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zngestaudenen Wohnhaus aufEigenthum oder Z jährige Leihe, öffentlich versteigert und die Bedingungen dabei eröffnet werden.
Zugleich werden iu diesem Termin eine Quantität Heu, Grummet und Stroh und allerlei Victnalien, gegen gleichdaare Bezahlung mitversteigert.
Giessen den tüten Febr. 1320.
Vermöge Auftrags Großherzogl. Hofgerichts.
F. W i n h e i m, Secrect. Accelsist.
7) Die zur Verlassenschaft der ver- storbenen Frau Regierungs; Sekretair Fink aehörig en Möbeln, Weiszeug, Sil- der, Zinn und überhaupt aller Härtst rath, sollen Donnerstag den 9tm März und die folgenden Tage, Morgens von 9. und Nachmittags von 2. Uhr an in dem der Fran Regierungs r Sekretair Fink zugestandeneu Wohnhaus auf dem reichen Sand, öffentlich gegen gleich baape Bezahlung versteigert werden.
Vermöge Auftrags Großherzogl. Hess. Hofgerichts.
F. Winheim, Sekret. Accessist.
8) Die Wittwe des verstorbenen Burgers und Schuhmachers I. Georg Ziegler ist gesonnen, nachstehende Heide Stücke, entweder zusammen, oder auch einzeln, aus freier Hand zu verkaufen : 2 Viertelmorgen 4Rut. 3 Sch. Grabland und 23 Nut. 3 Sch. daran stossende Wiese, auf dem Sand neben Hrn. Hofgerichts- rath Dr. Oeser und Metzger Malcome- sius belegen.
ihres Triebuud Wiesen; Viertels ent- zogen, und die Stücke versteigert werr den. Giessen den 17. Febr. 1820.
Bürgermeister und Rath dahier.
10) Das Wohnhaus Nro. 674., bestehend in 2 Stuben und 1 Keller, ist aus freier Hand zu verkaufen. Das Nähere bei Ausgebern.
11) Ein gutes Stück Grabland, einen halben Morgen groß, in der Gegend des Buschischeu Garten belegen, ist zu verlehnen. Bei wem, sagt Ausgeber.
12) Ein auf dem Selzersberg belogener , nächst einen.Morgen haltender Obstgarten, mit einem Häuschen versehen, in einer schönen und angenehmen Lage, ist unter annehmlichen Bedingungen aus freier Hand zu verkaufen, oder auf mehrere Jahre zu verlehnen. Ausgeber sagt bei wem?
13) Ein gutes Triebviertek ist zu verlehnen bei Spenglermeister Koch dem altern.
* 14) 16. bis 18. Zentner gutes Heu sind allhier zu verkaufen, und ist der Eigenthümer bei Ausgeber zu erftagen.
15) Ein gut möblirtes geräumiges Zimmer ist an eine einzelne Person zu vermiethen, und kann zu Anfang April bezogen werden. Bei wem, istbeiAus- gebern zu erfahren.
16) Eine gut möblkrte Stube mit zwei Betten und einem Alcove, ist in der . Wallthorstrase in Nro. 116. zu vermie-
rÄK-BM 'chm, und kann im Monat A,ril bczo, itn® / Deed und sonstige städtische Geft gen werden. 8
der zu bezahlen haben, werden ernstlich
' ^lche in Zeit 14 Tagen zu be- 17) In Nro. 178. bei der Stadtkirche toelc&e bt6 bafyin sind 2 Stuben, 1 Kammer und 1 Küche, nicht bezahlt hahxn, der Kennst mit oder ohne Möbeln, zu vermiechen,
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