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EdiktaLadung. 1
1.
Das Großherzogliche Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über den Nachlaß des verstorbenen Heinrich Elf zu Rödchen den Concursprozcß erkannt. Die unterzeichnete, mit besten Eröffnung und Leitung beauftragte Gerichtsstelle fordert daher diejenigen, welche an den Eifischen Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche machen, auf, in dem Liquidationstermin
Dienstag den 30ten October d. I. selbst oder durch gehörig Bevollmächtigte ihre Ansprüche anzugeben, und sich auf Vergleichsvorschläge gefaßt zu machen. Die Ausbleibendcn trifft der Rechtsnachtheil des Ausschlusses von dieser Concursmasse.
Großenbuseck den 3ten Sept. 1821. Das Patrimonialgericht das.
Dr. Schulz.
H.
Aufforde rung der Gläubiger des Nachlasses von der Frau Witwe des GroßherZog- j i ch e n Kriminal-Gerichts-As- se ssor und H ofgerichts-Advo- katen, Herrn Nies i n G i e s e n.
Um das Inventarium über den Nachlaß der, eben genannten, Frau Witwe mit Sicherheit fertigen und richtig stellen zu können, fordere ich alle diejenigen, welche, an solchen einen rechtlichen Anspruch zu haben, vermeinen , unter Androhung des Rechts-Nach- thcils hierdurch auf, ihre Forderungen in Zeit sechs Wochen, den Lauf derselben mit dem Tage berechnet , an welchem gegenwärtige Eoictal-Ladung zum erstenmal in öffentlichen Blättern erscheint , mir zur Anzeige zu bringen und gesetzlich auszuweisen , daß, nach fruchtlosem Verlauf dieser Frist, der Nachlaß, , in so weit er die Schulden übersteigt, ohne sie weiter zu berücksichtigen und
dieß nochmalen zur öffentlichen Kennt- niß zu bringen, an die Erben verabfolgt werden wird.
Giessen am loten August 1821. .
Der Kommissarius
Seyd, Großherzogl. Hofgerichts-Sekretair. .
111.
Vorlad u n g zum Nachlasse des verstorbenen G r o ß- h e r z o g l. H e s s i s ch e n G e h e i m e n Raths und P r o fe sso r s Dr. M u- säus in Giessen.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 6teu 1. M. mit Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Großherzoglich Hessischen Geheimen Raths,u»b Professors Dr. Johanri Daniel Heinrich Musäus, sey es als Intestaterben, durch Anfechtung des Testaments, oder aus irgend einem andern Rechtsgrunde, Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche binnen zwei Monaten von heute au bei unterzeichneter Stelle geltend zu machen, widrigenfalls dieselben dahier nicht weiter berücksichtigt werden, vielmehr das Vermögen an die Testamentserben verabfolgt werden wird.
Glessen den 25ten August 1821.
Dr. von Löh r, d. Z. Rector.
vt. Dr. Bansa.
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Bekanntmachungen.
1) Kommenden Montag, den Isten October 1821. Nachmittags drey Uhr, soll der, dem Großderzoglichen Physi- kus, Herrn Dr. Witte dahier zuständig > gewesene, - 414,5009. Klafter — Morgen 2
Ruthen 6 Schuhe —
, haltende, au dem alten Feld, am Bruch neben dem Großherzoglich. Regierungs-
Se-


