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2) Da der gewesene Hoheitsschuk- theiß Meyer zu Grosenbuseck so viele Schulden coutrahirt hat, daß zu deren Bezahlung sein Activ Vermögen bcy weitem nicht hinreicht; so ist von Groß- Herzog!. Hessischem Hofgericht zu Giesen der Concurs erkannt, und unterzeichne­tem Amt dessen Leitung übertragen wor­den. Es werden demnach alle bekannte und unvekauute Gläubiger des gewese­nen Hoheitsschulrheißen Meyer hierdurch aufgefodert

Montags den 8ten May h. a. Mor­gens 9111)1*

so gewiß vor hiesiger Gerichtsstelle zn erscheinen, ihre Fodernngen vorzubriu- gen und richtig zu stellen , auch Vor­schläge zu einem gütlichen Vergleich an- znhöreu, als sie sonst von der Masse werden ausgeschlossen werden.

Grosenbuseck den 8teu April 1820..

Großherzoglich Hess. Iustizamt der Freyherru von Buseck das.

Reitz.

3) Bey sich ergebener Unzulänglichkeit des Vermögens des Gemeiudsmanns Christoph Balser von Steinbach, zum Behufs der Tilgung feiner Schulden, har Großherzogliches Hofgericht den Con- curs erkannt; es werden daher desien Gläubiger hierdurch vorgeladen , in dem

Mittwoch den 26ten April d. I. bestimmten Termin, ihre Forderungen au Christoph Balser anzuzeigen und klar zu stellen, und sich der Vorschläge zur Güte zu gewärtigen, unter dem Recyls- nachtheil der Ausschliesung ihrer, mit ihren Forderungen aus der Masse.

Giessen den 13tenMärz 1820.

Eroßherzoglich Hessisches Land- , Amt das.

Follenius.

Polizei - Bekanntmachung.

Da es in vielen Fällen die Ent- ] deckurrg der Thäter vorgefallener Dieb­stähle, so wie der gestohlenen Sachen nachtheilig behindert, wenn die Anzeigen - nicht alsbald geschehen, die Bestohlenen durch unnütze Klagen die Zeit verlieren und ihren Verdacht zur Unzeit laut werden lassen; so macht mau das hiesige Publicnm auf die Notwendigkeit solcher schnellen Anzeigen mit dem Anfügen an- durch aufmerksam, daß es der unter­zeichneten Behörde zur Obliegenheit ge­macht worden, alle dienliche polizeyUche Maasregeln zu nehmen, damit die ^Ha­ler ausfindig gemacht uud zu Händen gebracht werden.

Giessen am 19tcn April 1820.

Großherzogl. Hess. Polizeycommis- sariat daselbst.

, Rauch.

Ediktalladungen.

1) Zur Einleitung des über das Vermögen des Wittibers Caspar Dern ru Leihgestern, von Großherzogl. Hessi­schem Hofgerichte zu Giesen, erkannten Concurproccsses, von hochdemfelben be­auftragt , werden andurch alle be - und unbekannte Gläubiger jenes aufgefordert, Samstags den 3reu Iuny d I., Morgens 8 Uhr, in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, mit ihren in Häliden habendeil Original -Schuld- Verschreibungen in des Unterzeichneten Gerichtsstube sich einzufinden, ihre Forde­rungen richtig zu stellen, sich des Ver­suchs der Güte, in deren Entstehung aber weiterer rechtlichen Verfügung und im AusbleibuttgsfaUe gänzlicher Prä­klusion von der Masse zu gewärtigen.

Langgöns den 6ten April 1820.

Großherzogl. Hess. Iustizamt Hüt- tenberg.

I. v. Zange n.