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sind mit der Vollziehung dieserVer- ordnullg beauftrag.
Darmstadt den 22. Dec. 1820.
Vermöge besonderen allerhöchsten- Auf- trags.
Bekanntmachungen n Die Erhebung der An ft
send. ,
Da die landständische Berathungen über das Finanzgefetz für tue nächst^, yiorffcbent'e Finanzperiode steh verzögert tzaben: so wird in Gemäßheit des Artt- kels50. der Verfaffungsurkuude Nach- folgendes verordnet:
1) SäMwtliche, in den Provinzen ^Starkenburg, Oberhessen und Rhein- hessen bestehende, direkte und mdr/ recte Auflagen , sollen einstweilen für die ersten drei Monate des ^abrs 1821. nach den bisherigen gesetzlichen Normen forterhoben den.
2) Die Erhebung der direkten Steuern geschieht nach deu alten Steuerre- gistern oder Erhebungsrollen, und auf die alten Steuerzettel. jm Fall erfolgter Besitzveranderungen, haben steh die alten Besitzer, welche ^ack den Steuerzetkeln die Steuern für diese drei Monate vorzulegen verbunden sind, mit den neuen Er/ Werbern desfalls zu berechnen.
Wenn Gewcrb / oder Patentstener- ^Echtige verstorben sind, oder das befteirerte Gewerbe gätizlirh meder- geleat haben; so soll auf erfolgende Anzeige, von den Obersteuerbehorden die nöthige Abänderung in den Ansätzen, welche die Steuerzettel ent- balten, dergestalt verfugt werden, " daß das weggefallene Gewerbe für die bemerkten drei Monate nicht besteuert wird. Bloße VerminderuM Der Gewerbstenerkapitalien wird dm gegen nicht berücksichtiget.
4) Die- Grvßherzogl». Hofkammern zu Darmstadt und Giessen und die GryMerzogl. Regierung zu Maur;,
Großherzogl. Hess. Geheimes Staats-Ministerium.
von Gr olman. von Kopp. Hofmau tu
Rothe.
Mit Bezug auf voranstehende höchste Verordnung bemerke ich, daß die Steuern in den ersten zehn Tagen eines jeden Monates des Vormittags von 6 bis 9 und von 11 bis 12 Uhr von mir in Empfang genommen werden, und dass jeder, welcher äusser den angegebenen Tagen und Stunden kommt, es sich selbst beizumessen hat, wenn er unverrichteter Sache wieder Weggehen muß,
Giessen den 2tenJan. 1821’.
Franz, . .. ' Steuereinnehmer.
2) Montag den 8ten Januar 1821, soll der von der Gemeinde Obermörlen wegen einer Kapitalschuld verpfändete Walddistrikt, die Hessele und Waunfel- gen genannt, öffentlich an den Meistbietenden auf der Gemeinds - Stube zu Obermörlen verkauft werden, welches hiermit bekannt gemacht wird mw die Kauflustige eingeladen werden.
Friedberg den 14. Nvv. 1820, Großherzogl, Hess. Justiz - Amt daselbst.
F o l l e n i u s.
5) Von einer gewissen Verlassen- schäft sind beträchtliche Legate zu bezahlen. Da die Legatarien baares Geld verlangen; ,,fp müßten gerichtliche Capitalien, welche in 300. 200. 150. 100, und 50 st, bestehen, aufgekündigtwerden.


