Ausgabe 
6.1.1821
 
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sind mit der Vollziehung dieserVer- ordnullg beauftrag.

Darmstadt den 22. Dec. 1820.

Vermöge besonderen allerhöchsten- Auf- trags.

Bekanntmachungen n Die Erhebung der An ft

send. ,

Da die landständische Berathungen über das Finanzgefetz für tue nächst^, yiorffcbent'e Finanzperiode steh verzögert tzaben: so wird in Gemäßheit des Artt- kels50. der Verfaffungsurkuude Nach- folgendes verordnet:

1) SäMwtliche, in den Provinzen ^Starkenburg, Oberhessen und Rhein- hessen bestehende, direkte und mdr/ recte Auflagen , sollen einstweilen für die ersten drei Monate des ^abrs 1821. nach den bisherigen gesetzlichen Normen forterhoben den.

2) Die Erhebung der direkten Steuern geschieht nach deu alten Steuerre- gistern oder Erhebungsrollen, und auf die alten Steuerzettel. jm Fall erfolgter Besitzveranderungen, ha­ben steh die alten Besitzer, welche ^ack den Steuerzetkeln die Steuern für diese drei Monate vorzulegen verbunden sind, mit den neuen Er/ Werbern desfalls zu berechnen.

Wenn Gewcrb / oder Patentstener- ^Echtige verstorben sind, oder das befteirerte Gewerbe gätizlirh meder- geleat haben; so soll auf erfolgende Anzeige, von den Obersteuerbehorden die nöthige Abänderung in den An­sätzen, welche die Steuerzettel ent- balten, dergestalt verfugt werden, " daß das weggefallene Gewerbe für die bemerkten drei Monate nicht be­steuert wird. Bloße VerminderuM Der Gewerbstenerkapitalien wird dm gegen nicht berücksichtiget.

4) Die- Grvßherzogl». Hofkammern zu Darmstadt und Giessen und die GryMerzogl. Regierung zu Maur;,

Großherzogl. Hess. Geheimes Staats-Ministerium.

von Gr olman. von Kopp. Hofmau tu

Rothe.

Mit Bezug auf voranstehende höchste Verordnung bemerke ich, daß die Steuern in den ersten zehn Tagen eines jeden Mo­nates des Vormittags von 6 bis 9 und von 11 bis 12 Uhr von mir in Empfang genommen werden, und dass jeder, wel­cher äusser den angegebenen Tagen und Stunden kommt, es sich selbst beizumes­sen hat, wenn er unverrichteter Sache wieder Weggehen muß,

Giessen den 2tenJan. 1821.

Franz, . .. ' Steuereinnehmer.

2) Montag den 8ten Januar 1821, soll der von der Gemeinde Obermörlen wegen einer Kapitalschuld verpfändete Walddistrikt, die Hessele und Waunfel- gen genannt, öffentlich an den Meist­bietenden auf der Gemeinds - Stube zu Obermörlen verkauft werden, welches hiermit bekannt gemacht wird mw die Kauflustige eingeladen werden.

Friedberg den 14. Nvv. 1820, Großherzogl, Hess. Justiz - Amt daselbst.

F o l l e n i u s.

5) Von einer gewissen Verlassen- schäft sind beträchtliche Legate zu bezah­len. Da die Legatarien baares Geld verlangen; ,,fp müßten gerichtliche Capi­talien, welche in 300. 200. 150. 100, und 50 st, bestehen, aufgekündigtwerden.