsnachtheil des Ausschlusses von dieser Concursmasse.

Großenbuseck den 3ten Sept. 1821. Das Patrimonialgericht das.

Dr. Schulz.

H.

Aufforde rung der Gläu­biger des Nachlasses von der Frau Witwe des GroßherZog- j i ch e n Kriminal-Gerichts-As- se ssor und H ofgerichts-Advo- katen, Herrn Nies i n G i e s e n.

Um das Inventarium über den Nachlaß der, eben genannten, Frau Witwe mit Sicherheit fertigen und rich­tig stellen zu können, fordere ich alle diejenigen, welche, an solchen einen rechtlichen Anspruch zu haben, vermei­nen , unter Androhung des Rechts-Nach- thcils hierdurch auf, ihre Forderungen in Zeit sechs Wochen, den Lauf dersel­ben mit dem Tage berechnet , an wel­chem gegenwärtige Eoictal-Ladung zum erstenmal in öffentlichen Blättern er­scheint , mir zur Anzeige zu bringen und gesetzlich auszuweisen , daß, nach frucht­losem Verlauf dieser Frist, der Nachlaß, , in so weit er die Schulden übersteigt, ohne sie weiter zu berücksichtigen und

dieß nochmalen zur öffentlichen Kennt- niß zu bringen, an die Erben verabfolgt werden wird.

Giessen am loten August 1821. .

Der Kommissarius

Seyd, Großherzogl. Hofgerichts-Sekretair. .

111.

Vorlad u n g zum Nach­lasse des verstorbenen G r o ß- h e r z o g l. H e s s i s ch e n G e h e i m e n Raths und P r o fe sso r s Dr. M u- säus in Giessen.

Alle diejenigen, welche an den Nach­laß des am 6teu 1. M. mit Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Großher­zoglich Hessischen Geheimen Raths,u»b Professors Dr. Johanri Daniel Heinrich Musäus, sey es als Intestaterben, durch Anfechtung des Testaments, oder aus irgend einem andern Rechtsgrunde, An­sprüche zu machen haben, werden hier­durch aufgefordert, solche binnen zwei Monaten von heute au bei unterzeichne­ter Stelle geltend zu machen, widrigen­falls dieselben dahier nicht weiter berück­sichtigt werden, vielmehr das Vermö­gen an die Testamentserben verabfolgt werden wird.

Glessen den 25ten August 1821.

Dr. von Löh r, d. Z. Rector.

vt. Dr. Bansa.

. / '

Bekanntmachungen.

1) Kommenden Montag, den Isten October 1821. Nachmittags drey Uhr, soll der, dem Großderzoglichen Physi- kus, Herrn Dr. Witte dahier zuständig > gewesene, - 414,5009. Klafter Morgen 2

Ruthen 6 Schuhe

, haltende, au dem alten Feld, am Bruch neben dem Großherzoglich. Regierungs-

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